Die Mietpreisentwicklung in Berlin nimmt immer dramatischere Züge an – trotz Mietpreisbremse und neu eingerichteter Prüfstelle des Senats. Allein in den letzten drei Jahren sind die Angebotsmieten in der Hauptstadt um über 40 Prozent gestiegen – und das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Für viele Menschen, insbesondere Alleinstehende und Familien, wird das zur finanziellen Belastungsprobe. Dennoch setzen sich bislang nur wenige Mieter dagegen zur Wehr – zu hoch der Aufwand, zu gering die Erfolgschancen.
Doch damit könnte nun Schluss sein: In Berlin ist nun zum ersten Mal ein Bußgeldbescheid wegen Mietpreiserhöhung nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) rechtskräftig geworden. Für die betroffene Mieterin bedeutet das konkret: Sie kann mehr als 22.000 Euro an zu viel gezahlter Miete zurückfordern.

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