Während Friedrich Merz die völkerrechtliche Bewertung des amerikanischen Angriffs auf Venezuela als „komplex“ bezeichnete, kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu einem eindeutigen Urteil. In dem Gutachten „Der Fall ‚Maduro‘ im Lichte des Völkerrechts“, das der Berliner Zeitung vorliegt, bewerten die Juristen den Militärschlag der USA vom 3. Januar 2026 als klaren Bruch des Völkerrechts.
Weder Selbstverteidigung noch strafrechtliche Argumente könnten den Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigen. Der Angriff verstoße gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, das Interventionsverbot sowie die territoriale Integrität Venezuelas.
„Die Verstöße gegen das Völkerrecht liegen offen zutage“
Dabei verweisen die Bundestagsjuristen auf die ungewöhnlich einhellige Bewertung in der internationalen Völkerrechtslehre. So zitieren sie den Völkerrechtler Marko Milanovic mit den Worten: „Die Rechtswidrigkeit der US-Militäroperation gegen Venezuela ist so offensichtlich, so eindeutig und so schwerwiegend, dass darüber kein vernünftiger Streit bestehen kann.“ Die Verstöße gegen das Völkerrecht lägen offen zutage, so der Professor der Universität Reading.
Besonders deutlich fällt die Bewertung der Festnahme und Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro in die USA aus. Diese stelle eine völkerrechtswidrige Entführung dar, verletze die staatliche Souveränität Venezuelas sowie grundlegende Menschenrechte.
Die Argumentation der Trump-Regierung, es habe sich um eine reine „law-enforcement“-Operation gehandelt, weisen die Bundestagsjuristen ausdrücklich zurück. Grenzüberschreitende Strafverfolgung könne militärische Gewalt nicht legitimieren, vielmehr gelte das Prinzip der internationalen Rechtshilfe. Eine militärische Eigenmacht sei auch bei schweren Straftatvorwürfen unzulässig.
Kritik an der Reaktion der Bundesregierung
Auffällig ist die scharfe Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes an der Reaktion Deutschlands und anderer westlicher Staaten. Die Bundesregierung habe den Angriff der USA lediglich „zurückhaltend“ eingeordnet. Dies sei völkerrechtlich problematisch, warnen die Juristen, da ausbleibender Widerspruch gegenüber offenkundigen Rechtsbrüchen langfristig zur Erosion der internationalen Rechtsordnung beitrage.
In dem Gutachten heißt es, rechtliche Stellungnahmen von Staaten seien kein bloßes politisches Signal, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument des Völkerrechts. Schweigen oder ausbleibender Protest könnten als stillschweigende Billigung verstanden werden. Gerade bei Verstößen gegen fundamentale Normen wie das Gewaltverbot bestehe eine besondere Verantwortung, diese auch klar zu benennen.
Sören Pellmann: „Westliche Regime-Change-Politik ist völkerrechtswidrig“
Initiiert wurde die Bewertung durch den Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Bundestag, Sören Pellmann. Er sieht sich durch die Einschätzung der Bundestagsjuristen bestätigt. Der Wissenschaftliche Dienst stelle nicht nur fest, dass die USA „mit dem militärischen Angriff auf Venezuela und der Entführung Maduros und seiner Frau in jedweder Hinsicht das Völkerrecht gebrochen haben“, sondern kritisiere auch ausdrücklich die Reaktion der Bundesregierung. Die „eher zurückhaltende“ Haltung Berlins schade der Völkerrechtsordnung nachhaltig, sagte Pellmann gegenüber der Berliner Zeitung. Zugleich mache das Gutachten deutlich, dass die westliche Regime-Change-Politik eindeutig völkerrechtswidrig sei.
Auch zur neuen Nationalen Sicherheitsstrategie der USA ließ Pellmann den Wissenschaftlichen Dienst Stellung nehmen. In der Analyse kommen die Bundestagsjuristen zu dem Ergebnis, dass das Dokument zwar rechtlich unverbindlich sei, politisch jedoch einen deutlichen Kurswechsel markiere. Die USA verabschiedeten sich zunehmend von einer werteorientierten Außenpolitik und setzten verstärkt auf eine macht- und interessengeleitete Strategie.
Besonders hervorgehoben wird die Priorisierung der westlichen Hemisphäre als zentraler Einflussraum der Vereinigten Staaten. Konkrete Völkerrechtsverstöße ließen sich aus dem Text der Strategie allein zwar meist nicht ableiten. Konflikte mit dem Völkerrecht entstünden jedoch dort, wo die strategischen Vorgaben in konkretes politisches oder militärisches Handeln übersetzt würden – wie im Fall Venezuelas.
Dabei verweisen die Bundestagsjuristen auf die Einschätzung des Völkerrechtlers André Nollkaemper von der Universität Amsterdam, wonach die Nationale Sicherheitsstrategie der USA – im Lichte ihrer ersten praktischen Anwendung und begleitender politischer Aussagen – „eine eindeutige Botschaft darüber vermittelt, wie die Vereinigten Staaten künftig mit dem Völkerrecht umzugehen bereit sind“.
Warnung vor Präzedenzwirkung
Der Wissenschaftliche Dienst warnt ausdrücklich vor einer gefährlichen Präzedenzwirkung. Würde der Angriff auf Venezuela ohne klaren internationalen Widerspruch hingenommen, könnten sich künftig auch andere Staaten auf ähnliche Rechtfertigungen berufen. Die internationale Rechtsordnung drohe weiter zu erodieren, mit gravierenden Folgen für globale Stabilität und Sicherheit.




