Wohnen wird immer teurer – und das eigene Zuhause für viele Menschen zum Armutsrisiko. Eine Abwärtsspirale, die am Ende sogar zur Wohnungslosigkeit führen kann: Laut aktuellen Zahlen des Greix-Mietpreisindex stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 im Jahresvergleich bundesweit um rund 4,5 Prozent – und liegen damit über dem Niveau der allgemeinen Teuerung.
In Metropolen wie Berlin ist der Druck besonders groß – nirgendwo sonst sind die Mieten in kurzer Zeit so stark gestiegen. Dort liegen die durchschnittlichen Quadratmeterpreise inzwischen im höheren zweistelligen Bereich.
Doch steigende Mietpreise sind längst nicht mehr die einzige Sorge, die die Berliner umtreibt. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) werden Wohnungen immer häufiger nur noch befristet oder möbliert angeboten. Das Problem: Die meisten Wohnungssuchenden wollen keine temporäre Bleibe, sondern ein langfristiges Zuhause.
Zwar gelten befristete Mietverhältnisse nach Einschätzung von Fachleuten weiterhin als Ausnahme und bewegen sich im einstelligen Prozentbereich. Branchenkenner beobachten jedoch, dass ihr Anteil in Berlin seit Jahren spürbar wächst. Laut Schätzungen liegt der Anteil an befristeten Mietverhältnissen in der Hauptstadt bei mehr als 40 Prozent – Tendenz weiter steigend.
Experten beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge: „Wohnen wird immer schneller immer teurer, während gleichzeitig das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen und unbefristeten Mietverträgen schwindet“, warnt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Das Geschäft mit dem Wohnen auf Zeit
Viele Vermieter – darunter zunehmend professionelle Anbieter und Plattformbetreiber – haben das möblierte Wohnen auf Zeit als lukratives Geschäftsmodell für sich entdeckt. Unternehmen wie Homelike, HousingAnywhere oder Spotahome vermarkten möbliertes Wohnen auf Zeit als hippes Lifestyle-Angebot, das sich gezielt an ein besonders zahlungskräftiges Klientel richtet.
Aus einer einfachen Einzimmerwohnung wird dann ein „fully serviced apartment“, aus der Warmmiete inklusive Nebenkosten eine „Service Fee“. Worte, die Exklusivität und Komfort versprechen und sich in der Realität nicht selten als Preisfalle entpuppen.
Oft heißt es, mit möbliertem Wohnen auf Zeit lasse sich die Mietpreisbremse einfach und völlig legal umgehen. Ein weitverbreitetes Gerücht, das sich bei näherer Betrachtung als Fehlannahme erweist: Juristisch gilt die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte und befristete Mietverhältnisse.
Allerdings ist es beim möblierten Wohnen auf Zeit deutlich schwieriger zu überprüfen, ob die verlangte Miete überhöht ist. Der Mietspiegel bezieht sich in der Regel auf unmöblierte Wohnungen. Zuschläge für Möbel sind darin nicht enthalten, da sie je nach Ausstattung individuell berechnet werden müssen.
Vermieter dürfen zwar einen Möblierungszuschlag ansetzen, dieser muss sich jedoch an den tatsächlichen Anschaffungskosten der Möbel orientieren und über deren Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beliebig hohe Aufschläge sind rechtlich somit nicht zulässig – in der Praxis aber oft schwer nachzuvollziehen.
Hohe Preise, kein Kündigungsschutz
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Bei befristeten Mietverträgen greift der übliche Kündigungsschutz nicht, weil das Mietverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nicht erforderlich. Rechtlich handelt es sich um sogenannte Zeitmietverträge nach Paragraf 575 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mieter können sich daher nicht auf die üblichen Schutzvorschriften gegen ordentliche Kündigungen berufen.
Zum Vergleich: In einem regulären, unbefristeten Mietverhältnis können Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn ein Umzug für sie unzumutbar wäre – etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft oder weil sich kein angemessener Ersatzwohnraum finden lässt. Bei einem befristeten Vertrag besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht, da das Mietverhältnis mit Ablauf des Vertrages automatisch endet.
„Befristete und möblierte Wohnungen sind häufig nichts anderes als ein Instrument zur Umgehung des Mieterschutzes“, sagt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Hier werden überhöhte Preise verlangt und der Kündigungsschutz ausgehebelt – alles auf dem Rücken der Mieter, die auf den überhitzten Mietmärkten oft keine andere Möglichkeit haben, als solche Angebote anzunehmen.“
Mietrechtsexperten kritisieren, dass solche Vertragsmodelle in der Praxis häufig dazu genutzt werden, um überhöhte Mieten durchzusetzen. Gerade bei möblierten Zeitmietverträgen sei die Hemmschwelle für Mieter besonders hoch, sich gegen Wuchermieten zur Wehr zu setzen.
Viele Betroffene bleiben nur vorübergehend in diesen Mietverhältnissen oder kennen ihre Rechte nicht ausreichend. Überhöhte Preise werden deshalb oft erst spät hinterfragt – wenn überhaupt. Und selbst wenn Mieter den Braten riechen, scheuen viele den Rechtsweg: aus Angst vor Konflikten mit dem Vermieter oder wegen des erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwands.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis“
Endet ein solches Mietverhältnis, müssen Betroffene innerhalb kürzester Zeit eine neue Wohnung finden. Fehlen die finanziellen Mittel oder passende Alternativen, landen viele erneut in einem befristeten Vertrag. Ein Teufelskreis, aus dem Betroffene nur schwer wieder herauskommen.
Besonders betroffen seien Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen: Auszubildende, Studierende, Familien sowie ältere Mieter, warnt der Deutsche Mieterbund. „Wer heute eine Wohnung sucht, braucht nicht nur Geduld, sondern auch ein hohes Einkommen“, sagt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Immer mehr Menschen würden aus den Städten verdrängt oder befänden sich in unsicheren Wohnverhältnissen. Das sei sozialpolitisch hochproblematisch und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt, so die DMB-Präsidentin.








