Heizungen

Bericht: So wollen die Grünen Habecks Heizungsverbot noch verschärfen

Wirtschaftsminister Habeck plant ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen mit einigen Ausnahmen. Den Grünen-Landesumweltministern genügt das offenbar nicht. Wird man aber auf sie hören?

Robert Habecks Gebäudeenergiegesetz sorgt für viel Gesprächsstoff. Die Grünen-Landesumweltminister wollen die Novelle sogar noch verschärfen.
Robert Habecks Gebäudeenergiegesetz sorgt für viel Gesprächsstoff. Die Grünen-Landesumweltminister wollen die Novelle sogar noch verschärfen.dpa

Die Novelle des Wirtschaftsministeriums zum bestehenden Gebäudeenergiegesetz – auch als Heiz-Gesetz bekannt – kommt einem aus einer neuen Perspektive nur noch halb so schlimm (oder halb so gut?) vor.

Robert Habeck will bisher nur ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024, und zwar mit Ausnahmen und Härtefällen, während bestehende fossile Heizungen noch weiter laufen dürften, bis sie 30 Jahre alt werden. Erst dann sollten sie rausgeschmissen und durch eine neue klimafreundlichere Heizung ersetzt werden, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärme-Anschluss. Der Anteil der erneuerbaren Energien sollte dabei – wieder mit Ausnahmen, wie für die künftig grünere Fernwärme – bei mindestens 65 Prozent liegen.

Heizungswende ab 2024: Sollten Länder Öl- und Gasheizungen früher verbieten dürfen?

Die Bundesregierung hat diese Version der Novelle akzeptiert, bald muss der Bundestag darüber beraten. Vorerst aber macht sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf bekannt und wird in Kürze eine Stellungnahme formulieren. Und hier deutet sich offenbar ein großer Streit an: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf die Beratungen im Bundesrat berichtet, wollen die elf Grünen-Landesumweltminister im Bundesrat die Novelle verschärfen. Die Grünen stellen damit eine Mehrheit unter Landesumweltministern dar.

Was wollen die Grünen denn? Wie es auch bereits während der Corona-Pandemie der Fall war, plädiert der von den Grünen geführte Umweltausschuss des Bundesrates nach Bild-Informationen für mehr Zuständigkeiten bei den Bundesländern, damit sie schon früher und nicht erst 2045 Klimaneutralität erreichen könnten. 

„Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen“, zitiert die Bild aus einer Erklärung der Grünen-Landesumweltminister. Die Bundesländer sollten nach dem Grünen-Vorstoß zudem nicht nur einfach Maßnahmen zum Zweck der Erfüllung des neuen Gesetzes ergreifen dürfen, sondern auch die Maßnahmen, die „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinausgehen“.

Heizungstausch: Keine Ausnahmen für kleinere Häuser und Menschen ab 80 Jahren?

Darüber hinaus wollen die Grünen-Landesumweltminister offenbar einige Ausnahmen für kleinere Häuser kippen. Habecks Ministerium hat bisher Ausnahmen von der Verpflichtung zu Betriebsprüfung und Optimierung von Heizungen für „Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten“ vorgesehen. Diese Häuser würden aber den größten Teil aller Wohneinheiten ausmachen, kritisieren die Grünen, und sollten daher nicht von den Regelungen zur Heizungsoptimierung ausgenommen werden. 

Auch die alternativen Energieträger wie Wasserstoff sollten nach dem Grünen-Vorstoß offenbar erst zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden, weil die Wasserstoffmengen heute noch fehlen würden. Das heißt: Man dürfte keine Ölkessel mehr installieren, die als Ausnahme mit Wasserstoff betrieben werden. Auch eine Ausnahme für Menschen ab 80 Jahren sollte demnach gekippt werden. Bisher will die Ampel-Koalition Hauseigentümer, die über 80 Jahre sind, von der Pflicht zum Heizungsaustausch befreien.

Früheres Verbot für bestehende Öl- und Gasheizungen: Alles nur Alarmismus?

Ob die Grünen-Landesumweltminister sich damit durchsetzen werden, bleibt fraglich. Nach Informationen der Berliner Zeitung hat der Bundesrat vorerst die Gelegenheit, zum Gesetzentwurf von Robert Habeck eine Stellung zu nehmen. Selbst wenn sich im Umweltausschuss des Bundesrats eine Mehrheit für die Verschärfung ergebe, spiegelt das noch nicht die Meinung des Bundesrates wider. Der Bundesrat kann den Gesetzentwurf zudem nicht ändern.

Der Bundestag wird sich mit der Stellungnahme des Bundesrats danach bekannt machen und Anfang Juni eine Sachverständigenanhörung dazu abhalten. Die Mehrheitsverhältnisse werden dabei eine große Rolle spielen. Daher liest sich der Bild-Bericht eher alarmistisch.

Haben Sie Feedback? Schreiben Sie uns! briefe@berliner-zeitung.de