Die leise Andeutung eines Lächelns lässt sich erkennen. Die Augen sind aber schon leicht zugekniffen, eine Augenbraue leicht erhoben. Robert Habeck macht ein solches Gesicht, manchmal, kurz bevor er auf Attacke umschaltet.
Es ist der 18. Juni dieses Jahres, als Habeck in einer Fernseh-Talkshow der Journalistin Anne Will gegenübersitzt. Die Körpersprache zeigt einen Spitzenpolitiker – leicht angeschossen vielleicht, aber wachsam und keineswegs erledigt. Einen Gescheiterten sieht man nicht.
Dabei kommt es in diesem Moment ganz schön dicke. Er habe ein Gesetz vorgelegt, das weder handwerklich noch kommunikativ gut gemacht gewesen sei und das erheblichen Widerstand provoziert habe. Wenn es durchkomme, dann nur in aufgeweichter Form. So habe er, Habeck, dem Ansehen der Regierung und seiner Partei geschadet. „Kommt das hin?“, fragt Anne Will.
Habeck gibt erst mal offen zu, dass nicht alles glattgelaufen ist mit dem Gebäudeenergiegesetz. Besser bekannt ist dieses Gesetz nach ausgiebiger Propaganda durch Bild-Zeitung und AfD allerdings mittlerweile als Habecks Heizungshammer – was ebenso ungerecht wie zutreffend ist, weil Habeck zwar nicht allein, aber doch an einem entscheidenden Punkt mit dafür verantwortlich dafür ist, dass dieses Gesetz in weiten Teilen der Bevölkerung als Hammer empfunden wird. Zur Misere haben aber auch ausgiebige Störfeuer der politischen Konkurrenz und vor allem aus den eigenen Regierungsfraktionen beigetragen.
Dieses Gesetzesvorhaben hat es geschafft, mittlerweile wohl auch den allerletzten Staatsbürger dazu zu bringen, sich doch mal mit Politik zu beschäftigen. So hatte sich Robert Habeck das aber sicher nicht vorgestellt. Seine Umfragewerte und die der Ampel sind durch den Heizungsstreit abgestürzt, die der AfD deutlich gestiegen. Aber falsch oder auch nur handwerklich schlecht gemacht findet Robert Habeck sein Gesetz nicht.
Das Gebäudeenergiegesetz in dieser Woche im Parlament
Das Gebäudeenergiegesetz wird in dieser Woche wohl im Bundestag beschlossen werden. Am Montag findet noch eine Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt. Am Dienstagmittag setzen sich die Geschäftsführer aller Fraktionen zusammen und beraten über Änderungen der Tagesordnung für die Sitzungswoche. Das Gesetz muss noch zweimal im Plenum beraten werden. Dafür reichen die verbleibenden Tage. Wenn es „zur Abstimmung kommen sollte, geht es (zur Not) mit ‚reitenden Boten‘ an den Bundesrat“, heißt es aus der Bundestags-Pressestelle. Der Bundesrat tagt am Freitag.
Durchgeprügelt vor der Sommerpause, sagen die Unionsfraktionen – ein Wochenendgesetz, weil die Parlamentarier den Gesetzestext erst kurz vor diesem Wochenende zu lesen bekamen. Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, schimpft im Plenum über „eine Zumutung“.

Die Genese dieses Gesetzes ist derart außergewöhnlich, dass sich eine genauere Betrachtung lohnt. Wie es zustande kam, wie vermurkst die Debatte darüber gewesen ist, wie sich die Regierung selbst an den Rand der Handlungsfähigkeit gebracht hat – das alles sucht seinesgleichen.
Die Geschichte des Heizungsgesetzes beginnt im September 2021: Ein Selfie wird berühmt. Drei Männer und eine Frau schauen freundlich und strahlen Zuversicht aus. Gepostet wird das Bild kurz nach den Bundestagswahlen von Volker Wissing, damals Generalsekretär der FDP. Es kündigt eine ungewöhnliche Koalition von drei sehr ungleichen Partnern an: SPD, Grüne und FDP. Die anschließenden Verhandlungen wirken überraschend reibungslos und zum Jahresende steht der Koalitionsvertrag mit dem programmatischen Titel „Mehr Fortschritt wagen“.
