Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. März 2026 hat die Auseinandersetzung um die Correctiv-Recherche zum Potsdamer Treffen erneut in den Fokus gerückt. Ein Gericht untersagte zentrale Formulierungen wie „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Die Entscheidung ist Teil einer Reihe juristischer Verfahren, die seit Anfang 2024 geführt werden.
Diese und andere umstrittene Formulierungen, bezogen auf eine angebliche „Ausbürgerungsidee“, sind der Kern einer Recherche von Correctiv, die im Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ erschienen ist und dessen Inhalt die Journalisten bereits selbst mehrfach korrigiert haben.
Meinung oder Tatsachenbehauptung?
Im Zentrum der aufgewärmten juristischen Bewertung der damaligen Berichterstattung steht auch weiterhin die Debatte um die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung und fehlerhaften Interpretationen durch Correctiv-Journalisten.
Bevor die nun vorliegende, noch nicht rechtskräftige, Entscheidung erging, hatte sich der Streit bereits in mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen entfaltet.
Correctiv und das Pinocchio-Syndrom: Wie Correctiv versucht, die Lügenberichterstattung zum Potsdam Treffen mit immer neuen Lügen zu rechtfertigen
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) April 15, 2026
#Correctiv, das Lügenkollektiv, gerät auf dem sinkenden Schiff immer mehr in die Defensive. Auf deren Webseite findet man bald…
Veröffentlichung und unmittelbare Wirkung
Rückblick: Am 10. Januar 2024 veröffentlichte das selbsternannte Recherchezentrum Correctiv seinen Bericht „Geheimplan gegen Deutschland“. Darin wurde ein Treffen vom 25. November 2023 in Potsdam beschrieben, an dem Politiker, Aktivisten und Unternehmer teilgenommen hatten.
Die Darstellung legte nahe, dass dort über Maßnahmen zur sogenannten „Remigration“ gesprochen worden sei, die auch deutsche Staatsbürger betreffen könnten. Der Begriff beschreibt die Rückkehr oder auch Rückführung von Menschen mit Migrationshintergrund in ihre Heimatländer. Insbesondere der rechte Aktivist und Blogger Martin Sellner verwendet diesen unter anderem in seinem gleichnamigen Buch.
Diese Einordnung wurde in der öffentlichen Debatte vielfach als Hinweis auf konkrete politische, rechtextremistische und verfassungswidrige Vorhaben interpretiert.
Teilnehmer des Treffens
An dem Treffen nahmen laut Berichterstattung neben Sellner unter anderem die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, der AfD-Spitzenkandidat Sachsen-Anhalts Ulrich Siegmund, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der als Organisator geltende Aktivist Gernot Mörig - ein Zahnarzt im Ruhestand - sowie weitere politische Akteure wie Roland Hartwig, ein ehemaliger Mitarbeiter von Alice Weidel (AfD) teil.
Auch ehemalige CDU-Mitglieder und Teilnehmer aus der Werteunion sollen anwesend gewesen sein, die sich im Nachgang vom Treffen distanziert hatten; dazu zählen etwa Simone Baum und Michaela Schneider.
Demos gegen rechts und Kontaktschuld
Die Veröffentlichung des Correctiv-Berichts über ein eigentlich privates Treffen, hatte unmittelbare politische Wirkung. Zahlreiche Medien berichteten und griffen die Recherche überwiegend ohne Prüfung des Sachverhalts auf.
Dabei wurden zentrale Einordnungen aus dem Bericht zugespitzt weiterverbreitet. Darunter der Begriff „Deportation“, der im Originaltext verwendet wird, und ein Vergleich zur „Wannseekonferenz“. Beides ist mittlerweile aus dem Text verschwunden und wurde nachträglich angepasst. Doch die ursprünglichen Formulieren waren da längst verbreitet.
