Meinungsfreiheit

Digitaler Kulturkampf eskaliert: Trump hilft EU-Bürgern Zensur zu umgehen

Mit Freedom.gov wollen die USA gesperrte Inhalte in der EU zugänglich machen. Offiziell im Namen der Meinungsfreiheit. Für Brüssel ist es ein Frontalangriff. Eine Analyse.

Auf der Münchner Sicherheitskonferenz attackierte JD Vance Europas Tech- und Informationsregulierung als Eingriff in die Meinungsfreiheit scharf.
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz attackierte JD Vance Europas Tech- und Informationsregulierung als Eingriff in die Meinungsfreiheit scharf.dts Nachrichtenagentur/imago

Der Konflikt zwischen Washington und Brüssel um die Kontrolle über Online-Inhalte eskaliert. Nachdem US-Vizepräsident JD Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr in einer heißdiskutierten Rede europäischen Regierungen vorwarf, unter dem Deckmantel der Regulierung die Meinungsfreiheit zu unterdrücken, wird im US-Außenministerium laut Reuters ein konkretes Instrument vorbereitet.

Unter der Domain Freedom.gov soll ein Portal entstehen, das Nutzern in Europa den Zugriff auf Inhalte ermöglicht, die nach EU-Recht oder nationalem Recht als illegal eingestuft und von Plattformen entfernt wurden. Bislang zeigt die Seite nur eine Platzhalternachricht: „Freedom Is Coming...Information ist Macht. Beanspruche dein Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Macht euch bereit.“ Angaben zu Trägern, Finanzierung oder technischer Architektur fehlen vollständig.

Laut Reuters, unter Berufung auf drei mit dem Projekt vertraute Personen, ist das Vorhaben im Bereich Public Diplomacy unter Leitung von Unterstaatssekretärin Sarah Rogers angesiedelt und soll möglicherweise eine VPN-ähnliche Umgehungsfunktion bieten. Die Vorstellung war ursprünglich auf der Münchner Sicherheitskonferenz geplant, wurde jedoch verschoben. Intern gibt es offenbar rechtliche Bedenken seitens Beamter des US-Außenministerium, darunter Juristen, ohne dass Details genannt wurden.

Das Projekt könnte die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen der Trump-Regierung und europäischen Partnern – belastet durch Streit über Handel, den Ukraine-Krieg und Trumps Anspruch auf Grönland – weiter verschärfen.

Die EU-Geldbuße gegen X als Brandbeschleuniger

Die Konfrontation hat einen konkreten Auslöser. Im Dezember 2025 verhängte die Europäische Kommission eine Geldbuße von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten des Digital Services Act, irreführender Gestaltung des Verifizierungshakens und mangelndem Forschungsdatenzugang. Die US-Seite stellt solche Maßnahmen als Zensur dar, die EU verteidigt sie als grundrechtskonforme Regulierung, die für alle Anbieter gleichermaßen gelte.

Flankiert wird das Projekt von Visa-Sanktionen gegen europäische Anti-Desinformationsakteure und angekündigten US-Förderprogrammen für Meinungsfreiheitsinitiativen in Europa. Gleichzeitig hat Washington laut dem britischen Guardian die Mittel für etablierte Internet-Freiheitsprogramme stark gekürzt, die historisch zur Unterstützung dezentraler Anti-Zensur-Tools etwa in autoritären Staaten eingesetzt wurden.

Was in den einzelnen EU-Staaten auf dem Spiel steht

Die Debatte trifft in Europa auf höchst unterschiedliche nationale Konfliktlagen, die in den vergangenen zwei Jahren an Schärfe gewonnen haben.

In Deutschland setzt die Bekämpfung von Online-Extremismus stark auf die EU-weite Verordnung gegen terroristische Inhalte. Das Bundeskriminalamt erließ 2024 insgesamt 482 Entfernungsanordnungen, Hosting-Anbieter entfernten eigenständig 16.771 Inhalte. In 20 Fällen wurden Inhalte nach Beschwerden wiederhergestellt, was die Fehleranfälligkeit schneller Löschverfahren verdeutlicht.

Politisch brisant war das Verbot des rechtsgerichteten Magazins Compact, das das Bundesverwaltungsgericht 2025 als rechtswidrig aufhob. Zudem streitet der Bundestag über den Ehrschutzparagrafen 188 StGB, der Kritikern zufolge als Einschüchterungsinstrument gegen legitime politische Äußerungen wirken kann.

2024 rang der Bundestag um ein neues Gesetz zur Regulierung des digitalen Raums, das der Medienaufsicht neue Befugnisse einräumt und den Jugendschutz verschärft. Das Verfassungsgericht stoppte jedoch ein vorgesehenes Delikt der sogenannten Online-Beleidigung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

Auch in Warschau bleibt die strafrechtliche Verleumdung nach Artikel 212 des Strafgesetzbuchs ein Dauerthema. Die EU-Kommission hält fest, dass dafür weiterhin Freiheitsstrafen verhängt werden können. Ein Privatklage-Verfahren zwischen Krzysztof Brejza und Jarosław Kaczyński wurde wegen geringer sozialer Schädlichkeit eingestellt. Ein Reformvorhaben zur Erweiterung geschützter Merkmale bei Hassdelikten verwies der Präsident an das Verfassungsgericht.

