Ein zentrales Problem der Menschen liegt in unserem Gedächtnis. Wir halten die Wirklichkeit, in der wir aufwachsen, für eine Art Naturgesetz, das unumstößliche Geltung hat, und gewöhnen uns daran. So auch an die Freiheit.
Der Freiheitsbegriff des Grundgesetzes ist historisch unmittelbar mit der Menschenwürde verknüpft, jenem unter dem Ewigkeitsschutz stehenden Kern, den der Vorsitzende des Ausschusses für Grundsatzfragen und Grundrechte des Parlamentarischen Rates, der CDU-Abgeordnete Hermann von Mangoldt, am 19.11.1948 zusammenfasste: „Menschenwürde bedeutet vor allen Dingen, frei verantwortlich zu handeln“.
Diese Freiheit setzt voraus, dass die Willensbildung jedes Einzelnen frei ist, denn ohne freien Willen keine eigene Verantwortung. Der junge Benjamin Franklin formulierte das so: „Wer auch immer die Freiheit einer Nation stürzen will, muss damit beginnen, die Redefreiheit zu unterdrücken.“
Und das bringt uns in das Jahr 2026.
Wie frei ist die Rede?
Im Jahre 1971 waren 83 Prozent der Deutschen der Auffassung, man könne seine Meinung frei äußern – und haben davon rege Gebrauch gemacht. 55 Jahre später glauben hingegen 84 Prozent das genaue Gegenteil.
Diese nüchternen Zahlen zeigen, wie vergiftet der Geist unserer Verfassung mittlerweile ist. Und wie gefährlich ein Gift ist, das sich heimtückisch über Jahre und Jahrzehnte einschleicht, bis der Organismus irgendwann endgültig zusammenbricht.
Mir wurde dieses Einschleichen erstmals 2019 im Innenausschuss bewusst, als die Polizeipräsidentin berichtete, Polizeibeamte hätten „ihr Herz dem Kampf gegen rechts gewidmet“. Nicht gegen kämpferisch-verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus, sondern pauschal „gegen rechts“.
Eine Exekutive, die mit polizeilichen Mitteln gegen ebenso legale wie legitime politische Meinungen kämpfen will, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, sondern greift dessen Fundament an.
Eine linksextremistische Strategie der Polizeipräsidentin
War das nur eine zufällige Bemerkung, ein bloßer Lapsus? Meines Erachtens offenbarte dies eine typische, linksextremistisch-stalinistische, soziolinguistische Strategie.
Indem Begriffe über das Aufladen mit negativen Bedeutungen dem Gebrauch entzogen werden, fehlen diese, um Gedanken überhaupt erst zu äußern und diese in einen Meinungsbildungsprozess einzubringen – und verschwinden schließlich aus der Lebenswirklichkeit der Menschen.

Ein Beispiel aus jüngerer Zeit wäre der Begriff der Remigration, der für den auch nur mittelmäßig gebildeten Abiturienten nüchtern die Rückwanderung bedeutet und der genauso seit Jahrzehnten in der Migrationsforschung verwendet wird, als Rückkehr von Migranten an den Ausgangsort ihrer Migration. Mit als Tatsachenberichterstattung dargestellten Meinungsbeiträgen dazu, was ein paar Privatpersonen ohne politische Funktion angeblich unter dem Begriff verstünden, wurden binnen weniger Tage Großdemonstrationen mobilisiert, die den Begriff für weite Teile der Bürger dämonisiert und der Verwendung entzogen haben. „Darüber spricht man nicht.“
Nach ähnlichen Mustern wird in immer mehr öffentlichen Äußerungen „rechts“ gleichgesetzt mit „rechtsextrem“, „rechtsextrem“ mit „nationalsozialistisch“, und am Ende steht jeder, der in einem schwarz-weißen, binären politischen System nicht „links“ ist, unter Generalverdacht.
Diskussionen im Taubenschach-Modus
Dabei profitieren die Linksextremisten, die damit die Meinungsfreiheit beseitigen wollen, von historischer Unkenntnis: Das Rechts/Links-Schema geht bekanntlich zurück auf die Sitzordnung der französischen Nationalversammlung und des Nationalkonvents, wo die Anhänger des Hauses Bourbon, die Bewahrer des Status quo, rechts platziert waren.
Die ach so progressiven Anhänger der Guillotine hingegen, die Robespierres und Saint-Justs, die die Straßen Frankreichs in Blut badeten, die in der Vendée systematisch die Frauen ihrer Gegner vergewaltigen ließen, saßen links.
Sie profitieren auch von der taubenschachartigen Diskussionskultur, die mittlerweile beherrschend geworden ist: Eine sinnvolle Debatte, in der zunächst einmal Einigkeit über die Bedeutung von Begriffen hergestellt wird, wird durch die Tabuisierung von Begriffen unmöglich gemacht, die Reaktion auf den Versuch der Enttabuisierung ist Ausgrenzung.
Lehrer und Journalisten zum Schweigen gebracht
Das führt bei vielen zu Selbstzensur. Wer fürchten muss, als „rechts“ bezeichnet zu werden – im Kollegenkreis, im Verein, in den sozialen Medien, am Arbeitsplatz –, der schweigt lieber.