Mittlerweile hat das Land einen Eindruck davon, worin ein Wagnis bestehen könnte. Das Heizungsgesetz, um das aktuell seit Monaten gestritten wird, kommt in diesem Papier bereits vor, allerdings in nur einem einzigen Satz. „Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.“
Der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 stürzt die neue Regierung dann aber umgehend in einen Stresstest, der viele Vorhaben erst mal verdrängt. Menschen aus der Ukraine flüchten in großer Zahl nach Deutschland. Die Energiekosten explodieren. Bevölkerung und Wirtschaft müssen entlastet werden, findet die Koalition.
Aber wie? Da gehen die Vorstellungen vollkommen auseinander. Die Koalitionäre verhaken sich bei Details, die schnell enorme Symbolkraft gewinnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will plötzlich die hohen Benzinpreise mit Tankrabatten subventionieren, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beharrt darauf, die Bürger zum Energiesparen anzuhalten. Das ist deshalb interessant, weil in Bezug auf das Heizungsgesetz hier bereits etwas einen Anfang nimmt. Es geht auch jetzt schon ohne Koalitionsausschuss nicht weiter.
Ende März braucht man dazu eine ganze Nacht. Es ist der 24. März 2022, 11 Uhr am Vormittag, als die Spitzenverhandler Ricarda Lang (Grüne), Lars Klingbeil (SPD) und Christian Lindner mit müden Gesichtern vor dem Bundestagsgebäude verkünden, worauf sich die Koalition geeinigt hat: Energiepauschale, Familienzuschlag, 9-Euro-Ticket und eine Senkung der Kraftstoffsteuer.
„Es ist etwas auf den Weg gebracht worden, das zeigt, diese Regierung handelt in schwierigen Zeiten“, sagt Klingbeil. Er hat tiefe Schatten unter den Augen und er sieht nicht glücklich aus. Die anderen auch nicht. Elf Stunden haben sie miteinander um jedes Detail gerungen, am Morgen demonstrieren die drei Einigkeit. Jede Partei konnte etwas durchsetzen, was der eigenen Wählerklientel gefallen könnte. 15 Milliarden Euro kostet das.
Heizungstausch ein Jahr früher
Was damals kaum öffentlich wahrgenommen wird: In dieser Nacht einigen sich die drei Koalitionsparteien auch darauf, dass die Vorgabe zum Heizungstausch aus dem Koalitionsvertrag möglichst bereits ein Jahr früher, also ab dem 1. Januar 2024, in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Weil die Wärme im Land maßgeblich am Erdgas hängt, versprechen sich die Koalitionäre davon eine effiziente Maßnahme, um schnell viel Gas einzusparen. So sollen auch generell die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen beendet und die Klimaschutzziele erreicht werden. Zu diesem Zeitpunkt dokumentiert die FDP noch keine Distanz zu den Partnern per Aktennotiz.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) macht fortan den Eindruck, als werde dort rund um die Uhr gearbeitet. Minister Habeck jettet um die Welt, um die Energiesicherheit für den nächsten Winter zu sichern. In seinem Ministerium bildet man derweil eine Arbeitsgemeinschaft mit den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ein Konzept für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird erarbeitet.
Ende Mai 2022 ist es fertig. Das Papier enthält zwei Optionen gleichberechtigt nebeneinander. Ein Stufenmodell, welches Wärmepumpen und Wärmenetze präferiert hätte, und ein technologieoffenes Modell. Das erscheint aus heutiger Sicht durchaus erstaunlich, hat man doch davon kaum etwas mitbekommen.
Offenbar entwickeln sich von diesem Zeitpunkt an öffentliche Wahrnehmung und das, was auf der Fachebene diskutiert wird, vollkommen auseinander.
