Eine „liebevoll eingerichtete“ Maisonettewohnung in Berlin-Mitte: 65 Quadratmeter, Espressomaschine im Retro-Design, Wlan, glänzender Designerschrank und allerlei Annehmlichkeiten des täglichen Lebens. All-in für schlappe 2300 Euro im Monat. Auf Plattformen wie Wunderflats, Homelike oder HousingAnywhere häufen sich Angebote wie dieses. Es ist ein lukratives Geschäft, denn beim möblierten Wohnen auf Zeit lässt sich die Mietpreisbremse geschickt und dazu noch völlig legal umgehen. Solche Objekte fallen unter Paragraf 549 Absatz 2 Nr. 1 BGB. Sie gelten demnach als Wohnraum „zum vorübergehenden Gebrauch“ – und sind daher von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Laut Berliner Mieterverein hat sich diese Praxis besonders in den Innenstadtlagen durchgesetzt. Dort entfallen inzwischen rund die Hälfte aller Neuvermietungen auf befristete, möblierte Wohnobjekte – und das meist zu deutlich höheren Preisen. Kritiker sprechen von Abzocke. Gründer und langjähriger Geschäftsführer von Wunderflats Jan Hase erklärt im Gespräch, wieso er in der möblierten Vermietung auf Zeit die Lösung des angespannten Berliner Mietmarkts sieht.

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