Es ist die zentrale Streitfrage der Correctiv-Recherche, die Anfang 2024 Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland auf die Straße trieb: Wurde bei einem mutmaßlichen Geheimtreffen in Potsdam tatsächlich über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen, oder ist diese Nachricht das Ergebnis einer zugespitzten Deutung?
Mehr als zwei Jahre nach der Erstveröffentlichung des Textes wurden diese Fragen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ diskutiert. Im Studio: AfD-Politikerin Gerrit Huy, die damals an besagtem Treffen teilnahm, und Marcus Bensmann, Mitautor der Correctiv-Recherche.
Der Streit vor Gericht
Ausgangspunkt der Diskussionsrunde war ein noch laufender juristischer Konflikt zwischen Geritt Huy und Correctiv. Seit der Veröffentlichung des Artikels geht Huy gegen die Berichterstattung des selbsternannten Recherchezentrums Correctiv vor. Ihrer Meinung nach sind zentrale Punkte der Recherche nicht zutreffend.
Im Bericht heißt es beispielsweise, bei dem Treffen in Potsdam sei unter dem Stichwort „Remigration“ auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden. Belege dafür konnte und kann Correctiv bis heute nicht vorlegen.
Das Landesgericht Hamburg, vor dem weitere Klagen gegen Correctiv verhandelt wurden, bewertete die Zuspitzungen bisher als zulässige Meinungsäußerung. Doch ein Berliner Gericht sieht nun zentrale Passagen als unzulässige Zuspitzung und untersagte deren Verbreitung.
Vor diesem Hintergrund leitete Markus Lanz nach einem kurzen Einspielfilm zum Sachverhalt in die Diskussion über.
Warum haben Sie geklagt, Frau Huy?
Lanz stellte Huy mit einigen wenigen Sätzen vor: In den 1990er-Jahren war sie die erste Frau im Daimler-Vorstand, heute sitzt sie für die AfD im Bundestag. „Spannend“, kommentierte er die von ihm vorgetragene Kurzbiografie. Anschließend blickte er Huy ernst an und fragte: „Warum haben Sie geklagt?“
Huy antwortete knapp: „Weil das nicht stimmt.“ Die entsprechenden Aussagen seien „so nie gefallen“. Welche Aussagen genau, hakte Markus Lanz nach. Huy präzisierte: Von „Ausbürgerung“ oder der „Vertreibung deutscher Staatsbürger“ sei „gar nicht die Rede“ gewesen. Im Gegenteil, es sei ausdrücklich gesagt worden, dass dies gar „nicht möglich“ sei. Genau diese Einordnung fehle im Bericht, so Huy.
Die zentrale Frage
Anschließend fragte Markus Lanz den Correctiv-Reporter Marcus Bensmann nach den rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung. Dieser nutzte die Gelegenheit für eine grundsätzliche Verteidigung. Mit viel Ironie bedankte er sich bei Gerrit Huy für die Klage. Sie habe gezeigt, meinte er, dass die Geschichte richtig sei.
Auch nach mehreren Jahren juristischer Auseinandersetzungen sei er der vollen Überzeugung, man habe „sehr detailreich wiedergegeben, was dort passiert ist“, betonte Bensmann. Zudem verwies der Correctiv-Journalist auf einen weiteren Gast in Potsdam: den Österreicher Martin Sellner. Er sei ja ein „Netzwerker im völkischen Raum“, der „mit Tarnwörtern“ über Remigration gesprochen habe. Diese Begriffe habe man im Correctiv-Bericht beschrieben. Bensmann sprach dabei sogar von „Dämonen der völkischen Ideologie“.
Immer wieder erinnerte Lanz Bensmann an den Kern des Streits, als würde Bensmann diesen mit voller Absicht ausblenden: „Die eine entscheidende Aussage, um die es geht, ist: Ist dort jemand zusammengekommen, um einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger zu besprechen?“ Doch Bensmann ging auf diese Frage nie direkt ein. Statt klar zu antworten, ob ein solcher Plan besprochen wurde, blieb er bei der Einordnung der Recherche.
Um der Sendung einen roten Faden zu geben, brachte Lanz immer wieder das Berliner Urteil ins Spiel: Die Ausführungen im Correctiv-Text seien aus juristischer Perspektive „im Wesentlichen unwahr“. Daraus leitete er die Frage ab: Wie kann eine Darstellung so zugespitzt werden, dass beim Publikum ein bestimmter Eindruck entsteht? „Man insinuiert etwas“, sagte Lanz. Bensmann widersprach: „Das ist nicht ganz richtig.“ Was richtig wäre, ließ er offen.
Abschließend erzählte Huy, was wirklich passiert war
Um die Frage, ob es nun einen Masterplan zur Remigration gab oder nicht, abschließend zu klären, wandte Lanz sich erneut an Huy. Sie beschrieb das Treffen als Abfolge einzelner Vorträge: etwa 30 Teilnehmer, mehrere Beiträge, darunter ein Vortrag von Martin Sellner über Remigration mit anschließender Fragerunde.
Lanz griff zusätzlich Kritik aus anderen Medien auf. Es entstehe Unklarheit darüber, was genau behauptet werde. So zitierte er das Online-Magazin „Übermedien“, der Correctiv-Bericht „unterstelle statt zu belegen, er raunt statt zu erklären, er interpretiert statt zu dokumentieren.“ Bensmann hielt erneut dagegen. Eine reine Wiedergabe des Wortlauts erfasse die politische Bedeutung nicht.
Auch die Tatsache, dass Teilnehmer geblieben seien, sei Teil der Bewertung: „Jede Party kann man verlassen“, meinte Bensmann selbstsicher. Seine Deutung: Schon das Diskutieren eines solchen Konzepts sei politisch relevant.
Zum Schluss: Correctiv führte selbst Lanz in die Irre
Gegen Ende formulierte Lanz einen allgemeinen Anspruch: „Wir müssen doch als Medien bemüht sein, wahrhaftig und aufrichtig zu berichten.“ Dann machte er seine eigene Wahrnehmung transparent.




