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Cannabis, Bürgergeld, Strom: Das ändert sich 2024 in Berlin

Neues Jahr, neue Regeln: In Berlin müssen sich die Menschen 2024 auf einige Änderungen einstellen. Ein Überblick.

Im Jahr 2024 gibt es einige Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Bereichen.
Im Jahr 2024 gibt es einige Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Bereichen.Jörg Carstensen/dpa

Mit dem neuen Jahr kommen einige Veränderungen auf die Berlinerinnen und Berliner zu.

In den nächsten Monaten könnte es wieder ein Berlin-AB-Ticket für 29 Euro geben, Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn sowie das Bürger- und Pflegegeld steigen. Ein Überblick über Veränderungen ab Januar 2024.

Berlin: VBB-Fahrpreise werden zum 1. Januar 2024 erhöht

In Berlin steigen ab dem 1. Januar 2024 die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg. Tickets im VBB-Tarifgebiet werden durchschnittlich rund 6,7 Prozent teurer. Hintergrund für die Erhöhung sind laut dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gestiegene Kosten bei Personal, Kraftstoffen und Energie. Wie viel die Fahrscheine für Bus, U-Bahn, Tram und S-Bahn ab Januar kosten, lesen Sie hier >>

S-Bahn in Berlin fährt 2024 öfter und mit längeren Zügen

Längere Züge, zusätzliche Fahrten zur Hauptverkehrszeit und verlängerte Linien – die Berliner S-Bahn baut ihr Angebot im kommenden Jahr aus.

Die Veränderungen beim S-Bahn-Fahrplan im Überblick
  • Auf den Linien S1 und S2 sollen Züge schrittweise mit acht statt sechs Wagen fahren. Damit stünden pro Zug rund 300 Plätze mehr zur Verfügung.
  • Die S1 und die S5 fahren in der Hauptverkehrszeit ab kommendem Jahr im Fünf-Minuten-Takt zwischen Zehlendorf und Potsdamer Platz sowie zwischen Mahlsdorf und Warschauer Straße.
  • Die S3 fährt in der Hauptverkehrszeit künftig alle zehn Minuten zwischen Erkner und Charlottenburg.
  • Die S26 fährt montags bis freitags von Teltow Stadt nach Blankenburg. So werde ein zusätzliches Angebot zwischen Pankow und Blankenburg geschaffen.
  • Die S85 verkehrt unter der Woche von Grünau nach Waidmannslust. Nach Ende der Sperrung des Nord-Süd-Tunnels im Januar und Februar soll es zudem ein zusätzliches Angebot auf dem Abschnitt zwischen Waidmannslust und Frohnau geben.

Bahnstreiks nach den Weihnachtsferien: GDL könnte ab 8. Januar 2024 streiken

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.

Viele Parkplätze in Berlin-Neukölln werden ab Februar 2024 kostenpflichtig

In Neukölln werden etliche Parkplätze kostenpflichtig. Die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln wird am 1. Februar 2024 mit zwei Parkzonen im Norden des Bezirks starten. Die neue Parkzone 100 wird zwischen Hasenheide, Sonnenallee und Rathaus Neukölln eingerichtet – im Flughafen-/Donaukiez. Die Parkzone 105 wird im Reuterkiez eingeführt, zwischen Maybachufer, Kottbusser Damm, Sonnenallee und Pannierstraße. Am 1. Mai 2024 startet dann die Parkzone 106 im Weserkiez zwischen Sonnenallee, Kanal und Wildenbruchstraße.

Anwohner und Gewerbetreibende wie Handwerker können einen Parkausweis für die Zonen beantragen – Bewohner zahlen alle zwei Jahre rund 20 Euro. Wer nicht in den Kiezen wohnt und dort nur gelegentlich parken will, muss drei Euro Parkgebühr pro Stunde zahlen.

29-Euro-Ticket soll im ersten Halbjahr 2024 in Berlin kommen

Das 29-Euro-Ticket soll 2024 für Berlinerinnen und Berliner wieder erhältlich sein. Wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Mitte Dezember mitteilte, soll das Ticket für Berlin AB im ersten Halbjahr 2024 eingeführt werden. Das Berlin-Ticket S wird weiterhin zum reduzierten Preis von 9 Euro angeboten.

Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen planen 130.000 Mieterhöhungen

Für rund 130.000 der insgesamt 360.000 Wohnungen in städtischem Besitz sollen die Mieten steigen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Berliner Zeitung bei den sechs landeseigenen Vermietern. Ein Großteil der Mieterhöhungen soll bereits zum 1. Februar 2024 wirksam werden, weitere sind ab März geplant.

Mieter können Kabelanschluss frei wählen

Bisher war es meist so: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Möglich wurde das durch das sogenannte Nebenkostenprivileg, das Hauseigentümern erlaubte, die Kabelgebühren über die Nebenkosten an die Hausgemeinschaft weiterzugeben. Dieses Privileg hat die Politik bereits seit Dezember 2021 gestrichen, bis zum 30. Juni läuft eine Übergangsfrist. Danach können alle Mieterinnen und Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und, falls gewollt, auch einen eigenen Kabelvertrag abschließen. Verpflichtend ist das dann aber nicht mehr.

Ab Januar 2024: Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen ab Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Kinderzuschlag steigt für Familien mit geringem Einkommen

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. 

