Hauseigentümer in Deutschland sollen mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und nicht überfordert werden. Mieter sollen nicht über die Maßen belastet werden. Das ist der Kern der am Dienstag gefundenen Einigung der Koalitionsspitzen zum umstrittenen Heizungsgesetz.
Das Gesetz hat in den vergangenen Monaten für viel Aufregung in der Bevölkerung und heftige Streitigkeiten innerhalb der Ampel gesorgt. Nun soll es doch noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant sind allerdings einige wesentliche Änderungen zum ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Das Wichtigste im Überblick.
Heizungsgesetz: Neue Regeln gelten für viele erst nach 2024
In Kraft treten soll das Gesetz weiterhin zum 1. Januar 2024 – es sind aber viele Übergangsfristen geplant. Demnach kann es je nach Wärmeplanung in der Kommune bis 2028 dauern, bis schärfere Regeln bei einem Heizungsaustausch gelten. Viele Hausbesitzer dürften also doch wesentlich mehr Zeit haben, als bisher gedacht.
Die FDP hatte zuvor verhindert, dass der Gesetzentwurf im Bundestag zum ersten Mal beraten wird – das soll nun doch noch am Donnerstag geschehen. Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli, bis dahin soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet werden. Ob die FDP am Ende wirklich zustimmt, bleibt abzuwarten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Showdown in der Ampel: „Es hat sich zu Ende geruckelt“
Tagelang hatten Vertreter der Ampel-Fraktionen über einen Kompromiss beim Heizungsgesetz beraten. Es drohte eine monatelange Verzögerung bei einem zentralen Gesetz zum Klimaschutz – und damit eine Zerreißprobe für die Bundesregierung. Und Hausbesitzer wie Mieter hätten weiterhin nicht gewusst, was ab dem kommenden Jahr auf sie zukommt.
Am Dienstag dann kam es auf der Fraktionsebene des Bundestags zum Showdown. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) schalteten sich in die Verhandlungen mit den Fraktionsspitzen ein. Die Spitzenrunde einigte sich auf „Leitplanken“ – auf deren Grundlage soll nun im weiteren Verfahren im Bundestag der Gesetzentwurf geändert werden.
Scholz sagte am Abend bei einer Veranstaltung der SPD, es habe ein wenig geruckelt in der Koalition. „Heute hat es sich, glaube ich, zu Ende geruckelt.“ SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach von Verlässlichkeit für Verbraucher und Mieter. Habeck sagte, es werde das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzt „Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.“ Dessen Kern sei gewahrt.
„Leitplanken“ zum Heizungsgesetz: Kommunen sollen Vorarbeit leisten
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, das ab 2024 möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über das medial viel diskutierte Gesetz. Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.
Der Kompromiss sieht nun vor: Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen – etwa über den Ausbau der Fernwärme. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich dann ohnehin keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen.
So sehen die Eckpunkte der Koalition vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll. Daraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten. Ab Anfang 2024 sollen weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen – wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. In Neubaugebieten treten die Regelungen wie geplant ab Januar 2024 in Kraft.
Unter Bedingungen: Kosten können weiter auf Mieter umgewälzt werden
Das bisherige Gesetz werde vom „Kopf auf die Füße“ gestellt, hieß es aus der FDP. Um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, sollten alle Heiztechnologien zulässig sein, die geeignet seien, CO2-Emissionen zu senken, heißt es in einem Papier der FDP. Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliege, hätten Besitzer von Bestandsimmobilien keine zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erst müsse der Staat liefern, auf dieser Grundlage könnten die Bürger entscheiden, wie Fraktionschef Christian Dürr betonte. Auch solle es keine Eingriffe in Eigentumsrechte und keinerlei Einschränkungen etwa für Holzheizungen geben, weder im Bestand noch im Neubau.
Mehr Mieterschutz war hingegen ein zentrales Anliegen der SPD. Im Eckpunkte-Papier heißt es nun: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden.“ Vermieter sollten aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren – das war der FDP wichtig. Nach der Einigung soll nun gelten: Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine „weitere Modernisierungsumlage“ erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren.