Taucht man in den Fach-Kosmos ein, geht offenbar alles einen geordneten Gang. Das Bundeswirtschaftsministerium legt heute Wert darauf, genau dies auch deutlich zu machen. Nach Ministeriumsinformationen wird das Papier damals im Kabinett abgestimmt. Am 14. Juli 2022 geht es an die Länder und Verbände und wird auch auf der Homepage des BMWK und des BMWSB zu einer öffentlichen Konsultation veröffentlicht.
Wegen der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen, die die Gesetzesveränderung auf Mieter hat, sei der Umbau der Wärmeerzeugung mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, heißt es zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage. „Die öffentliche Konsultation war daher von zentraler Bedeutung, um Ideen einzusammeln und unterschiedliche Interessen angemessen zu berücksichtigen“, teilt das Ministerium heute mit. Nur nimmt zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit kaum jemand davon Notiz.

Im Sommer 2022 wird das Konzept mit Immobilien-, Mieter-, Sozial-, Verbraucher und Umwelt-Verbänden diskutiert. Über 100 Stellungnahmen etwa von Haus und Grund, ZIA, ZVSHK, Mieterbund, DGB, Unternehmen und Bundesländern werden eingesammelt und auf der BMWK-Homepage veröffentlicht. Sechs Wochen dauert das, bis zum 22. August. Auf Basis der Ergebnisse erstellen die beiden Ministerien einen Gesetzentwurf.
Zuerst entsteht ein Eckpunktepapier, in dem die wesentlichen Einwände aus den Konsultationen festgehalten werden. Entschieden wird, ein technologieoffenes Modell umzusetzen. Keine Erneuerbare-Energie-Technologie wird ausgeschlossen, mit der man das 65-Prozent-Ziel erreichen kann. Eine angedachte weitgehende Kürzung der Betriebslaufzeit von Öl und Gas wird zurückgenommen. Es bleibt bei 30 Jahren mit Ausnahmen. Sonderregelungen für Wohneigentumsgesellschaften kommen ins Gesetz.
Gesetzentwurf Gebäudeenergiegesetz mit Förderstrategie
Das zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium abgestimmte Eckpunktepapier bildet im Oktober 2022 die Grundlage für einen GEG-Gesetzentwurf. Parallel dazu beginnen auch die Arbeiten an einer Förderstrategie für Gebäude, die dauerhaft Energie einsparen. Eine Kommunikationsstrategie zur Erläuterung der vorgesehenen Änderungen beim Einbau neuer Heizungen wird erarbeitet. Es geht jetzt um den Einbau neuer Heizungen ab 1. Januar 2024 für Neubau wie auch für den Bestand.
Auf dem wohnungspolitischen Forum IFS wird im November 2022 das Konzept vorgestellt und diskutiert. Anwesend sind auch Abgeordnete von FDP, Grünen, SPD und der CDU. Ein Video davon kann man sich im Internet anschauen. Parallel dazu gibt es nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums Gespräche auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene mit den Verbänden der Immobilienwirtschaft wie Haus und Grund, der Heizungswirtschaft, den Verbraucherschutz- und Mieterschutzverbänden, den Umwelt- und Erneuerbare-Energien-Verbänden.
Im Januar 2023 wird die Gesetzesnovelle in den beteiligten Ministerien vorangetrieben. In der Öffentlichkeit bekommt man davon nichts mit. Stattdessen zeigt die Koalition kräftige Risse. Gestritten wird über Grundsätzliches. Die FDP will Planungsbeschleunigung im Verkehr, die Grünen die Einhaltung der Klimaziele genau dort. Im Koalitionsausschuss verhaken sich die Partner ineinander. Nach vier Stunden löst sich die Runde ohne Ergebnis auf.
Im Februar 2023 eskaliert der Streit und wird öffentlich ausgetragen. Wirtschaftsminister Robert Habeck schreibt einen Brief an Finanzminister Christian Lindner. Habeck will eine andere Priorisierung in der Finanzpolitik: Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel anstelle von Steuererleichterungen und Aktienrente. Wenn wenig Geld da ist, müsse man die Einnahmen verbessern, also die Steuern erhöhen. Linder will sich nicht reinreden lassen. Die Steuern will er auf keinen Fall erhöhen. Die Briefe finden den Weg in die Öffentlichkeit.
