Während Friedrich Merz die völkerrechtliche Bewertung des amerikanischen Angriffs auf Venezuela als „komplex“ bezeichnete, kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu einem eindeutigen Urteil. In dem Gutachten „Der Fall ‚Maduro‘ im Lichte des Völkerrechts“, das der Berliner Zeitung vorliegt, bewerten die Juristen den Militärschlag der USA vom 3. Januar 2026 als klaren Bruch des Völkerrechts.
Weder Selbstverteidigung noch strafrechtliche Argumente könnten den Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigen. Der Angriff verstoße gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, das Interventionsverbot sowie die territoriale Integrität Venezuelas.

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