Verkehr

29-Euro-Ticket: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Verlängerung

Die Verkehrsunternehmen verlängern das 29-Euro-Ticket für Berlin bis einschließlich April. Ein paar Fragen kommen noch auf. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Eine U-Bahn auf der Oberbaumbrücke 
Eine U-Bahn auf der Oberbaumbrücke dpa/Paul Zinken

Der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) hat die Verlängerung des 29-Euro-Tickets bis einschließlich April genehmigt. Damit kann das Abo-Rabattangebot zu den bisherigen Konditionen weiter genutzt werden.

Es gibt keine Änderungen, ein paar Fragen bleiben trotzdem noch offen. Die Berliner Zeitung beantwortet hier die wichtigsten für Sie. 

Wo gilt das 29-Euro-Ticket in Berlin und für welche Abo-Tarife

Die Aktion gilt im Stadtgebiet Berlin (Tarifbereich Berlin AB). Eine Nutzung verbund- oder deutschlandweit ist ausgeschlossen. Für gelegentliche Fahrten in den Tarifteilbereich Berlin C kann ein Anschlussfahrausweis gelöst werden. Die Aktion gilt ausschließlich für Abonnements. Im Zeitraum bis zum 30. April 2023 wird der monatliche Preis für die folgenden Abonnements im Tarifbereich Berlin AB auf 29 Euro abgesenkt

Für diese Tarife gilt das 29-Euro-Ticket
  • VBB-Umweltkarten im Abonnement mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • 10-Uhr-Karten im Abonnement mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • VBB-Firmentickets mit monatlicher und jährlicher Abbuchung
  • Abonnement Monatskarte Ausbildung mit monatlicher Abbuchung gemäß VBB-Tarif

Muss ich mein 29-Euro-Ticket dann wieder kündigen?

Es gibt keine automatische Kündigung. Sie sollten kündigen, sonst geraten Sie nach Ende der Aktion – also spätestens Ende April 2023 – automatisch in einen normalen Abonnementvertrag (VBB-Umweltkarte, 10-Uhr-Karten, VBB-Firmentickets) und haben ein normales Jahresabo, ab Mai dann zum Vollpreis. 

Gibt es eine Kündigungsfrist für das 29-Euro-Ticket?

Eine Kündigung ist für Neukunden jederzeit zum Monatsende möglich. Sie behalten ihr Sonderkündigungsrecht, wie schon in den Monaten Oktober, November und Dezember. Möglich ist die Kündigung jeweils zum Monatsende bis zum letzten Kalendertag für den kommenden Monat. Das bedeutet beispielsweise: Wer als Neukunde sein Ticket im Februar nicht mehr braucht, kann es bequem Ende Januar kündigen und hat keinerlei Verpflichtungen. Wer es im März nicht mehr braucht, kündigt es Ende Februar.

Ich habe mein 29-Euro-Ticket schon gekündigt. Kann ich das wieder rückgängig machen?

Das ist kein Problem. Die Kündigung des Abos kann auf der Seite der BVG rückgängig gemacht werden. Dann wird die vorherige Kündigung unwirksam und das Abo wird im Januar zum Rabatt fortgeführt. Laut der BVG ist das bis Montag, 26. Dezember, möglich.

Wie und wo kann ich das 29-Euro-Ticket kaufen und ist ein Einstieg für Neukunden jederzeit möglich?

Ein Kauf ist nur bei den Verkehrsunternehmen selbst, also auf den Homepages der BVG, VBB der Berliner S-Bahn, möglich. Auch die Kundenzentren bieten den Verkauf für Menschen an, die nicht so internetaffin sind. Zum Einstieg in das Ticket: Laut RBB-Bericht ist ein Abschluss des Abos online immer bis zum 20. eines Vormonats möglich – also für den 1. Januar 2023 gilt der 20. Dezember als Stichtag. Im Kundenzentrum ist eine Bestellung bis zum 25. eines Vormonats möglich.

Zwei wichtige Hinweise zum Schluss
  • Das 29-Euro-Ticket gibt es nicht als Button auf dem Handy oder in Apps von BVG oder S-Bahn. Nach der Bestellung bekommen sie eine Chipkarte zugeschickt, die Sie bei der Kontrolle vorzeigen müssen.
  • Wenn das bundesweite 49-Euro-Ticket im Frühjahr kommt, ist ein fließender Wechsel vom 29-Euro-Ticket kein Problem. Das hat die BVG schon angekündigt.