Verfassungsschutz

Correctiv scheitert vor Gericht: Verfassungsschutz muss Gutachten über AfD nicht herausgeben

Nach zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln ist klar: Der Verfassungsschutz muss kein AfD-Gutachten vor der Wahl veröffentlichen. Die Begründung erstaunt.

Muss das Gutachten zu den extremistischen Bestrebungen der AfD nicht veröffentlichen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz gewinnt vor Gericht gegen Correctiv.
Muss das Gutachten zu den extremistischen Bestrebungen der AfD nicht veröffentlichen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz gewinnt vor Gericht gegen Correctiv.Oliver Berg/dpa

Die Medien-NGO Correctiv ging Anfang Dezember erstmals vor das Verwaltungsgericht Köln, um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dazu zu zwingen, sein aktuelles Gutachten über die AfD noch vor der Wahl zu veröffentlichen.

Nun wurde ein zweiter entsprechender Eilantrag vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Zögert der Verfassungsschutz die Veröffentlichung hinaus, um nicht in den laufenden Wahlkampf einzugreifen?

Berliner Zeitung

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