Rüstung

Exklusiv: Geheimdokument enthüllt massive Bevorzugung von Rheinmetall bei Milliardendeal der Bundeswehr

Verschlusssache zeigt: Rheinmetall erhält zehnmal mehr Geld und mehr Zeit für Prototyp als Konkurrenten. Dabei flog die Drohne erst zweimal und gilt als „Powerpoint-Projekt“.

Rheinmetall-Chef Armin Papperger mit dem Modell einer Kamikaze-Drohne.
Rheinmetall-Chef Armin Papperger mit dem Modell einer Kamikaze-Drohne.Malte Ossowski/imago

Der Berliner Zeitung liegt exklusiv ein als Verschlusssache eingestufter Vertrag zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und der Rheinmetall Technical Publications GmbH vor.

Das Dokument, das mit „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert ist, offenbart erhebliche Unterschiede in der Behandlung der drei Anbieter von sogenannter Loitering Munition – also bewaffneten Drohnen, die über einem Zielgebiet kreisen und bei Bedarf zuschlagen können. Der vorliegende Vertrag beschäftigt seit Wochen den Haushaltsausschuss im Bundestag.

Knapp 2,5 Milliarden für Rheinmetall, 250 Millionen für die Start-ups

Während die beiden deutschen Start-ups Helsing und Stark jeweils rund 250 Millionen Euro erhalten, umfasst der Rahmenvertrag mit Rheinmetall ein Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro. Allein die fest beauftragten Leistungen belaufen sich laut Vertrag auf 120 Einsatzsets, sechs Qualifikationssets sowie umfangreiche Dienstleistungen, Software und Dokumentation. Darüber hinaus sichert sich der Bund die Option auf bis zu 20.000 weitere Lenkflugkörper und zehn Bodenkontrollstationen. Der Einzelpreis pro Einsatzset liegt bei rund 1,9 Millionen Euro netto, einzelne Lenkflugkörper kosten laut Vertrag etwa 83.450 Euro.

Aus Kreisen des Bundesministeriums der Verteidigung ist zu erfahren, dass Rheinmetalls Drohnensystem intern als „Powerpoint-Projekt“ bezeichnet wird. Es habe lediglich zweimal einen Testflug absolviert – und wurde dennoch zur Beschaffung vorgeschlagen.

Sechs Monate mehr Zeit für die Qualifizierung

Besonders auffällig sind die unterschiedlichen Fristen, die den Anbietern für die sogenannte munitionstechnische Qualifizierung eingeräumt werden. Aus einer Arbeitskreisanfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag vom 4. März geht hervor, dass ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, wenn die Qualifikation bis zu einem festgelegten Stichtag nicht abgeschlossen wurde. Für Helsing und Stark gilt der 30. September 2026 als Deadline. Rheinmetall hingegen hat laut dem vorliegenden Vertragsdokument Zeit bis zum 30. April 2027 – also rund sieben Monate länger.

Der Vertrag bestätigt dies in § 36: Der Auftraggeber kann zurücktreten, wenn „die Qualifizierung nicht bis zum 30.04.2027 abgeschlossen werden konnte“. Für die Start-ups gelten nach Angaben aus der Anfrage deutlich straffere Abbruchkriterien.

Die Bundesregierung selbst begründet die Vergabe an mehrere Anbieter mit dem Risiko von Lieferengpässen. In der Antwort auf die Grünen-Anfrage heißt es, dass „durch die Beauftragung mehrerer Anbieter zusätzlich dem Risiko begegnet“ werde, „dass bei parallel durchzuführender Qualifikation eines der Systeme nicht erfolgreich ist bzw. dass bei einem Produktionsausfall bei einem Unternehmen die Versorgung der Bundeswehr nicht mehr sichergestellt werden kann.“ Alle drei Unternehmen sollten demnach „die nationale industrielle Basis für die Bereitstellung von innovativen Produkten im Segment der Loitering Munition mittlerer Reichweite“ bilden.

