Mietpreisbremse

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Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, welches in Deutschland seit dem 01. Oktober 2015 gilt und das Ziel hat, die steigenden Mietpreise in Ballungsgebieten zu stoppen. Das Gesetz soll verhindern, dass Vermieter die Mietpreise beliebig erhöhen können und sicherstellen, dass die Mieten in bestimmten Regionen nicht übermäßig ansteigen.
Die Mietpreisbremse gilt für alle Wohnungen mit einer Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter und Monat. Dies bedeutet, dass die Miete in diesem Bereich nur um maximal zehn Prozent pro Jahr steigen darf. Sofern Vermieter diese Grenze überschreiten, müssen sie dem Mieter eine Abfindung zahlen oder ihm die Möglichkeit geben, aus seiner Wohnung auszuziehen.
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