Wohnen in Berlin

Berlin: Mieterverein fordert, Ausnahmen bei Mietpreisbremse zu streichen

Die Mieten in Berlin sind weiter zu hoch. Das hat in dieser Woche die Prüfstelle des Senats mitgeteilt. Der Mieterverein fordert nun, die Mietpreisbremse auszuweiten.

Der Berliner Mieterverein fordert, die Mietpreisbremse durchzusetzen.
Der Berliner Mieterverein fordert, die Mietpreisbremse durchzusetzen.Annette Riedl/dpa

Der Mieterverein hat erneut gefordert, dass in Berlin die Mietpreisbremse konsequent durchgesetzt wird. Im Gespräch mit dem RBB-Inforadio beklagte Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mieterverein, diverse Ausnahmen in der Mietpreisbremse. Dazu zählen etwa Neubauwohnungen sowie Angebote für temporäres möbliertes Wohnen. Werner verlangte, dass diese Ausnahmen gestrichen werden. Und: „Wenn bereits die Vormiete des Vormieters überhöht war, dann muss der Vermieter im nachfolgenden Mietverhältnis die Miete nicht absenken.“

Anlass für die bekräftigten Forderungen seitens des Mietervereins sind unter anderem die jüngsten Zahlen der Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats. Es war die erste Bilanz, die die im März gegründete Stelle vorgelegt hatte. Demnach wurden im zweiten Quartal 2025 (April bis Juni) bei 93 von 95 überprüften Mietverträgen unzulässige Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) festgestellt. Bei 61 Fällen gab es den Verdacht auf Mietpreiswucher, das heißt, die Miete lag mindestens 50 Prozent über der OVM. Das hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage mitgeteilt.

Mieterverein fordert mehr Konsequenzen für Vermieter

Der höchste festgestellte Wert lag nach Angaben der Senatsverwaltung bei einer Mietpreisüberschreitung von 150 Prozent. Der Fall stammt aus dem Jahr 2019. Statt der zulässigen 8 Euro netto kalt verlangte der Vermieter 19 Euro. In diesem Fall handelt es sich um Mietwucher. Für den Vermieter kann das Konsequenzen haben. Mietwucher ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden.

Die Mietpreisbremse soll solchen Erhöhungen Einhalt gebieten. Das Gesetz sieht vor, dass die Miete bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, um bis zu zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf.

Werner beklagte im Gespräch mit dem RBB außerdem, dass es an Unterstützung für betroffene Mieterinnen und Mieter mangele. Vermieter, Vermieterinnen drohen auch überhaupt keine Konsequenzen, bis auf dass vielleicht die Miete, die erhöhte Miete seit Beginn des Mietverhältnisses, zurückgefordert werden kann.