Indexmietverträge waren in der Hauptstadt bis vor wenigen Jahren eher die Ausnahme als die Regel. Doch aus dem einstigen Nischenmodell hat sich offenbar eine Masche entwickelt, mit der immer mehr Vermieter Profit aus der Inflation schlagen.
Das Problem: Bei Indexmieten richtet sich die Miethöhe nicht nach dem ortsüblichen Median, sondern nach dem Verbraucherpreisindex (VPI). Deshalb greift die Kappungsgrenze hier nicht. Sie schützt nur in Fällen, in denen Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen wollen. In dem Fall sind in Berlin maximal 15 Prozent Preiserhöhungen innerhalb von drei Jahren erlaubt. Demgegenüber gilt bei Indexmieten: je höher der VPI, umso höher die Miete.

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