In der Folge kam es bundesweit zu Demonstrationen „gegen rechts“, an denen sich nach unterschiedlichen Schätzungen insgesamt bis zu rund eine Million Menschen beteiligten. Die Proteste wurden von einem breiten Spektrum zivilgesellschaftlicher Initiativen (NGOs), Parteien und linker Bündnisse getragen und nahmen vielfach ausdrücklich Bezug auf die Correctiv-Recherche. An die Spitze einer Demonstration in Potsdam stellten sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und die Außenministerin Annalena Baerbock.

Trotz zahlreicher Kritik zur Berichterstattung fanden solche Demos sogar zum „Jahrestag des Geheimtreffens“ statt. Der Correctiv-Bericht wurde ein Anlass für viele Medien, Politik und NGOs einen Deutungsrahmen zu entwickeln, der über den ursprünglichen Text längst hinausging.
Struktur und Finanzierung
Correctiv ist als gemeinnützige Organisation organisiert und finanziert sich aus Spenden, Kooperationen und öffentlichen Fördermittel. Nach eigenen Angaben fließen jene staatlichen Mittel ausschließlich in projektbezogene Bereiche wie Medienbildung.
Aus öffentlich zugänglichen Finanzberichten ergibt sich, dass Correctiv im Jahr 2023 unter anderem rund 431.000 Euro aus Bundesmitteln sowie weitere Förderungen auf Landesebene erhielt. Insgesamt belief sich das Budget der Organisation zuletzt auf rund 4,8 Millionen Euro.
Juristische Folgen der Berichterstattung
Für die späteren Gerichtsverfahren war diese Weiterverbreitung jedoch nur eingeschränkt relevant. Und auch bis heute ist und bleibt für Gerichte entscheidend, wie der ursprüngliche Text selbst zu verstehen ist, nicht, wie er rezipiert wurde.
Die unkritische Übernahme der Recherche schlug bereits wenige Wochen nach Veröffentlichung um. Widerstand formierte sich, weil immer klarer wurde, dass ein erheblicher Teil nicht nachweisbar ist oder schlichtweg falsch dargestellt wurde. Teilnehmer des Treffens bestritten zentrale Aussagen. Erstmals ließ der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau Correctiv Ende Januar 2024 abmahnen.
Im Mittelpunkt seiner Kritik stand die Darstellung seiner eigenen Aussagen bei dem Treffen. Er argumentierte, seine Ausführungen zur Briefwahl und türkischstämmigen Wählern seien von Correctiv verkürzt wiedergegeben worden und hätten dadurch einen anderen Sinn erhalten.
Parallel dazu stellte die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige. Dabei ging es um die Frage, ob bei dem Treffen unzulässige Aufnahmen gemacht worden seien sowie um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Eidesstattliche Versicherungen: Der zentrale Konflikt
Im Februar 2024 erreichte der Konflikt die Gerichte. Vor dem Landgericht Hamburg standen sich zwei vollständig gegensätzliche Darstellungen gegenüber.
Die Klägerseite legte eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern vor. Diese erklärten übereinstimmend, dass weder über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei noch über entsprechende Maßnahmen.
Correctiv reagierte mit acht eigenen eidesstattlichen Versicherungen, darunter von Redaktionsmitgliedern und Geschäftsführer David Schraven. Diese bestätigten die Darstellung der Recherche aus journalistischer Sicht.
Da laut Correctiv keine Tonaufnahmen existierten, konnte das Gericht den tatsächlichen Gesprächsverlauf nicht unabhängig überprüfen. Die Verfahren waren damit geprägt von der klassischen Konstellation: Aussage gegen Aussage.
Erste gerichtliche Entscheidungen in Hamburg
Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg fielen dabei differenziert aus und betrafen jeweils einzelne konkrete Aussagen. So untersagte das Gericht die Behauptung, Vosgerau habe dazu aufgerufen, massenhaft Wahlbeschwerden einzulegen, ausdrücklich.
Die Kammer stellte fest, dass diese Darstellung als Tatsachenbehauptung zu verstehen sei und in dieser Form nicht zutreffe. Gleichzeitig ließ das Gericht andere Passagen unverändert bestehen.