Was die Diskrepanz noch verschärft: Der Reifegrad der Produkte von Helsing und Stark ist laut Bundesregierung „bereits festgestellt worden“. Im Zeitraum Ende November bis Anfang Dezember 2025 haben die Systeme beider Start-ups die Einbindung in die Gefechtsführung erfolgreich nachgewiesen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten erreichten sie eine Trefferwahrscheinlichkeit von über 95 Prozent.

Rheinmetalls System hingegen weist laut dem Vertrag noch offene Punkte auf. So sieht § 3 des Vertrags vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer „übereinstimmend davon ausgehen“, dass das Produkt die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Qualifikation erfüllt – ein Nachweis steht jedoch noch aus. Die Qualifikation gilt erst als erreicht, wenn sicherheitskritische Merkmale durch die Zentrale Stelle für Munitionssicherheit bestätigt wurden.

Zeitplan für die Brigade 2027 wackelt

Die Litauische Brigade der Bundeswehr soll bis 2027 voll ausgestattet sein. Rheinmetall darf sich laut Vertrag jedoch bis April 2027 mit der Qualifizierung Zeit lassen. Für das Jahr 2027 verpflichtet sich der Konzern laut § 2 des Vertrags ausdrücklich „nur zu den festbeauftragten Leistungen“. Die volle jährliche Lieferkapazität von bis zu 5.000 Lenkflugkörpern soll erst ab 2028 zur Verfügung stehen.

Ob dieses Zeitfenster mit den militärischen Anforderungen vereinbar ist, dürfte eine der zentralen Fragen im Haushaltsausschuss werden. Aus Sicht von Kritikern innerhalb des Verteidigungsministeriums wird hier industriepolitisch statt militärisch priorisiert.

Vertrag sichert Rheinmetall umfassende Konditionen

Der 57-seitige Vertrag regelt darüber hinaus zahlreiche Details, die den Umfang der Bevorzugung verdeutlichen. So muss Rheinmetall als Generalauftragnehmer zwar die „Projekt- und Erfolgsverantwortung“ tragen, erhält dafür aber weitreichende Konditionen: Die Vergütung basiert auf Selbstkostenrichtpreisen mit einer jährlichen Eskalationsrate von zwei Prozent. Ein kalkulatorischer Gewinnaufschlag wird nach der sogenannten „Bonner Formel“ berechnet, mit einem Qualifikationsfaktor von 1,05. Die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre, eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Rheinmetall muss zudem eine Konzernbürgschaft der Rheinmetall AG in Höhe von sechs Prozent des Nettogesamtauftragswerts stellen. Nach jeder vertragskonformen Leistungserbringung reduziert sich diese anteilig auf zwei Prozent.

Die Vertragsstrafen bei Verzögerungen sind auf maximal fünf Prozent der Nettovergütung gedeckelt, die Haftung auf 35 Prozent. Versandorte sind das Rheinmetall-Werk in Unterlüß für das Qualifikationsset und die Pierburg GmbH in Neuss für alle anderen Materiallieferungen. Als Ausbildungsstandorte sind der Truppenübungsplatz Munster Süd und der Standortübungsplatz Ohrdruf vorgesehen.

Politische Brisanz vor dem Haushaltsausschuss

Die Gesamtkonstellation wirft grundsätzliche Fragen über die Beschaffungspolitik der Bundeswehr auf. Während die Bundesregierung die „Zeitenwende“ in der Verteidigungspolitik ausgerufen hat und schnelle Aufrüstung verspricht, zeigt der vorliegende Vertrag ein Zwei-Klassen-System: Start-ups, die bereits funktionsfähige Systeme vorweisen können, müssen unter hohem Zeitdruck und mit einem Bruchteil des Budgets liefern. Ein Großkonzern, dessen System bislang kaum erprobt ist, erhält das Zehnfache an Mitteln und deutlich mehr Zeit.

Die Grünen-Anfrage vom März hatte bereits auf diese Schieflage hingewiesen, ohne jedoch den vollen Umfang der vertraglichen Unterschiede zu kennen. Mit dem nun vorliegenden Dokument dürfte die Debatte im Haushaltsausschuss an Schärfe gewinnen.