Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, ihren Gesetzentwurf für mehr Mieterschutz noch im April ins Bundeskabinett bringen zu wollen. Das Paket sieht unter anderem Änderungen bei Indexmieten, möbliertem Wohnen und Kurzzeitmietverträgen vor, sagte Hubig am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Der Referentenentwurf habe die Länder- und Verbändeanhörung bereits durchlaufen, nun werde innerhalb der Bundesregierung am Feinschliff gearbeitet.
Konkret sieht der Entwurf drei zentrale Maßnahmen vor:
Erstens sollen sogenannte Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten gedeckelt werden. Bislang steigen diese Mieten automatisch mit den Verbraucherpreisen – ein Mechanismus, der in Zeiten hoher Inflation zu drastischen Mieterhöhungen geführt hat. Die geplante Deckelung würde diesen Automatismus begrenzen.
Zweitens will Hubig den Markt für möblierte Wohnungen stärker regulieren. Der Zuschlag, den Vermieter für die Möblierung verlangen dürfen, soll künftig auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden. Zudem soll es mehr Transparenz bei der Preisgestaltung möblierter Wohnungen geben. Gerade in Großstädten nutzen Vermieter die bislang kaum regulierten Möblierungszuschläge, um die geltende Mietpreisbremse zu umgehen.
Drittens plant die Ministerin eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge von sechs Monaten. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter durch extrem kurze Befristungen die Rechte von Mietern aushebeln.
Eigenbedarfskündigung wird nicht verschärft
„Uns ist es wirklich wichtig, dass das Wohnen wieder bezahlbarer wird“, sagte Hubig im Bundestag. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass auch die Interessen der Vermieter gewahrt bleiben müssten. Vermieten müsse weiterhin attraktiv sein.