Dazu gehörte etwa die Wiedergabe von Vosgeraus Ausführungen zur Briefwahl: Correctiv schrieb, er habe „Bedenken in Bezug auf junge Wähler und Wählerinnen türkischer Herkunft“ geäußert, „die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“.
Fällt die #Correctiv-Recherche zu Potsdam in sich zusammen? So einfach ist es nicht. Das Berliner Landgericht entscheidet, dass die Kernaussage nicht stimmt. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Nichts ist also entschieden.
— gabor halasz (@gaborhalasz1) April 16, 2026
Das Gericht hielt diese Darstellung jedoch für zulässig und stellte klar, dass ihm keine pauschale Aussage über alle Betroffenen unterstellt worden sei.
Diese differenzierte Bewertung führte dazu, dass beide Seiten die Entscheidung jeweils als Teilerfolg interpretierten. Während die Klägerseite betonte, dass zentrale Aussagen untersagt worden seien, verwies Correctiv darauf, dass wesentliche Teile des Berichts rechtlich unbeanstandet geblieben seien.
Korrektur von Aussagen über die Gerichtsentscheidung
Im März 2024 erklärte Correctiv-Geschäftsführer Schraven öffentlich, das Gericht habe den „Kern“ des Berichts bestätigt.
Diese Aussage wurde später selbst Gegenstand eines Verfahrens. Das Landgericht Hamburg untersagte sie als unzutreffend. Schraven erkannte den Beschluss an, womit er rechtskräftig wurde.
Bereits im Verlauf des Jahres 2024 wurde deutlich, dass sich einzelne Formulierungen und Schwerpunktsetzungen in der öffentlichen Darstellung veränderten. Begriffe wie „Deportation“ wurden teilweise nicht mehr verwendet oder durch präzisere Formulierungen ersetzt. Auch die Einordnung zentraler Aussagen wurde differenzierter.
In gerichtlichen Verfahren argumentierte Correctiv zunehmend, es habe sich bei bestimmten Passagen um journalistische Bewertungen gehandelt und nicht um überprüfbare Tatsachenbehauptungen. Diese Entwicklung ist für die juristische Bewertung zentral, da bereits geringfügige Änderungen im Wortlaut darüber entscheiden können, ob eine Aussage angreifbar ist.
Die Entscheidung des LG Berlin zur @correctiv_org-Berichterstattung über das «Geheimtreffen» von Potsdam ist erfreulich. Und sie sollte eine Mahnung sein an die vielen Journalisten, die diese hysterische Geschichte nachgeplappert und die Demos auf den Straßen befeuert haben. https://t.co/GSCfo9DahW
— Marc Felix Serrao (@MarcFelixSerrao) April 15, 2026
Streitpunkt: Tatsachenbehauptung oder Meinung
Auffällig ist dabei, dass die Veränderungen der Darstellung bereits früh einsetzten. So wurde etwa die Verwendung der Begriffe „Deportation“ oder „Deportationsplänen“ oder „Vertreibung deutscher Staatsbürger“ in verschiedenen Kontexten in Medienberichten zurückgenommen oder durch andere Begriffe ersetzt.
So wurden unter anderem Aussagen der Tagesschau sowie Berichte bei NDR und SWR beanstandet oder gerichtlich untersagt, die den Eindruck vermittelten, in Potsdam sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden. In mehreren Fällen mussten Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angepasst oder gelöscht werden.
Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung musste eine entsprechende Passage löschen. Die taz veröffentlichte ebenso eine Richtigstellung zu einer Darstellung im Zusammenhang mit dem Treffen. Gegen Kampagnenorganisationen wie Campact wurden ebenfalls Unterlassungsansprüche geltend gemacht.
Diese Anpassungen erfolgten parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen und standen erkennbar im Zusammenhang mit der Frage, wie einzelne Aussagen rechtlich zu bewerten sind. Darüber hinaus wurde auch die Einordnung zentraler Aussagen differenziert.
Während in der frühen Rezeption vielfach von konkreten Plänen gesprochen wurde, argumentierte Correctiv später, es habe sich um eine journalistische Verdichtung komplexer Diskussionen gehandelt.