Vom Gebäudeenergiegesetz hört man nichts. Aus der Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums geht alles seinen geordneten Gang: Am 17. Februar 2023 wird der Gesetzentwurf an Bundesfinanzministerium und Bundeskanzleramt versendet. Einige Tage später titelt die Bild-Zeitung „Schon ab 2024 – Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten“. Diese Schlagzeile geht als Leak zum Heizungsgesetz in die Geschichte ein. Am 27. Februar 2023 erfährt die Presse erstmals Ausführlicheres über den Gesetzentwurf. Ab jetzt überlagert der öffentliche Streit der Ampelfraktionen auch zum Heizungsgesetz die Inhalte.
Im März 2023 ist das Verbot neuer konventioneller Öl- und Gasheizungen auf der Arbeitsebene von Bau-, Finanz- und Wirtschaftsministerium unstrittig. Offene Fragen gibt es zum Mieterschutz, zu Übergangsfristen beim Ersatz defekter Heizungen und zur finanziellen Unterstützung beim Wechsel auf Wärmepumpen.
Laut und hörbar gestritten wird über anderes. Die FDP will neue Autobahnen bauen und blockiert das Verbrenner-Aus in der EU. Die Grünen wollen die Kindergrundsicherung, können sich aber nicht durchsetzen. Eine Kabinettsklausur demonstriert Harmonie, spart aber alle Streitthemen aus. Die Novelle zum Heizungsgesetz geht von allem Streit unberührt am 7. März 2023 in die Ressortabstimmung.
Ein weiterer Koalitionsausschuss soll am 28. März 2023 helfen. Es wird ein Desaster. 31 Stunden dauert das Gezerre. Mittendrin muss unterbrochen werden, weil der Kanzler in Rotterdam erwartet wird. Zurück in Berlin und am Ende eines erkennbar erbitterten Tauziehens verkündet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann „sehr, sehr, sehr gute Ergebnisse“. Die Ampelparteien vereinbaren, das GEG vor der Sommerpause zu beschließen.
Im April werden Länder und Verbände zum Gebäudeenergiegesetz angehört. Am 19. April 2023 wird der Gesetzentwurf im Bundeskabinett einstimmig verabschiedet und das parlamentarische Verfahren gestartet. Im Kabinett gibt Finanzminister Christian Lindner jetzt seine Bedenken zu Protokoll. „Die Freien Demokraten haben Zweifel an der Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und fordern Nachbesserungen“, teilt die FDP mit. „Nicht alle Fragen zur technischen und wirtschaftlichen Vernunft sind bisher zufriedenstellend gelöst“, sagt Christian Lindner. Und auch die SPD hat noch Verbesserungswünsche.

Fragt man heute im Bundeswirtschaftsministerium nach den Abläufen, heißt es, „Minister Habeck hat parallel zum Gesetzgebungsverfahren um die Ausarbeitung einer stärker sozial orientierten Förderung gebeten, entsprechend wurden unterschiedliche Optionen der sozialen Ausgestaltung zeitgleich erarbeitet“.
Habeck macht Zugeständnisse zu Nachbesserungen. Sie treffen im Mai 2023 in der Wohnungsbranche auf Zustimmung. Genau das habe man immer gefordert, das Gesetz müsse sozial flankiert werden, um niemanden unverhältnismäßig zu überfordern, sagt der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko.
Plötzlich geht es um die kommunale Wärmeplanung
Aber plötzlich geht es auch noch um etwas anderes: Die kommunale Wärmeplanung taucht zum ersten Mal Ende April 2023 in der öffentlichen Diskussion auf. Müssen wirklich alle kleinen Hausbesitzer zu kostspieligen Kleinstlösungen wie den Austausch von Gasheizungen gegen Wärmepumpen verpflichtet werden, wenn doch in vielen Fällen vor allem in den Städten auch größere Lösungen wie die Versorgung über Fernwärme geschaffen werden können? Schnell wird ein Gesetz zur Wärmeplanung aufgesetzt. Ein Referentenentwurf datiert vom 3. Mai, 16.53 Uhr.
