Verbraucher

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge: Wo es 2023 teurer wird

Zum 1. Januar wollen viele gesetzliche Krankenversicherungen den Zusatzbeitrag anheben. Für einige Versicherte könnte sich ein Wechsel lohnen.

Viele Krankenkassen erhöhen 2023 ihre Zusatzbeiträge.
Viele Krankenkassen erhöhen 2023 ihre Zusatzbeiträge.dpa/Jens Kalaene

Nachdem die Bundesregierung Ende Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen um 0,3 Prozentpunkte angehoben hat, steigen für viele Versicherte bald die Kosten. Die gesetzlich festgelegte Größe bleibt jedoch ein Richtwert – den letztlich zu zahlenden Beitrag legen die Krankenkassen selbst fest. Angaben des Online-Portals Check24 zufolge wollen viele Kassen tatsächlich schon zum 1. Januar 2023 die Beiträge erhöhen.

Da einige Verbraucher bei einer Beitragserhöhung von einem Krankenkassenwechsel profitieren könnten, lohnt sich ein Blick auf die Liste der Versicherer, die den Zusatzbeitrag für 2023 bereits bekannt gegeben haben. Zwei Anbieter wollen im kommenden Jahr sogar günstiger werden.

Diese Krankenkassen erhöhen 2023 den Zusatzbeitrag (2022)
  • AOK Nordwest: 1,89 Prozent (1,7 Prozent)
  • BKK VBU: 1,8 Prozent (1,6 Prozent)
  • IKK Brandenburg und Berlin: 1,77 Prozent (1,49 Prozent)
  • DAK-Gesundheit: 1,7 Prozent (1,5 Prozent)
  • pronova BKK: 1,7 Prozent (1,5 Prozent)
  • BKK Wirtschaft & Finanzen: 1,69 Prozent (1,39 Prozent)
  • BKK Diakonie: 1,6 Prozent (1,4 Prozent)
  • IKK Classic: 1,6 Prozent (1,3 Prozent)
  • energie-Betriebskrankenkasse: 1,59 Prozent (1,38 Prozent)
  • Salus BKK: 1,59 Prozent (1,45 Prozent)
  • mhplus BKK: 1,58 Prozent (1,28 Prozent)
  • AOK Plus: 1,5 Prozent (1,2 Prozent)
  • BKK Freudenberg: 1,5 Prozent (1,3 Prozent)
  • BKK Mahle: 1,5 Prozent (1,1 Prozent)
  • Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK): 1,5 Prozent (1,3 Prozent)
  • BKK ProVita: 1,49 Prozent (1,3 Prozent)
  • Mobil Krankenkasse: 1,49 Prozent (1,29 Prozent)
  • BIG direkt gesund: 1,45 Prozent (1,3 Prozent)
  • Bertelsmann BKK: 1,4 Prozent (1,0 Prozent)
  • BKK Melitta HMR: 1,4 Prozent (1,2 Prozent)
  • BKK Faber-Castell & Partner: 1,35 Prozent (0,65 Prozent)
  • BKK VerbundPlus: 1,35 Prozent (1,1 Prozent)
  • Heimat Krankenkasse: 1,3 Prozent (1,1 Prozent)
  • Audi BKK: 1,25 Prozent (1,1 Prozent)
  • hkk Krankenkasse: 0,98 Prozent (0,69 Prozent)
  • Krones BKK: 0,9 Prozent (0,7 Prozent)

Während viele Versicherer sich dazu entschieden haben, die Beiträge zum kommenden Jahr zu erhöhen, gibt es auch einige, die den Zusatzbeitrag des letzten Jahres zunächst beibehalten wollen.

Hier bleibt der Zusatzbeitrag 2023 gleich (2022)
  • Knappschaft: 1,6 Prozent
  • VIACTIV Krankenkasse: 1,6 Prozent
  • WMF BKK: 1,6 Prozent
  • Novitas BKK: 1,54 Prozent
  • Barmer: 1,5 Prozent
  • Kaufmännische Krankenkasse – KKH: 1,5 Prozent
  • HEK-Hanseatische Krankenkasse: 1,3 Prozent
  • vivida bkk: 1,3 Prozent
  • Mercedes BKK: 1,3 Prozent
  • Techniker Krankenkasse (TK): 1,2 Prozent
  • IKK gesund plus: 1,1 Prozent
  • Südzucker BKK: 1,1 Prozent
  • BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg: 0,98 Prozent
  • BKK EWE: 0,9 Prozent
  • BKK Gildemeister Seidensticker: 0,9 Prozent
  • BKK Textilgruppe Hof: 0,9 Prozent

Schließlich gibt es zwei gesetzliche Krankenkassen, die trotz der gesetzlichen Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages im nächsten Jahr günstiger werden wollen. Hier wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar gesenkt.

Diese Krankenkassen senken 2023 den Zusatzbeitrag (2022)
  • SKD BKK: 1,15 Prozent (1,29 Prozent)
  • BKK Herkules: 1,09 Prozent (1,4 Prozent)

Zusatzbeitrag angehoben: Lohnt sich der Wechsel?

Grundsätzlich gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen, dass diese ihre Mitglieder bis spätestens Mitte 2023 über eventuelle Beitragserhöhungen informieren müssen. Wer aufgrund gestiegener Zahlungen die Krankenkasse wechseln möchte, kann dies seit kurzem auch ohne vorherige Kündigung beim aktuellen Anbieter tun. Dafür muss lediglich eine Mitgliedschaft bei einem alternativen Anbieter abgeschlossen werden – die Kommunikation mit der alten Versicherung übernimmt dann die neue Kasse.

Vor einem Wechsel sollten Verbraucher allerdings auch die angebotenen Leistungen der zur Auswahl stehenden Krankenkassen vergleichen. Nicht alle bieten zum Beispiel Zusatzleistungen wie Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder homöopathische Behandlungen an. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen sollten dies in ihre Überlegungen mit einbeziehen.

Erstmals eingeführt wurde der Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen 2015, als Ergänzung zu staatlich zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds. Da die Höhe des Beitrags abhängig von der jeweiligen Krankenkasse variieren kann, soll so auch der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt gefördert werden.


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