Wann werden Öl- und Gasheizungen verboten? Und wie teuer wird der Umstieg?
Trotz der Vielfalt der Texte zum Vorhaben von Robert Habeck, ab 2024 allmählich auf die Öl- und Gasheizungen zu verzichten, bleibt für viele Menschen unklar, wie genau das erfolgen sollte. Wir haben Antworten auf die meistgestellten Fragen vorbereitet.
Frage 1: Ab wann werden die Öl- und Gasheizungen verboten?
Anfang April, einige Tage nach dem Koalitionsausschuss, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von Robert Habeck (Grüne) einen neuen Gesetzentwurf zum bestehenden Gebäudeenergiegesetz vom 1. November 2020 veröffentlicht.
Die Länder und Verbände müssen zum neuen Dokument noch im April angehört werden. Danach wird der Entwurf finalisiert und zu Beratungen an den Deutschen Bundestag übergeben.
Der Gesetzentwurf sieht einen Verzicht auf neue Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 vor. Es gilt dabei die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe, also dass die neu eingebauten Heizungen im Neubau oder Bestand mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen sollten. Die bestehenden fossilen Gasheizungen dürfen vorerst bis zum Ablauf der Betriebszeit von 30 Jahren weiterlaufen.
Frage 2: Welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen werden erlaubt sein?
Geht es streng nach der 65-Prozent-EE-Vorgabe, sollten in Deutschland ab dem 1. Januar nur noch Wärmepumpen zugelassen werden, denn neben dem größtenteils noch fossilen Strom nehmen sie viel Energie aus der Luft oder Erde. Im Gesetzentwurf werden deswegen vor allem die Wärmepumpen empfohlen, allerdings nicht als die einzige Alternative. Die Fernwärme, obwohl sie im Moment noch zum Großteil aus fossilen Energien erzeugt wird, wird von der Vorgabe ausgenommen.
Doch wie vorgehen, wenn die Gasheizung bald schon 30 Jahre alt wird, doch es im Haus noch keinen Anschluss an das Wärmenetz gibt? Dafür sind im Gesetzentwurf Ausnahmen und Härtefallregeln vorgesehen.
- Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz (gemeint ist das Fernwärmenetz, Anm. d. Red.) absehbar, aber noch nicht möglich ist, besteht innerhalb von zehn Jahren nach Ausfall einer Heizungsanlage die Möglichkeit, eine Heizung zu nutzen, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllt, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren nach Ausfall der Heizungsanlage sich an das Wärmenetz anschließen zu lassen.
- Bei sogenannten Heizungshavarien (die Heizung kann nicht mehr bestimmungsgemäß betrieben und auch nicht mehr repariert werden) erhalten die Eigentümer eine Übergangszeit zur Erfüllung. Es wird einmalig der Einbau z.B. einer (ggf. gebrauchten) fossilbetreibenden Heizungsanlage ermöglicht, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der Heizung planmäßig auf eine die 65-Pozent-EE-Vorgabe erfüllende Heizung umgestellt wird.
- Bei Bestandsgebäuden kann auch eine (neue) Gas- oder Ölheizung eingebaut und betrieben werden, die innerhalb von drei Jahren in eine Hybridheizung (Gas- oder Ölkessel und eine Wärmepumpe) umgebaut wird. Nach dem Umbau kann dann der Gas- oder Ölkessel für die Spitzenlast genutzt werden, sofern die Grundlast entsprechend der 65-Prozent-EE-Vorgabe durch eine erneuerbare Heizung gedeckt wird.
- Eigentümern steht mit dem Betrieb eines Gaskessels mit einem 65-Prozent-Anteil an Ersatzbrennstoffen eine weitere Erfüllungsoption offen. Das bedeutet, dass der Einbau neuer Gaskessel möglich wäre, nur wenn sie mit Wasserstoff oder etwa Biogas betrieben würden.
- In Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit für eine Umstellung auf eine alternative Heizung nach dem Zeitpunkt, zu dem die erste Etagenheizung ausgetauscht und eine neue Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in dem Gebäude eingebaut oder aufgestellt wurde.
- Nach dem 1. Januar 2024 dürfen in Sonderfällen noch reine fossile Heizungen, egal ob neu, gebraucht oder geliehen, für einen kurzen Übergangszeitraum eingebaut werden. Eine solche Befreiung soll im Havariefall zum Beispiel unbefristet für ältere Eigentümer über 80 Jahre gelten.
Frage 3: Wie will die Politik das Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen kontrollieren?