Startseite der neuen Internetseite Freedom.gov. Die USA will damit ein Portal zur Umgehung von Sperrungen von Inhalten in der EU bereitstellen.
Startseite der neuen Internetseite Freedom.gov. Die USA will damit ein Portal zur Umgehung von Sperrungen von Inhalten in der EU bereitstellen.Udo Herrmann/imago

Ungarn ist der europäische Extremfall. Die EU-Kommission hat das Land wegen des Souveränitätsschutzgesetzes vor den Europäischen Gerichtshof gebracht und argumentiert mit Eingriffen in die Ausdrucks- und Vereinigungsfreiheit. Amnesty International warnte 2025 vor einem zusätzlichen Transparenzgesetz, das unabhängige Organisationen finanziell austrocknen könne. Die Kommission leitete zudem ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen das Europäische Medienfreiheitsgesetz ein.

In Spanien bleibt die als „Ley Mordaza“ (wörtlich „Maulkorbgesetz“, wegen ihrer umstrittenen Einschränkungen von Versammlungs- und Meinungsfreiheit so bezeichnete Sicherheitsgesetzgebung) kritisierte Regelung trotz breiter gesellschaftlicher und politischer Kritik weiterhin unangetastet. Im Februar 2026 ordnete die Regierung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen X, Meta und TikTok an. Hintergrund sind Vorwürfe, wonach auf den Plattformen KI-generiertes Material sexualisierter Gewalt gegen Kinder verbreitet worden sein soll.

Schweden verschärfte 2024 den Straftatbestand der Aufstachelung gegen eine Bevölkerungsgruppe und reagierte damit auf eine Debatte, die durch die Koranverbrennungen des dänisch-schwedischen Aktivisten Rasmus Paludan ab 2023 ausgelöst worden war. Die Verbrennungen hatten schwere diplomatische Verwerfungen mit muslimisch geprägten Staaten nach sich gezogen und Schweden in ein Dilemma gestürzt zwischen seiner historisch verankerten, weitreichenden Publikationsfreiheit und dem außenpolitischen sowie sicherheitspolitischen Druck, solche Aktionen zu unterbinden.

Ein Berufungsgericht sprach Paludan 2025 teilweise frei und versuchte, die Grenze zwischen zulässiger Religionskritik und strafbarer gruppenbezogener Hetze neu zu bestimmen. Andere Beteiligte an Koranverbrennungen wurden hingegen verurteilt.

Die schwedische Rechte verteidigt die Aktionen als Ausdruck einer Meinungsfreiheit, die keine inhaltlichen Grenzen kennen dürfe, während linke und liberale Stimmen auf den Schutz religiöser Minderheiten vor gezielter Verächtlichmachung verweisen.

Zusätzlich wurden Verfassungsänderungen zur Spionageabwehr verabschiedet, die nach Ansicht von Pressefreiheitsorganisationen auch investigativen Journalismus treffen könnten.

Umgehung oder Rechtsstaatlichkeit

In der Debatte stehen sich zwei Modelle gegenüber. Freedom.gov setzt auf technische Umgehung und will Zugang zu gesperrten Inhalten per VPN oder Proxy schaffen. Das Argument lautet, europäische Regulierung produziere systematisches Overblocking, also vorsorgliches „Zuviel-Löschen“: Plattformen entfernen oder sperren Inhalte nicht nur dann, wenn sie eindeutig rechtswidrig sind, sondern auch dann, wenn sie rechtlich zulässig, aber potenziell riskant erscheinen – um Bußgelder, Haftung oder regulatorische Konflikte zu vermeiden.

Die Gegenposition verweist auf gravierende Risiken. Europäische Inhaltedurchsetzung richtet sich nicht nur gegen politisch kontroverse Meinungen, sondern auch gegen terroristische Propaganda und Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Der spanische Fall vom Februar 2026 zeigt, wie akut diese Kategorie eskaliert. Ein Umgehungsportal könnte zum Verstärker für genau solche Inhalte werden. Ohne überprüfbare technische Dokumentation bleiben zudem Datenschutzversprechen wie „No Tracking“ nicht verifizierbar.

Amnesty International und Human Rights Watch argumentieren, Plattformregulierung könne Grundrechte schützen, brauche aber stärkere Verfahrensgarantien gegen staatlichen Missbrauch. Die OSZE versteht Meinungsfreiheit als institutionelle Infrastruktur, die Pluralismus, unabhängige Aufsicht und Schutz vor Einschüchterung voraussetzt.

Ankündigung als geopolitisches Druckmittel

Freedom.gov entfaltet seine Wirkung bereits als Ankündigung. Ob das Portal jemals mit tatsächlicher Funktionalität an den Start geht, ist offen. Doch die Kombination aus Vances Zensurvorwürfen, Visa-Sanktionen, Fördergeldern für europäische Meinungsfreiheitsinitiativen und einer offiziellen Regierungsdomain ergibt ein Druckinstrumentarium, das die europäische Digitalsouveränität direkt herausfordert.

Die europäische Seite kann dem nur dann glaubwürdig begegnen, wenn sie die eigenen Schwachstellen nicht ignoriert. Intransparente Löschentscheidungen, politisch instrumentalisierbare Ehrschutzparagrafen, schleppende Reformen wie bei Spaniens Sicherheitsgesetz und die Tatsache, dass Ungarn Medienfreiheit trotz laufender EU-Verfahren systematisch einschränkt, bieten Angriffsfläche für Akteure, die eigene geopolitische Interessen als Freiheitsverteidigung verpacken.