Auch Institutionen mussten die Begrifflichkeit ändern
Diese Verschiebung ist juristisch relevant. Denn während Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich sind, unterliegen Meinungsäußerungen einem anderen Prüfungsmaßstab. Die genaue Formulierung entscheidet somit darüber, ob eine Aussage untersagt werden kann oder nicht.
Neben den Medien bezogen sich etwa auch öffentliche Institutionen unkritisch auf die Darstellung des Treffens. In einer Ausstellung der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz wurde der Begriff „völkische Deportationsfantasien“ im Zusammenhang mit dem Potsdamer Treffen verwendet. Nach Kritik und politischer Auseinandersetzung wurden die entsprechenden Informationstafeln im Rahmen des regulären Endes der Ausstellung wieder entfernt.
Längst Urteilen: „Geheimplan“-Inhalte landen in der Kultur
Correctiv ließ seine Recherche in kulturellen Formaten aufgreifen. Bereits kurz nach der Veröffentlichung wurde der Bericht als szenische Lesung inszeniert. Rund eineinhalb Jahre später folgte eine weitere Bühnenfassung. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits zahlreiche Verfahren geführt worden, in denen einzelne Aussagen der ursprünglichen Berichterstattung untersagt oder korrigiert worden waren.
Trotzdem wurden auch in der späteren Inszenierung zentrale Vorwürfe erneut aufgegriffen und dramaturgisch zugespitzt dargestellt. Dabei wurde unter anderem die Rolle einzelner Quellen – insbesondere Erik Ahrens – stärker hervorgehoben, dessen Aussagen bereits im Verlauf der juristischen Verfahren selbst umstritten waren.
Die Figur des Erik Ahrens
Ahrens, der nach eigenen Angaben an dem Treffen teilgenommen hatte, trat erst im späteren Verlauf der Auseinandersetzung öffentlich hervor. Er gab eine eidesstattliche Erklärung ab, in der er die Darstellung von Correctiv stützte.
Zuvor war er über Jahre im rechten Milieu aktiv und arbeitete unter anderem im Umfeld von Martin Sellner sowie im Medienbereich des AfD-Politikers Maximilian Krah. Später erklärte er, sich von diesem Umfeld gelöst zu haben und trat mit gegenteiligen Darstellungen an die Öffentlichkeit.
In der öffentlichen Debatte wurde Ahrens deshalb von verschiedenen Seiten als umstrittene Figur wahrgenommen. Seine wechselnden politischen Positionen - mal links, mal rechts - stellten die Verlässlichkeit seiner Aussagen in Frage, während seine Einlassungen von Correctiv als Bestätigung zentraler Punkte der Recherche herangezogen wurden.
Fun Fact zur Niederlage von Correctiv vor dem Landgericht Berlin: Der Correctiv-Kronzeuge Erik Ahrens traute sich nicht, dort eine Aussage zu machen – ein Supergau für die Glaubwürdigkeit von Correctiv:
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) March 19, 2026
Der Prozessverlauf im Klageverfahren gegen Correctiv, in dem das Landgericht…
Das Berliner Urteil im Verfahren Huy
Der Unterschied zwischen den Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin zeigt sich besonders deutlich im Verfahren der Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy.
Während das Hamburger Gericht in früheren Verfahren davon ausging, dass der Correctiv-Text ausreichend zwischen tatsächlicher Darstellung und journalistischer Einordnung unterscheide, stellte das Landgericht Berlin im März 2026 im Fall Huy stärker auf die Gesamtwirkung der Passage ab.
Nach Auffassung der Berliner Pressekammer entsteht beim Leser der Eindruck eines konkret geschilderten Geschehens. Entscheidend sei nicht, ob einzelne Formulierungen als Bewertung gemeint waren, sondern wie sie aus Sicht eines durchschnittlichen Lesers verstanden werden.