Der Verband kommunaler Unternehmen hat kommunale Wärmepläne schon Ende März 2023 öffentlich eingefordert, aber das ging unter. Bis sich das Stichwort in der Öffentlichkeit durchsetzt, ist es Mitte Mai.
Plötzlich sind alle dafür. „Gut ausgebaute Wärmenetze sind Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Wärmewende. Neben der dezentralen Wärmeversorgung über individuelle Lösungen wie beispielsweise die Wärmepumpe ermöglicht die kommunale Wärmeplanung Millionen von Haushalten Planungs- und Investitionssicherheit für einen zentralen, kosteneffizienten und sozial verträglichen Wärmeanschluss in der Zukunft“, sagt Bernhard Daldrup, bau- und kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in einem Fachgespräch.

Union: ein Gesetz für die Tonne
Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz liegt aber bereits seit Ende April 2023 im Parlament. Dort entbrennt der politische Streit jetzt noch mal neu. Die FDP kündigt an, Robert Habeck 101 Fragen zum Gebäudeenergiegesetz zu schicken, stellt diese Fragen aber nie. Die Grünen werfen der FDP Arbeitsverweigerung vor, nennen sie verantwortungslos, unzuverlässig und destruktiv. Am 23. Mai sagt die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann: „Das Gebäudeenergiegesetz wird diese Woche nicht im Parlament beraten. Das ist mehr als bedauerlich. Es hat für die Aufsetzung auf die Tagesordnung keine Verständigung mit der FDP gegeben.“ Sie sagt auch, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und der Ampel werde beschädigt und wirft der FDP und Christian Lindner Unzuverlässigkeit und Blockadehaltung vor.
In einer Aktuellen Stunde am 24. Mai im Bundestag referiert der Unions-Fraktionsvize Jens Spahn, was auch die FDP schon öffentlich gesagt habe: Das ganze Gesetz gehöre in die Tonne.
Im Parlament kann der Konflikt nicht gelöst werden. Wirtschaftsminister Habeck nennt nun neue Möglichkeiten für Verbesserungen. Das Gesetz könne Besitzern von Altbauten mehr Zeit einräumen. Holzpellets werden zur Option. Es gibt Pläne für eine Fernwärmeoffensive in Städten. Härtefallregeln sollen großzügiger ausfallen.
Im Juni 2023 verhandeln die Regierungsfraktionen 50 Stunden lang, um den Streit beizulegen. Zwei Seiten Text kommen dabei heraus – die Leitplanken. Größte Veränderung jetzt: Das Gebäudeenergiegesetz wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese soll bis 2028 stehen. Der vorgeschriebene Heizungstausch gilt erst mal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Details für Förderungen, aber auch für eine Beratungspflicht, bleiben unklar. Eine erste Lesung im Bundestag findet Mitte Juni 2023 ohne einen aktualisierten Gesetzentwurf statt.
Experten kritisieren bei einer Anhörung die Pläne für eine Beteiligung von Mietern an den Kosten einer Wärmemodernisierung. In einer Nachtsitzung einigen sich die Fraktionsspitzen am 26. Juni 2023 über noch offene Punkte. Im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann. Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent werden geschaffen und Mieter durch Kappungsgrenzen geschützt. Ende der Woche liegt schließlich ein veränderter Gesetzestext vor.
Was ist schiefgelaufen mit dem Heizungsgesetz, wirklich keine handwerklichen Fehler, fragt Anne Will ihren Gast einige Tage vorher.
In seinem Sessel holt Robert Habeck kurz Luft. Dann schildert er, dass er durch die Gasbeschaffung zwischenzeitlich die Übersicht für die übrigen Befindlichkeiten in der Bevölkerung verloren hatte. Er habe nicht bemerkt, dass die Erwartungshaltung in der Bevölkerung gerade eine andere war, als der Gesetzentwurf Mitte Februar in der Öffentlichkeit landete. Eben noch Mangellage, Gas sparen, weltweite Beschaffung und nun schon wieder das Gas-Thema, diesmal aber als Radikalumbau.








