Der Berliner Senat hat die Mietpreisbremse um vier Jahre und damit bis Ende 2029 verlängert. Damit darf bei einer Wiedervermietung die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Christian Gaebler (SPD), Senator für Bauen und Wohnen, sprach von einem wichtigen Signal für die Mieterinnen und Mieter.
„Die Mietpreisbremse hilft nicht nur den betroffenen Mieterhaushalten, sondern trägt auch dazu bei, den im Mietspiegel abgebildeten Mietanstieg in der Stadt zu dämpfen“, sagte Gaebler. Wer den Verdacht habe, dass bei Mietbeginn eine überhöhte Miete verlangt werde, solle sich an die Mietpreisprüfstelle des Senats wenden.
Umwandlungsverordnung bis Ende 2030 verlängert
Außerdem hat der Senat beschlossen, die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre zu verlängern. Diese verbietet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen. Es gelten aber diverse Ausnahmen. Gaeblers Ansicht nach ist die Umwandlung von Mietwohnungen ein wesentlicher Grund für den Verlust bezahlbaren Wohnraums und für Verdrängung. „Da Berlin weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt hat, ist es wichtig, weiterhin steuernd Einfluss auf das Umwandlungsgeschehen zu nehmen.“
Die Berliner Oppositionsparteien Linke und Grüne unterstützen die Maßnahmen, fordern aber ein entschiedeneres Vorgehen des schwarz-roten Senats und des Bundes gegen hohe Mieten. Die aktuellen Beschlüsse reichten „vorne und hinten nicht“ für einen wirksamen Schutz von Mietern in Berlin, sagte der Linke-Politiker Niklas Schenker.


