Wer in Deutschland im Ernstfall zur Waffe gerufen wird, entscheidet sich auch aufgrund eines Eintrags im Melderegister: zum Geschlecht. Die Wehrpflicht-Debatte konfrontiert eine alte Verwaltungsfrage mit dem eingeführten Selbstbestimmungsgesetz, also der Möglichkeit der Geschlechtsänderung. Die Berliner Zeitung hat dazu bei der Bundeswehr wie auch beim LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg nachgefragt.
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben rund 11.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag geändert. Laut dem Statistischen Bundesamt erfolgten 45 Prozent der Änderungen von „weiblich“ zu „männlich“, etwa ein Drittel – 33 Prozent – von „männlich“ zu „weiblich“. Laut dem Evangelischen Pressedienst führt Berlin die Statistik an: Allein im letzten Jahr zählt die Hauptstadt rund 2400 Geschlechtseintragsänderungen.
Bundeswehr bleibt woke: Es gilt der Geschlechtseintrag
Für die Bundeswehr ist die Sache formal eindeutig. „Es gilt der dort melderechtlich geführte aktuelle Geschlechtseintrag“, erklärt eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln gegenüber der Berliner Zeitung. Grundlage seien die Daten der Meldebehörden. Maßgeblich ist also nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht, sondern der zuletzt rechtlich eingetragene Status.
Das entspricht der Logik des Selbstbestimmungsgesetzes. Auch bei der Wehrpflicht zieht die Bundeswehr daraus klare Konsequenzen: „Nach Paragraf 1 Wehrpflichtgesetz sind nur Männer wehrpflichtig, das heißt Personen mit männlichem Geschlechtseintrag“, sagt die Sprecherin.
Wer keinen männlichen Eintrag hat – also etwa Frauen, nichtbinäre oder viele trans Personen –, unterliegt weder der Musterungs- noch der Erklärungspflicht. Allerdings werden auch sie angeschrieben und können sich freiwillig zum Wehrdienst melden.
Bundeswehr folgt der Diversitätstrategie
Die Verfahren selbst, so betont die Bundeswehr, seien einheitlich. „Alle Musterungen unterliegen dabei denselben Kriterien.“ Auch beim Datenschutz zeigt sich die Behörde eindeutig: Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliege „einer restriktiven Zugriffskontrolle“, ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot sei „auszuschließen“.
Zugleich verweist die Bundeswehr auf interne Veränderungen. Sie habe sich der Charta der Vielfalt verpflichtet und setze ihre Diversitätsstrategie um. Seit September 2025 existiert eine „Zentrale Ansprechstelle für Transgenderangelegenheiten“ am Zentrum Innere Führung in Koblenz.
In Lehrgängen würden Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt thematisiert, auch anhand persönlicher Erfahrungsberichte von Soldatinnen, berichtet die Bundeswehr gegenüber der Berliner Zeitung.
Ausnahmezustand setzt Geschlechtswechsel Grenzen
Doch die scheinbar klare Linie bekommt Risse, sobald der Ausnahmezustand ins Spiel kommt. Das Selbstbestimmungsgesetz enthält eine besondere Regelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall.
Gegenüber der Berliner Zeitung sagt die Bundeswehr, wer seinen Geschlechtseintrag kurz vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall von „männlich“ auf „weiblich“ oder „divers“ ändere, könne weiterhin als männlich gelten – jedenfalls, wenn es um den Dienst an der Waffe geht.
Verband Queere Vielfalt: Pflicht müsse alle Menschen gleichbehandeln
Vermutlich genau deshalb bewertet der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg die derzeitigen Überlegungen deutlich kritischer. Eine mögliche Meldepflicht werfe „zentrale gleichstellungs- und antidiskriminierungsrechtliche Fragen auf“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Berliner Zeitung.
Grundsätzlich müsse eine solche Pflicht „alle Menschen unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung gleichbehandeln“. Gerade hier sieht der Verband jedoch Probleme. „Bestehende binäre Erfassungssysteme“ würden den Lebensrealitäten von trans, inter und nichtbinären Personen oft nicht gerecht.
Verband kritisiert jede Form von staatlicher Registrierung
Der Konflikt liegt für den LSVD tiefer als in einzelnen Verfahrensfragen. „Jede Form der staatlichen Registrierung birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung, wenn sie nicht konsequent inklusiv gedacht wird“, heißt es gegenüber der Berliner Zeitung.
Besonders kritisch sei das Zusammenspiel mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Es entstünden „potenzielle rechtliche Konflikte insbesondere dort, wo staatliche Verfahren weiterhin auf veralteten Geschlechterkategorien basieren“, betont der Verband.
Verband: Was ist mit dem Datenschutz?
Ein zentrales Risiko sieht der Verband im Umgang mit persönlichen Daten. „Eine Meldepflicht darf keinesfalls dazu führen, dass Personen gezwungen werden, sich zu outen, oder in Verfahren geraten, die ihre geschlechtliche Identität infrage stellen.“ Damit widerspricht der LSVD direkt der Einschätzung der Bundeswehr, wonach entsprechende Verstöße ausgeschlossen seien.
Für den Fall einer Wiedereinführung der Wehrpflicht fordert der Verband daher „klare gesetzliche Regelungen, die die Rechte und die Würde von trans, inter und nichtbinären Personen schützen“, bekräftigt dieser gegenüber der Berliner Zeitung.
Dazu gehörten „die konsequente Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität in allen Verfahren, diskriminierungsfreie Zugangs- und Befreiungsregelungen sowie umfassende Schutzmechanismen vor Diskriminierung innerhalb der Streitkräfte“.
Für Verband kommen Schutzrechte von LGBTQI* zu kurz
Bislang sei jedoch „nicht erkennbar, dass die spezifischen Bedarfe und Schutzrechte von LGBTQI*-Personen systematisch berücksichtigt werden“. Insgesamt sieht der LSVD „erheblichen Nachbesserungsbedarf“.
Die Bundeswehr bemüht sich um Vielfalt und hat ihre Strukturen entsprechend angepasst. Für viele Interessenverbände reicht das jedoch nicht, weil im Ernstfall die grundlegenden Kategorien – etwa der frühere Geschlechtseintrag – weiterhin entscheidend sein können.
Was sagt eine Betroffene?
In einem 2022 geführten Interview mit der Berliner Zeitung beschrieb die transsexuelle Soldatin Anastasia Biefang den Konflikt zwischen individueller Freiheit und militärischen Erwartungen als grundsätzliche Frage: „Es geht darum, ob wir als Bundeswehr, als Soldaten und Soldatinnen, mit der Gesellschaft Schritt halten wollen.“
Für sie steht dabei nicht der Einzelfall im Vordergrund, sondern die Entwicklung der Truppe insgesamt. Eine moderne Armee müsse die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und in ihre Strukturen übertragen.
Gleichzeitig kritisierte Biefang den Umgang der Bundeswehr mit ihrem Fall deutlich. Disziplinarische Maßnahmen wie den Verweis wegen ihres privaten Datingprofils sieht sie als Ausdruck überholter Moralvorstellungen.