Gerade im Verfahren Huy führte diese Bewertung dazu, dass zentrale Formulierungen – insbesondere die Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sowie damit verknüpfte Zuschreibungen – als Tatsachenbehauptungen eingeordnet und untersagt wurden.
Damit gelangte das Gericht zu einem anderen Ergebnis als die Hamburger Pressekammer, obwohl beide Gerichte denselben Ausgangstext zu beurteilen hatten. Der Widerspruch zwischen den Entscheidungen erneuert die juristische Bewertung der Correctiv-Recherche.
Die @tagesschau berichtet nicht über die Correctiv Niederlage. Relevanter ist eine Wasserschlacht in Bangkok. #OerrBlog pic.twitter.com/dnl1WPTUJv
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) April 15, 2026
Die Begründung im Detail
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere Argumentationslinien. Erstens sei die Formulierung „Masterplan“ im Kontext des Artikels als Tatsachenbehauptung zu verstehen, da sie sich auf einen konkreten Vorgang beziehe. Zweitens sei diese Tatsachenbehauptung unwahr. Zwischen den Parteien sei unstreitig gewesen, dass in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt wurde.
Drittens sei die Aussage auch dann unzulässig, wenn sie als Meinungsäußerung verstanden werde, da ihr eine ausreichende Tatsachengrundlage fehle. Darüber hinaus bewertete das Gericht die Berichterstattung als „unklar, ungenau und unvollständig“.
Wichtiges Statement von @Ralf_Hoecker zum Urteil des Landgerichts Berlin II über die von "Correctiv" wahrheitswidrig in die Welt gesetzte Deportationslüge:
— Ulrich Vosgerau (@UlrichVosgerau) April 15, 2026
Es kommt gar nicht darauf an, ob es sich bei der Insinuation, es seien in Potsdam Pläne zur Ausweisung von deutschen… https://t.co/v0RdYq1RN6
Unterschiedliche Bewertungen der Entscheidung
Die Klägerseite interpretiert die Berliner Entscheidung als Bestätigung, dass zentrale Aussagen der Berichterstattung unzutreffend gewesen seien. Correctiv hingegen betont, dass sich die Entscheidung auf einzelne Formulierungen beziehe und nicht den gesamten Bericht betreffe. Das Recherchezentrum kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen und verweist darauf, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.
Darüber hinaus stellt das Rechercheteam die Berliner Entscheidung in einen größeren juristischen Kontext. In einer Stellungnahme vom 15. April 2026 argumentiert Correctiv, das Urteil stehe im Widerspruch zu mehreren Entscheidungen des Landgerichts Hamburg, in denen vergleichbare Passagen als zulässige journalistische Wertung eingeordnet worden seien.
Zugleich verweist Correctiv auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem sogenannten Compact-Verfahren. Dort sei das von Martin Sellner vertretene „Remigrationskonzept“ auch in Bezug auf Staatsbürger als mit dem Gleichheits- und Menschenwürdeverständnis des Grundgesetzes unvereinbar beschrieben worden.
Aus dieser Einordnung leitet Correctiv ab, dass die eigene journalistische Bewertung der verwendeten Begriffe nicht isoliert zu betrachten sei, sondern sich aus dem weiteren Kontext der politischen Aussagen ergebe.
Diese Argumentation betrifft jedoch nicht unmittelbar die presserechtliche Kernfrage des Berliner Verfahrens. Gegenstand der Entscheidung war nicht die allgemeine politische oder verfassungsrechtliche Bewertung des „Remigrationskonzepts“. Es war auch die Frage, ob konkrete Formulierungen in der Potsdam-Recherche als überprüfbare Tatsachenbehauptungen oder als zulässige journalistische Einordnung zu verstehen sind.
Der ausgeartete Streit um Begrifflichkeiten und Deutungen
Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin hat Correctiv Berufung zum Kammergericht eingelegt. Auch im Hamburger Verfahren, in dem die zentrale Formulierung als zulässige Wertung eingestuft wurde, ist eine Entscheidung in der nächsten Instanz noch ausstehend.




















