Nahost

Iran-Krieg: Wie gefährdet ist Deutschland wegen der US-Airbase Ramstein?

Ohne die Airbase Ramstein wäre der US-Krieg gegen den Iran kaum vorstellbar. Wird der deutsche Stützpunkt nun zum Ziel für Vergeltung? Was sagt das Völkerrecht?

Auf der Air Base Ramstein wurden die Flugbewegungen bereits Wochen vor den Angriffen auf den Iran massiv hochgefahren.
Auf der Air Base Ramstein wurden die Flugbewegungen bereits Wochen vor den Angriffen auf den Iran massiv hochgefahren.Thomas Frey/dpa

Deutschland unterstützt den US-israelischen Krieg gegen den Iran nicht nur politisch, sondern auch ganz konkret militärisch-logistisch. Im Mittelpunkt steht dabei die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz. Der Stützpunkt ist das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa und mit Abstand der größte amerikanische Luftwaffenstützpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten. Seit Jahrzehnten fungiert Ramstein als logistisches Drehkreuz für US-Militäroperationen im Nahen Osten.

Ohne Ramstein wäre ein Krieg wie der aktuelle gegen den Iran kaum vorstellbar. Die Basis ist ein technisches Bindeglied für Drohneneinsätze der USA im Nahen Osten: Steuerungsdaten werden über Glasfaserleitungen aus den USA nach Ramstein übertragen und von dort per Satellit an Drohnen in den Einsatzgebieten weitergeleitet. Zudem dient der Stützpunkt als zentrale Drehscheibe für Personal, Material und Luftunterstützung. Mehr als 9.000 Militärangehörige und zivile Beschäftigte arbeiten dort.

Ramstein rückt ins Zentrum des Iran-Krieges

Nach Informationen von Luftfahrtexperten und Flugdatenauswertungen nahmen die Flugbewegungen rund um Ramstein bereits Wochen vor den Angriffen den Iran deutlich zu. Personal und Material wurden offenbar über Ramstein in den Nahen Osten verlegt. Berichten zufolge wurden nun auch US-Tankflugzeuge – entscheidend für Langstreckenoperationen wie Einsätze über dem Iran – teilweise nach Ramstein verlegt, nachdem Spanien den USA die Nutzung seiner Militärbasen für Angriffe auf den Iran untersagt hatte.

Damit rückt der deutsche Standort stärker denn je ins Zentrum eines internationalen Konflikts. Zwei Fragen drängen sich auf: Welche völkerrechtliche Verantwortung trägt Deutschland, wenn ein solcher Krieg über eine Basis auf deutschem Boden koordiniert wird? Und wird Ramstein dadurch selbst zu einem möglichen Ziel iranischer Vergeltung?

US-Präsident Donald Trump lobte Bundeskanzler Friedrich Merz bei dessen Besuch Anfang der Woche in Washington ausdrücklich dafür, dass Deutschland die amerikanischen Streitkräfte „landen“ lasse. Eine offizielle Bestätigung der militärischen Nutzung Ramsteins für Angriffe auf Iran ist das zwar nicht. Doch in Teheran dürfte die Aussage registriert worden sein.

Denn der Iran vertritt seit Jahren die Position, dass im Falle eines Angriffs auch US-Militärbasen im Ausland als legitime Ziele gelten könnten. Entsprechend wurden die Soldaten in Ramstein nach Beginn der Kampfhandlungen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.

„Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta“

Der Völkerrechtler Andreas Schüller, Ko-Programmleiter des Bereichs „Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung“ beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), bewertet die militärischen Angriffe der USA und Israels auf den Iran eindeutig. „Es liegt ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta vor“, sagt Schüller der Berliner Zeitung. Ausnahmen vom Gewaltverbot gebe es nur in sehr engen Grenzen, etwa im Fall von Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff unmittelbar bevorstehe. „Die USA und Israel haben bislang nicht überzeugend darlegen können, dass ein solcher Angriff seitens Iran unmittelbar bevorstünde.“

Auch die politischen Reaktionen in Deutschland sieht der Jurist kritisch. Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu dem Konflikt seien „schädlich“, weil sie eine weitere Eskalation zwischen Staaten begünstigen könnten. Schüller kritisiert zudem ein aus seiner Sicht mangelndes Verständnis des Völkerrechts in der politischen Debatte.

