Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Gebäude im Bestand voraussichtlich erst Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. Zunächst müssten die Kommunen ihre Wärmeplanungen vorlegen und erst dann griffen die Regeln für den Einbau neuer Heizungen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Dienstag in Berlin. Das werde „ab etwa 2028“ der Fall sein.
Wörtlich heißt es dazu im neuen Entwurf für das geplante Heizungsgesetz: „In Deutschland wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.“ Das Papier liegt der Berliner Zeitung vor.
Die Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz können Sie im Wortlaut hier lesen.
Heizungsgesetz könnte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
Mit dem Koalitionskompromiss zum Heizungsgesetz werden die Regelungen nach Darstellung von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich „deutlich verbessert“. Man könne sogar von einem „Paradigmenwechsel“ sprechen, sagte der Sozialdemokrat am Dienstag in Berlin. Dieser schaffe insbesondere Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Mieterinnen und Mieter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürften nicht überlastet werden, daher werde ihnen Unterstützung angeboten, sagte Mützenich.