Mehr steuerfreies Einkommen

Auch 2024 steigt der Grundfreibetrag, also die Höhe des Einkommens, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Für Ledige klettert er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro.

Höherer Mindestlohn in Deutschland: 41 Cent mehr pro Stunde ab Januar 2024

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde. Die letzte, außerplanmäßige Erhöhung zum 1. Oktober 2022 hatte statt der Kommission die Ampel-Regierung festgelegt. Der Mindestlohn wurde von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht. Von der Erhöhung profitierten etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde erhielten. Zum 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn dann um 41 Cent auf 12,82 Euro steigen.

Minijob-Grenze wird ab Januar 2024 erhöht

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Ab Januar 2024: Azubilohn steigt auf 649 Euro im Monat

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungsgesetz tritt Januar 2024 für Neubauten in Kraft

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll für Privatleute bis zu 70 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

CO₂-Preis wird 2024 erhöht: Heizöl, Gas und Strom werden teurer

Der CO₂-Preis steigt zum 1. Januar von 30 auf 45 Euro je Tonne, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert. Auch Strom wäre dadurch teurer. Im Schnitt steigen die Preise für Heizöl um fast sechs Cent pro Liter. Der Preis für Gas steigt um etwa einen Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher müssen gleichzeitig auch mit höheren Netzentgelten rechnen.

Die Berliner Stadtwerke wollen im Januar 2024 für alle rund 23.000 Bestandskunden, die sich nicht in einer Preisgarantie befinden, den Arbeitspreis auf ein Niveau absenken, das dem Neukundentarif ähnelt, teilt der Sprecher Stephan Natz auf Anfrage mit. Das bedeute für zwei Drittel dieser Kunden eine Reduzierung der Stromkosten um bis zu 30 Prozent. Die übrigen Bestandskunden müssten an das aktuelle Marktniveau angepasst werden, heißt es. Je nach bisherigem Niveau könne das eine Erhöhung um bis zu 30 Prozent bedeuten.

Strom- und Gaspreisbremsen laufen zum Jahresende 2023 aus

Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

Erleichterungen bei Mini-Solaranlagen

Die Installation sogenannter Balkonkraftwerke, also Steckersolargeräte, soll leichter werden. Die komplizierte Anmeldung über die Netzbetreiber soll der Vergangenheit angehören, eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch können die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig. Die Änderungen kommen, sobald der Bundestag das Solarpaket I der Regierung beschlossen hat, vermutlich Anfang 2024.

Ab dem 18. Februar: Batterien sollen nachhaltiger werden

Eine neue EU-Verordnung sieht vor, dass bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien mehr auf den Umweltschutz geachtet werden muss. Die neue Verordnung gilt ab dem 18. Februar. Vorgesehen ist eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Batterien. In den folgenden Jahren sollen etwa Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht werden. Außerdem sollen Verbraucher ihre Batterien und Akkus schrittweise selbst wechseln können.

Ab 2024: E-Rezept wird für verschreibungspflichtige Arzneimittel Pflicht

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Höhere Steuer: Restaurantbesuche werden teurer

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Essengehen könnte also teurer werden. Der Steuersatz für Speisen im Restaurant ist während der Corona-Pandemie auf sieben Prozent gesenkt worden, um Gastronomiebetriebe zu entlasten. Die Maßnahme wurde aufgrund der Energiekrise bis Ende Dezember 2023 verlängert.

Pfandpflicht gilt ab 2024 auch für Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar 2024 eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

Ruhestand mit 66 Jahren: Altersgrenze für Renteneintritt steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Rente soll steigen

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können 2024 mit 3,5 Prozent mehr Geld rechnen. Das errechnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Endgültig entscheidet sich die Anpassung im Frühjahr. Menschen, die wegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung in Rente sind, dürfen ab 2024 mehr dazuverdienen.

Mehr Geld für häusliche Pflege ab 2024

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Entlastungen für Menschen in Heimen: Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Sozialabgaben für Gutverdiener steigen im Jahr 2024

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt ab 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt ab 2024 um 0,1 Punkte auf dann 1,7 Prozent an. Den Zusatzbeitrag können die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum festgeschriebenen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens erheben. Die Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird als Rechengröße vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben.

Anspruch auf Kinderkrankentage

Für die Pflege eines kranken Kindes bis zum zwölften Lebensjahr haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Dafür gibt es für eine begrenzte Anzahl von Tagen Kinderkrankengeld. Ab dem 1. Januar 2024 stehen Eltern 15 Arbeitstage pro Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage.

Neu ist außerdem, dass erst ab dem vierten Tag eine Bestätigung der Kinderarztpraxis nötig ist. Eltern müssen mit ihrem Kind also nicht mehr direkt bei Erkrankung eine Praxis aufsuchen.

Elektronischer Reisepass ersetzt ab 2024 den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

Cannabis soll legal werden

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Weitere Unternehmen von Lieferkettengesetz betroffen

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Einheitliches Ladekabel kommt

Der Ladestecker USB-C wird Ende 2024 innerhalb der gesamten Europäischen Union zum Standard für Smartphones, Tablets und andere Elektrogeräte. Derzeit werden vor allem noch drei Systeme verwendet: der Mikro-USB-Anschluss, die neuere Verbindung über USB-C sowie Lightning von Apple. Mit der Maßnahme soll Elektroschrott reduziert und der Umweltschutz gestärkt werden.