Wohnungsnot

Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert

Mit der Mietpreisbremse haben die Länder die Möglichkeit, Mieterhöhungen zu deckeln. Bis 2029 bleibt die Maßnahme erhalten. Die Bundesjustizministerin kündigt weitere Regulierungen an.

Bis 2029 bleibt die Mietpreisbremse bestehen.
Bis 2029 bleibt die Mietpreisbremse bestehen.Bernd von Jutrczenka/dpa

Nach der Zustimmung durch den Bundestag wird die Mietpreisbremse noch weitere vier Jahre in Kraft bleiben. Bei der Abstimmung im Bundestag hatten sowohl die Koalitionsfraktionen von Union und SPD als auch die Fraktion der Grünen für die Verlängerung gestimmt. Die AfD stimmte dagegen und die Linke enthielt sich.

Die Mietpreisbremse ist ein Werkzeug, mit dem die Bundesländer die Möglichkeit haben, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Die Kosten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen.

Bundesjustizministerin will mehr Regulierung im Mieterschutz

Allerdings sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Das gilt auch für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Die Mietpreisbremse wäre zum 31. Dezember ausgelaufen. Begründet wurde die Verlängerung damit, dass der Mietwohnungsmarkt in Deutschland in vielen Kommunen weiter stark angespannt ist. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte kürzlich bereits weitergehende Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt: „Ich werde schnell weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen, zum Beispiel zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und zur Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen.“