Die Möglichkeiten des Völkerstrafrechts gegenüber dem Iran seien zu keinem Zeitpunkt ausgeschöpft worden, sagt er. „Der Bruch des Gewaltverbots durch die USA und Israel gefährdet die Stabilität in der Region und darüber hinaus.“ Andere Staaten könnten sich künftig ebenfalls weniger an das Völkerrecht gebunden fühlen.

Macht Ramstein Deutschland zur Kriegspartei?

Besonders sensibel ist die Frage, welche Rolle Deutschland spielt, wenn militärische Operationen über Ramstein unterstützt werden. Nach Einschätzung Schüllers ist die rechtliche Lage klar: „Deutschland darf sein Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige Handlungen zur Verfügung stellen.“ Das gelte grundsätzlich auch für den Luftwaffenstützpunkt Ramstein. Trotzdem werde Deutschland dadurch nicht automatisch selbst zur Kriegspartei. „Nein, das reicht nicht, um Kriegspartei zu werden“, sagt Schüller der Berliner Zeitung.

Theoretisch hätte die Bundesregierung durchaus Handlungsmöglichkeiten. Deutschland könnte etwa Start- und Landerechte einschränken oder die Nutzung bestimmter Infrastruktur – etwa eines Datendrehkreuzes – begrenzen, erklärt Schüller. Eine vollständige Beendigung der Stationierung amerikanischer Truppen sei jedoch kaum realistisch, da diese weit über den aktuellen Konflikt hinausreiche.

Wer schützt Ramstein?

Neben der völkerrechtlichen Debatte stellt sich eine ganz praktische Frage: Wer schützt die Airbase Ramstein, falls der Konflikt eskaliert? Die Sicherheitsstruktur ist kompliziert. Innerhalb der Basis liegt die Verantwortung bei den US-Streitkräften, insbesondere bei der US Air Force und ihren Security Forces, also der Militärpolizei. Sie kontrollieren Zugänge, Patrouillen und den unmittelbaren militärischen Schutz des Geländes.

Außerhalb des Stützpunkts sind deutsche Behörden zuständig, etwa die Landespolizei Rheinland-Pfalz oder die Bundespolizei. In besonderen Lagen könnte auch die Bundeswehr eingebunden werden. Grundlage dieser Aufteilung ist das Nato-Truppenstatut und das deutsch-amerikanische Stationierungsabkommen: Das Gelände gehört formal Deutschland, wird aber den USA zur Nutzung überlassen.

Wie die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage bewertet, bleibt allerdings unklar. Eine Anfrage der Berliner Zeitung an das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage rund um Ramstein beantwortete das Ministerium nicht selbst, sondern verwies an das Verteidigungsministerium.

Das Verteidigungsministerium wiederum erklärte auf Nachfrage, für Fragen zur Bedrohungslage und zum Schutz der Basis seien grundsätzlich das Bundesinnenministerium sowie die US-Streitkräfte zuständig. Daraufhin kontaktierte die Berliner Zeitung das Innenministerium – doch von dort kam ebenfalls keine Antwort. Auch die US-Armee in Ramstein reagierte nicht auf eine Anfrage. Die Situation wirkt fast kafkaesk: Ein Ministerium verweist an das nächste, konkrete Auskünfte zur Sicherheit eines der wichtigsten Militärstandorte Europas bleiben aus.

Eine lange juristische Vorgeschichte

Die Frage nach der Verantwortung Deutschlands für militärische Operationen über Ramstein beschäftigt Gerichte seit Jahren. Auslöser war eine Klage jemenitischer Staatsbürger, deren Angehörige bei US-Drohnenangriffen getötet worden waren. Sie argumentierten, Deutschland trage eine Mitverantwortung, weil die Angriffe technisch über Ramstein abgewickelt worden seien.

Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihnen 2019 teilweise recht. Die Bundesregierung müsse prüfen, ob die Nutzung Ramsteins völkerrechtskonform sei, und gegebenenfalls gegenüber den USA auf eine rechtmäßige Nutzung hinwirken, urteilte das Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung 2020 weitgehend auf. Zwar bestätigte es eine grundsätzliche Schutzpflicht des Staates, sah aber kein einklagbares individuelles Recht auf weitergehende Maßnahmen.

Den vorläufigen Schlusspunkt setzte 2025 das Bundesverfassungsgericht. Deutschland verletze weder Völkerrecht noch Grundgesetz, wenn es die US-Drohnenoperationen über Ramstein nicht stärker kontrolliere, entschieden die Richter. In außen- und sicherheitspolitischen Fragen habe die Bundesregierung einen großen Ermessensspielraum.