Zwei Jahre nach der umstrittenen Potsdam-Recherche hat das Rechercheteam Correctiv neue Inhalte vorgelegt. Die Autoren des Berichts, Jean Peters und Marcus Bensmann, wagen mit der neuesten Publikation „‚Dies unser Volk!‘ – Bislang unveröffentlichte Inhalte der Potsdam-Konferenz“ ganz offensichtlich den Versuch, eine durch Gerichte teilweise kassierte Darstellung im Nachhinein zu retten.
Erst kürzlich warnten Anwälte der Kölner Kanzlei Höcker vor der Veröffentlichung. Die neue Recherche würde auf „zahlreichen Falschbehauptungen“ und „bewusst unvollständigen Darstellungen“ aufbauen und drohe, erneut einen verzerrten Eindruck zu erzeugen, hieß es. Man rechne damit, dass Correctiv bekannte Vorwürfe lediglich neu aufbereite, um die eigene Darstellung trotz der juristischen Auseinandersetzungen zu stützen.
Neue Details, bekannte Erzählung
Im Zentrum der Veröffentlichung am 28. April 2026 steht erneut die Einordnung des Potsdam-Treffens 2023. Als neuer Beleg für Correctivs Vorwürfe – das Treffen sei von völkischem Gedankengut geprägt gewesen – dient nun vor allem der Beginn der Veranstaltung. Gastgeber Gernot Mörig habe „das Ganze“ mit einem „Gedicht“ eingeleitet.
Der Text endet mit den Worten: „Dies unser Volk!“ Nach Darstellungen von Correctiv setze das Gedicht den Ton für die Veranstaltung und füge sich in das Gesamtbild ein. Weitere Passagen enthalten historische Bezüge und werden von der befragten Expertin Susan Arndt, Literatur- und Kulturwissenschaftlerin an der Universität Bayreuth, als Ausdruck eines „völkischen Europas“ interpretiert.
Für das Rechercheteam ist dies ein zentraler Baustein ihrer Argumentation. Die neuen Inhalte sollten zeigen, dass der „Gesamtkontext der Veranstaltung völkisch geprägt war“. Ergänzend verweist Correctiv auf weitere Aussagen aus dem Treffen, etwa die zentrale Frage, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“, sowie auf den Vortrag von Martin Sellner zur sogenannten Remigration, der dem Bericht zufolge auch „nicht-assimilierte Staatsbürger“ betreffen sollte.
Aus Sicht der Autoren ergibt sich daraus ein Gesamtbild, das mit herausgerissenen Zitaten die politische Stoßrichtung des Treffens (Masterplan; Remigration) belegen soll. Dabei haben gerichtliche Entscheide jene Stoßrichtung bereits entkräftet. Schließlich seien weder „Mörig noch andere Teilnehmer“ gegen das Zitat „Volk im Abendland“ und andere bis heute nicht juristisch vorgegangen, so die Argumentationslogik der Journalisten Bensmann und Peters. Mörig selbst wurde von den Autoren auch hier neu angefragt. Laut Bericht weist er ihre Vorwürfe weiterhin zurück.
Gerichtsurteile im Rücken und im Gegenwind
Damit erscheint die neue Recherche nicht im luftleeren Raum. So hatte das Landgericht Berlin zentrale Aussagen der ursprünglichen Correctiv-Berichterstattung untersagt, denn es sei eine Tatsachenbehauptung mit unklarem Argumentationsfundament. Andere Entscheidungen, etwa die des Landgericht Hamburg, bewerteten Teile der Darstellung hingegen als zulässige Meinungsäußerung, damit juristisch fein, weil es eben keine Tatsachenbehauptung sei.
In der neuesten Veröffentlichung geht Correctiv auf diese juristische Gemengelage jedoch nur am Rande ein. So wird erwähnt, dass es das Urteil des Landgericht Berlin gibt, inhaltlich wird es jedoch nur indirekt aufgegriffen: Eine Teilnehmerin des Treffens vertrete eine Position, „die sie in der Nähe konservativer Parteien […] verortet“ und jener „Argumentation ist das Landgericht Berlin in seinem jüngsten Urteil […] gefolgt“, heißt es im Bericht.
Eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit der Kritik an der ursprünglichen Berichterstattung bleibt aus. Stattdessen konzentriert sich der Text auf zusätzliche Inhalte und deren Einordnung. Damit scheint Correctiv bemüht, aus den unterschiedlichen Urteilen einen selektiven Eindruck zu konstruieren und so weiter an der eigenen Darstellung festzuhalten. Die neuen „Details“ erscheinen vor diesem Hintergrund weniger als neue Erkenntnisse, sondern als argumentative Nachlieferung, die noch genauer betrachtet werden muss.
Alte Vorwürfe, neu verpackt
Denn inhaltlich bleibt Correctiv voll und ganz bei seiner Linie. Neben völkischen Fragen standen schließlich auch Gespräche über die Umsetzung von „Anpassungsdruck“ sowie „maßgeschneiderte Gesetze“ im Mittelpunkt des Treffens, so die Autoren.
Der österreichische Aktivist Martin Sellner wurde von Correctiv wiederholt angefragt. In seiner Antwort wies er diese Darstellung zurück. Er erklärte, er könne sich an entsprechende Aussagen „nicht erinnern“ und halte sie „für frei erfunden“, schreiben die Autoren des neuen Correcitiv-Berichts.
Kritik längst im Mainstream angekommen
Die Zweifel an der Correctiv-Recherche werden inzwischen auch öffentlich breit diskutiert. In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ griff der Moderator die zentrale Streitfrage mehrfach auf: Ob bei dem Treffen tatsächlich über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde. Dabei zitierte Lanz auch Kritik aus dem Medienmagazin Übermedien. Der Bericht habe „unterstellt statt zu belegen, er raunt statt zu erklären, er interpretiert statt zu dokumentieren“, zitierte Lanz.






