Mit einer „Warnung an die Presse“ hat der Anwalt Carsten Brennecke auf X vor einer neuen Veröffentlichung von Correctiv gewarnt. „Correctiv arbeitet an neuer Lügengeschichte“, schrieb er und sprach von einem „Anlauf zu erneuter Desinformation“. Hintergrund ist eine Presseanfrage des selbsternannten Recherchenetzwerks an einen Teilnehmer des Potsdam-Treffens 2023, die der Berliner Zeitung vorliegt.
In seinem Beitrag wirft Brennecke Correctiv vor, trotz gerichtlicher Entscheidungen weiterhin mit falschen Darstellungen zu arbeiten. Die „Kernaussagen“ der früheren Berichterstattung zum Potsdam-Treffen seien durch das Landgericht Berlin untersagt worden. Dennoch arbeite das Netzwerk nun erneut an einer „Lügengeschichte“, heißt es.
Warnung an die Presse! Correctiv arbeitet an neuer Lügengeschichte:
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) April 27, 2026
Kaum ist Correctiv die Lügengeschichte zum Potsdam-Treffen durch das Landgericht Berlin verboten worden, schon arbeiten die Aktivisten eifrig an der nächsten Lügengeschichte. Die aktuelle Anfrage Correctivs…
Anfrage sorgt für Kritik
Auslöser der Kritik ist eine aktuelle Presseanfrage von Correctiv. Darin konfrontiert das Netzwerk einen Teilnehmer des Treffens mit Zitaten, Bewertungen und Vorwürfen und bittet um Stellungnahme. Thematisiert werden unter anderem ein mögliches „Remigrationskonzept“, ein vorgeschlagenes Expertengremium sowie einzelne Aussagen während der Veranstaltung.
Zugleich stellt Correctiv Bezüge zu mehreren Gerichtsentscheidungen her, darunter zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie zu Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin. Medien und Politiker werfen dem Netzwerk immer wieder vor, mit dem Bericht zum Potsdam-Treffen 2023 einen falschen Eindruck bei den Lesern erweckt zu haben. Teilweise wurde dies auch Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Die neueste Anfrage
In der neuesten Anfrage kündigt Correctiv an, „weitere Details“ zum Potsdam-Treffen veröffentlichen zu wollen. Anlass sei die „aktuelle Rechtsprechung“, heißt es im Schreiben. So habe das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Compact-Verfahren ein von Martin Sellner vorgestelltes Konzept als „menschenwürdewidrig“ eingeordnet, während das Landgericht Hamburg die Einordnung Correctivs als zulässige Wertung bewertet habe, wonach es bei dem Treffen um die „Ausweisung von Staatsbürgern“ gegangen sei.
In der Anfrage konfrontiert Correctiv den Teilnehmer mit einer Reihe konkreter Punkte. Dabei geht es unter anderem um ein vorgetragenes Gedicht und mögliche Bezüge zu dessen Autor und Aussagen zur Bevölkerungspolitik. So wird der Teilnehmer unter anderem damit konfrontiert, er habe „zehn junge Frauen“ mit „weißer Hautfarbe“ hervorgehoben, die „zusammen 40 Kinder“ hätten, und dies mit den Worten „das sind alles unsere“ positiv eingeordnet.
Zudem stellt Correctiv Fragen zu einem vorgeschlagenen Expertengremium im Zusammenhang mit migrationspolitischen Fragen, zu möglichen organisatorischen und finanziellen Aspekten im Umfeld der Veranstaltung und bittet um eine Bewertung der damaligen Inhalte vor dem Hintergrund aktueller Gerichtsentscheidungen.
Correctiv stellt offenkundig die Berliner Gerichtsentscheidung infrage
Der von Correctiv angeschriebene Teilnehmer des Potsdam-Treffens weist die Darstellung in einer ausführlichen Antwort entschieden zurück. Die Anfrage enthalte „zahlreiche Falschbehauptungen“ sowie „bewusst unvollständige Darstellungen“, schreibt er.
Der Anwalt und Kollege von Brennecke, Ralf Höcker, sieht in der Vorgehensweise von Correctiv den Versuch, die Entscheidung des Landgerichts Berlin in ein anderes Licht zu rücken. Dieses hatte zentrale Aussagen der ursprünglichen Berichterstattung untersagt. Durch die Bezugnahme auf andere Urteile werde ein Widerspruch konstruiert, der so nicht bestehe. In einem X-Beitrag schrieb er zudem, Correctiv schwinge „die Nazikeule nun auch gegen die Richter am Berliner Landgericht, die den Erfindern der Potsdam-Legende ihre bislang empfindlichste Niederlage eingebracht haben.“
Offene Fragen vor Veröffentlichung
Mit Brenneckes Warnung an die Presselandschaft erinnerte der Anwalt daran, dass Medien den Correctiv-Bericht 2023 vorschnell übernommen hätten, unkritisch und ungeprüft. Es drohe „eine weitere Falschberichterstattung“. Medien sollten entsprechende Inhalte daher besonders sorgfältig prüfen.
Correctiv selbst hat sich zu den aktuellen Vorwürfen seitens der Höcker-Kanzlei bislang nicht öffentlich geäußert. Die angekündigte Recherche liegt noch nicht vor. Dennoch zeichnet sich bereits vor Veröffentlichung eine neue Auseinandersetzung ab. Auch, weil erst vor wenigen Tagen einer der Correctiv-Reporter den Potsdam-Bericht vor einem Millionenpublikum weiterhin mehrfach verteidigte.
Kürzlich eine Debatte im Fernsehen
Correctiv-Reporter Marcus Bensmann hat vor wenigen Tagen in der ZDF-Sendung Markus Lanz Stellung zu der umstrittenen Recherche genommen. In der Diskussion ging es vor allem um die zentrale Frage, ob bei dem Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde. Moderator Markus Lanz griff dabei mehrfach die juristischen Auseinandersetzungen auf und verwies auf entsprechende Gerichtsentscheidungen.