Im noch aktuellen Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 sind bereits Bußgelder für „vorsätzliche“ oder „leichtfertige“ Ordnungswidrigkeiten bei den Heizungen vorgesehen. Wer etwa gegen die Fristvorschriften (30 Jahre Betriebszeit) weiterhin einen fossilen Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann „mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden“. Niedrigere Strafen von bis zu 10.000 Euro sind etwa für die verpasste Inspektion oder einen nicht rechtzeitig überreichten Energieausweis vorhergesehen.
Der neue Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums erweitert diese Bußgeldtatbestände um die neuen Verpflichtungen, darunter die zur 65-Prozent-EE-Vorgabe. Wer gegen diese Verpflichtung künftig verstößt, muss auch mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Planmäßige Inspektionen, Fernkontrollen und Anforderung des Energieausweises stehen den Behörden als Aufsichtsmittel zur Verfügung.
Zum Beispiel: Wärmepumpen, die in einem Gebäude mit mehr als sechs vermieteten Wohnungen nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, mit einigen Ausnahmen einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Diese Betriebsprüfung muss für Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
Diese Betriebsprüfung soll nach dem Gesetzentwurf von fachkundigen Schornsteinfegern, Handwerkern im Gewerbe, Installateuren und Heizungsbauern sowie Ofen- und Luftheizungsbauern oder Energieberatern durchgeführt werden, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind. Eine Nichtbeachtung der Kontrollmaßnahmen durch den Eigentümer soll nach dem Plan ebenfalls bestraft werden, allerdings mit niedrigeren Summen.
Frage 4: Welche Hilfen wird es geben und was muss man dafür machen?
Wirtschaftsminister Habeck hat Hilfen in Aussicht gestellt, aber noch nicht genauer erklärt, wie und in welchem Umfang die Verbraucher im Zusammenhang mit dem neuen Plan unterstützt werden sollten. Es gibt allerdings bereits ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf der Webseite des Amtes kann man sich über die aktuellen Zuschüsse informieren, die der Staat beim Umstieg auf erneuerbare Energien gewährt.
Das Programm „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Beg)“ sieht 25 bis 40 Prozent Förderung als Zuschuss für eine neue Wärmepumpe im Bestand vor, gedeckelt auf für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und bis zu 600.000 Euro Wohnbau im Bau generell. Die Fördermittel sind über das BAFA erhältlich.
Gefördert wird auch der Anschluss an das Fernwärmenetz. Weitere Informationen zur Höhe der Hilfen und zu den Anträgen gibt es auf der Webseite des Amtes.
Frage 5: Was kostet eine Wärmepumpe mit Einbau in Deutschland?
Die erste Voraussetzung für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein gut gedämmtes Haus. Darauf verweisen auch die Verbraucherzentralen. Generell liegen die Preise für ein Gerät je nach Bauart zwischen 10.000 und 20.000 Euro, laut dem Portal Energieheld im Durchschnitt bei 18.750 Euro. Die Installationskosten sind hier noch nicht eingeschlossen. Die Grundwasser- oder die Erdwärmepumpen, auch als Sole-Wasser-Wärmepumpen bekannt, gelten als etwas energieeffizienter, denn sie können die Energie aus der Grundwasser- bzw. direkt aus der Erdwärme erzeugen.
Diese sind in der Beschaffung sowie in der Installation viel teurer als die günstigeren und öfter gefragten Luft-Wärmepumpen, denn sie nutzt Geothermie. Man braucht für so eine Pumpe Bohrungen mit einer Tiefe von mehreren Metern. Die Luft-Wärmepumpen sind in der Anschaffung und der Installation zwar günstiger, verbrauchen allerdings im Winter deutlich mehr Strom.

Nach einer Berechnung des Umweltökonomen Manuel Frondel landet man mit Wärmedämmungs- und Einbau-Maßnahmen locker bei rund 50.000 Euro Kosten für ein Zweifamilienhaus im Altbau, wenn man sich für eine gute Erdwärmepumpe entscheidet. Diese Berechnung orientiert sich an Frondels eigener Erfahrung mit den Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen.
Mehrere Energieexperten weisen darauf hin, dass die Wärmepumpen nicht nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser, sondern auch für Mehrfamilienhäuser eine Alternative wären. Die Kosten in Mehrfamilienhäusern fallen allerdings höher aus, vor allem wenn man im Keller je nach Größe des Hauses zwei Wärmepumpen einbauen lässt. Im Bestand kann vor allem eine umfangreiche Dämmung von Dach und Außenwänden schnell zu einem Geldfresser werden. Die Kosten für Dämmmaßnahmen inklusive Material und Arbeitskosten der Handwerker liegen etwa laut dem Modernisierungskosten-Rechner der Bausparkasse LBS im Durchschnitt bei etwa 200 Euro pro Quadratmeter.