Der Lehrer, der Probleme mit bestimmten Schülern nicht mehr benennt. Der Polizist, der in seinen Berichten vage bleibt. Der Journalist, der lieber ein anderes Thema wählt. Nicht weil sie nichts zu sagen hätten. Sondern weil die sozialen Kosten des Aussprechens höher erscheinen als der Ertrag der Wahrheit. Kurt Tucholsky, gewiss kein Konservativer, schrieb 1922 in einem Brief an Herbert Ihering einen Satz, der hundert Jahre später gültiger ist denn je: „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“
Und sie profitieren von einer zunehmenden Verhunzung der juristischen Begriffe, vom Ersetzen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes durch Wischiwaschi-Kindergartenbegriffe wie „Hate Speech“ und „Fake News“. Davon, dass offenbar viele vergessen haben, dass im Staate des Grundgesetzes nicht alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Sondern alles erlaubt, was nicht ausdrücklich, klar und eindeutig verboten ist.
Machen wir gemeinsam eine kurze Übung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA weist für das Jahr 2024 rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall aus – neun Prozent mehr als im Vorjahr, der sechste Höchststand in Folge. Für 2025 meldete die Welt am Sonntag nach einer bundesweiten Abfrage bei allen Landeskriminalämtern bereits 13.920 Fälle. 2015 lag die Zahl noch bei 7022. 2018 – als die rechtlichen Begriffsdefinitionen zum letzten Mal geändert wurden – waren es 8106 Fälle.

Ja, die Strafrechtsreform von 2016, das sogenannte „Nein heißt Nein“-Gesetz, hat den Tatbestand erweitert. Ja, die Anzeigebereitschaft ist gestiegen – das BKA selbst betont beides. Aber erklären diese Faktoren einen kontinuierlichen Anstieg über sechs Jahre, Jahr für Jahr auf neue Höchststände? Erklären sie eine Verdopplung? Und vor allem: Erklären sie, warum die Gesamtzahl der Gewalttaten 2025 erstmals wieder leicht zurückging – auf 212.344 Fälle, nach 217.277 im Vorjahr –, während ausgerechnet Vergewaltigungen weiter stiegen?
Wieso stehen Täter statt Opfer im Mittelpunkt?
Wenn wir als Gesellschaft die etwa 100.000 Opfer schwerster Sexualdelikte seit 2015 nicht ignorieren wollen, wenn wir nicht noch mehr gesellschaftliche Sprengkraft sich aufladen lassen wollen, wenn wir zukünftige Taten verhindern wollen, müssen wir über solche Fragen offene Debatten führen. Nüchtern, ohne logisch unzulässige Generalisierung, aber statistisch untermauert.
2024 waren etwa 40 Prozent dieser Tatverdächtigen Nichtdeutsche, bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 15 Prozent also eine ganz erhebliche statistische Abweichung. Das muss man benennen, um über Lösungen nachdenken zu können, die nicht die Täter, sondern die Opfer in den Mittelpunkt stellen.
Denklogisch wären all die Taten nicht geschehen, bei denen ein ausländischer Tatverdächtiger gar nicht erst hätte in Deutschland sein dürfen, wenn dieser Zustand nicht zugelassen worden wäre. Wundert es da wirklich, wenn diese widerlichen Taten mit der Migrationspolitik vermischt werden?
Und es gibt einen ideologischen Kontext, über den zu sprechen offenbar ein schwereres Tabu ist als die Taten selbst: Der Islamismus – ich meine damit in Abgrenzung zum Islam als innerer Überzeugung eine kämpferisch nach außen getragene Haltung, die auf die Ersetzung weltlichen Rechts abzielt – ist unvereinbar mit der Gleichwertigkeit der Geschlechter, wie sie das Grundgesetz in Artikel 3 garantiert. Eine Ideologie, die Frauen als minderwertig betrachtet, die Verschleierung als Pflicht und Ungehorsam als Schande definiert, fördert kein Frauenbild, das mit dem Grundgesetz kompatibel ist. Und folgerichtig stammen die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen aus islamistisch geprägten Ländern, zuvorderst Syrien, Afghanistan, Irak und Iran.
Menschen, die nicht selten bereits in ihrer Heimat kriminell waren und die vor Strafverfolgung geflohen sind. Die trotzdem mit zunächst vermeintlich weißer Weste frei herumlaufen und durch das zumindest theoretisch auf Resozialisierung ausgelegte deutsche Strafrecht kaum erreichbar sind, die wiederholt und immer schwerere Straftaten begehen. Und die all ihre anständigen Landsleute mit in Verruf bringen.
Wem anders als den Tätern glaubt man, mit einer Tabuisierung zu helfen? Warum gibt es Demonstrationen für Prominente, von denen vielleicht oder vielleicht auch nicht Bildchen verschickt wurden, aber keine für ein jedes Vergewaltigungsopfer in Deutschland? Weil es zu viele wären?
War Ihnen dieser Exkurs zu viel? Weil unser Gedächtnis uns davor schützt, ständig an die Opfer zu denken, wird schnell wieder vergessen? Die Opfer vergessen diese Taten ihr Leben lang nicht.






