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Wohnen, Verkehr, Energie: Das ändert sich 2023

Das 49-Euro-Ticket und die Wohngeldreform kommen, für Energie treten Preisbremsen in Kraft. Was sich 2023 noch alles ändert, lesen Sie hier. 

Nach dem Erfolg des bundesweiten 9-Euro-Tickets soll ein 49-Euro-Ticket als Nachfolger kommen. 
Nach dem Erfolg des bundesweiten 9-Euro-Tickets soll ein 49-Euro-Ticket als Nachfolger kommen. dpa/Christoph Soeder

Die Energiekosten werden voraussichtlich weiter hoch bleiben. Deshalb greifen im kommenden Jahr Preisbegrenzungen für Strom und Gas. Mieter werden außerdem mit der Wohngeldreform und der Beteiligung der Vermieter an den CO2-Kosten entlastet. Beim Thema Auto reduziert sich der staatliche Zuschuss beim Kauf von E-Autos.

Preisbegrenzungen für Strom und Gas

Wegen der hohen Energiekosten gelten ab März Preisbremsen bei Strom und Gas. Um die sogenannte Winterlücke zu schließen, werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar im März rückwirkend berechnet. Verbraucher müssen für die Entlastung nichts unternehmen. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar erfolge im März 2023, verspricht der Gesetzgeber. Der Staat übernimmt die Differenz bei den Preisen und zahlt sie an die Versorger aus, die den Preisdeckel an die Verbraucher weitergeben sollen.

Die Preisdeckel von zwölf Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent für Strom gelten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von Privathaushalten und kleineren Unternehmen - so soll zum Energiesparen angehalten werden.

Ein Haushalt mit zwei Personen mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern und 9600 Kilowattstunden Jahresverbrauch müsste etwa bei einem aktuellen Marktpreis von 22 Cent pro Kilowattstunde 176 Euro monatlich für Heizung und Warmwasser zahlen. Mit einem Preisdeckel wird der monatliche Beitrag auf rund 112 Euro reduziert.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Die Sozialleistung kommt ab Januar mehr Menschen zugute und fällt außerdem höher aus: Statt zuletzt rund 600.000 Haushalte sollen künftig etwa zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Die durchschnittliche Höhe soll von zuletzt rund 180 Euro deutlich auf etwa 370 Euro monatlich steigen.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Die Höhe des Wohngelds hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Ob man es bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Bauministeriums ausrechnen lassen.

Vermieter werden an CO2-Abgabe beteiligt

Vermieterinnen und Vermieter werden ab Januar an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt. Vorgesehen ist dafür ein Stufenmodell: Die Vermieter-Beteiligung fällt umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Der CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel beträgt pro Tonne CO2 derzeit 30 Euro. Bislang können die Kosten im Gebäudebereich komplett auf die Mieter umgelegt werden. Die Beteiligung der Vermieter soll für diese einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.

Beschleunigte Abschreibung von Wohngebäuden

Die Abschreibung von neuen Wohngebäuden wird beschleunigt. Dafür wird der sogenannte lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent erhöht. Damit werden alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Die Maßnahme gilt bereits für ab Januar fertiggestellte Wohngebäude.

Steigende Beträge für Gebäudeversicherung

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor spürbaren Steigerungen bei den Gebäudeversicherungen. Sie verweist unter anderem auf die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die für die Versicherer sehr teuer war. Zudem treibt die Rekordinflation mit steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten die Preise für Versicherungen.

Steuerbefreiung für private Solaranlagen

Kleine Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab Januar steuerfrei betrieben werden. Auf Wunsch der Bundesländer ist dies nicht auf Solaranlagen auf Wohngebäuden begrenzt: Photovoltaikanlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls.

49-Euro-Ticket

Das Neun-Euro-Ticket, im Sommer als Entlastungsmaßnahme wegen der hohen Energiepreise drei Monate lang erhältlich, gilt als Erfolg. Nach langem Ringen einigten sich Bund und Länder auf eine Nachfolge: ein deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket für 49 Euro im Monat. Details und vor allem das genaue Startdatum sind jedoch noch zu klären. Anvisiert wird der 1. April.

In Berlin wird das 29-Euro-Ticket bis einschließlich April verlängert. Die Aktion gilt im Stadtgebiet Berlin (Tarifbereich Berlin AB). Eine Nutzung verbund- oder deutschlandweit ist ausgeschlossen. Für gelegentliche Fahrten in den Tarifteilbereich Berlin C kann ein Anschlussfahrausweis gelöst werden. Die Aktion gilt ausschließlich für Abonnements. Im Zeitraum bis zum 30. April 2023 wird der monatliche Preis für die folgenden Abonnements im Tarifbereich Berlin AB auf 29 Euro abgesenkt

Weniger Zuschuss für E-Autos

Aktuell zahlen Staat und Hersteller bis zu 9000 Euro Zuschuss für ein E-Auto, für Plug-in-Hybride gibt es bis zu 6750 Euro. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus Umweltbonus und Innovationsprämie - letztere fällt ab dem kommenden Jahr weg, den Umweltbonus gibt es für Plug-in-Hybride zudem gar nicht mehr.

Kfz-Versicherung wird teurer

Das Preisniveau bei Kfz-Versicherungen steigt mit dem Jahreswechsel allgemein an, etwa weil verbesserte Kaskoeinstufungen nicht an die Kunden weitergegeben werden. Zugleich können sich Unfälle oder Autoreparaturen der Vergangenheit in Prämienerhöhungen niederschlagen, die den Versicherungsschutz verteuern. Auch bei den Regionalklassen gibt es zahlreiche Änderungen.