Frage 6: Was ist die Lebensdauer einer Wärmepumpe?
Die Lebensdauer einer Wärmepumpe ist je nach der Bauart und Qualität auf maximal 30 Jahre begrenzt. Die maximale Betriebsdauer gilt allerdings für hochwertigere Erdwärmepumpen, während die günstigeren Luft-Wärmepumpen schon nach 15 oder 20 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Maßgeblich sind für eine Wärmepumpe zudem nicht die Betriebsstunden alleine, sondern die Anzahl der Schaltungen des Verdichters. Energieexperten weisen darauf hin, dass sich die Lebenserwartung der Anlage verkürzt, wenn der Verdichter zu oft startet. Optimal muss der Verdichter nicht öfter als dreimal am Tag starten, um die Wärmepumpe nicht übermäßig zu belasten. Deswegen ist die richtige Einstellung des Verdichters besonders wichtig.
Frage 7: Was ist günstiger: Wärmepumpe oder Fernwärme?
Die Kostenfrage beinhaltet zwei Aspekte: die Investitionskosten, also alle Kosten für den Einbau der Wärmepumpe, sowie die Verbraucherkosten im Laufe der Betriebszeit.
Nach einer groben Berechnung des Umweltökonomen Manuel Frondel kostet die Installation einer neuen Gasheizung zum Beispiel halb so viel wie der Einbau einer Wärmepumpe. Gleichzeitig wird bei den Wärmepumpen mit niedrigeren Heizungskosten im Laufe der Jahre gerechnet. Das Wirtschaftsministerium hat im neuen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz zum Beispiel bereits die Einsparungen für alle Haushalte hierzulande nach 18 Jahren Betriebszeit berechnet, nämlich rund 11 Milliarden Euro jährlich. Das Wirtschaftsministerium nimmt dafür an, dass Öl und Erdgas in den nächsten Jahren deutlich teuer werden, der von den Wärmepumpen verbrauchte Strom dagegen deutlich billiger.
Im Moment gehen die meisten Experten davon aus, dass Mehrfamilienhäuser auf Fernwärme umsteigen werden, während Wärmepumpen mittelfristig eine Alternative für Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben. Das hat nicht nur technische, sondern vor allem preisliche Gründe. Nach einer Einschätzung des Leiters der Energiewirtschaft, Hanno Balzer, bei der HH2E AG, einem Unternehmen für grüne Energie und Wasserstoff aus Berlin, würden die Umstellungskosten auf die Fernwärme in einem Mehrfamilienhaus im Bestand „minimal ausfallen“, weil für den Anschluss an das Fernwärmesystem keine Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Da Fernwärme langfristig immer grüner werden sollte, biete sie einen Schutz vor sehr hohen Preissteigerungen, schätzt auch der führende Energie- und Klimaexperte von der Boston Consulting Group, Stefan Schönberger, ein.
Frage 8: Wie viel Platz braucht man für eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe selbst ist relativ platzsparend: je nach Modell und Auslegung (angepasst an den zu beheizenden Wohnraum) braucht eine Anlage im Garten nach Angaben des Berliner Heizungsbauers Thermondo Platz von ca. 1,5–2 mal 1 mal 0,5 Metern (Länge mal Höhe mal Breite). Das Fundament, auf dem die Wärmepumpe steht, ist unter Umständen etwas größer. Laut Bauordnung des Landes Berlin muss vom Ventilator der Wärmepumpe ein Mindestabstand von drei Metern zum benachbarten Grundstück eingehalten werden.

Im Heizungsraum oder Keller wird Platz für die Installation der Innenkomponenten wie Pufferspeicher (oder Warmwasserspeicher), Wasserspeicher zur Trinkwasseraufbereitung und Back-up-Heater benötigt. Der letztere dient der Unterstützung einer Wärmepumpe als Zusatzheizung. Beim Pufferspeicher, der von allen Innenkomponenten den größten Platz braucht, rechnet man im Schnitt mit einem Speichervolumen von 40 bis 80 Liter pro kWh Leistung.
Für eine vierköpfige Durchschnittsfamilie im Einfamilienhaus installiert man in der Regel einen 500-Liter-Pufferspeicher. 750 Liter eignen sich im Schnitt für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und rund 550 Quadratmeter Wohnfläche. Es gilt das Prinzip: Je größer die Wohnfläche ist, desto größer muss der Pufferspeicher sein. In größeren Mehrfamilienhäusern könnten die unzureichenden Platzverhältnisse deswegen schnell zum Problem werden.





