Eine Berliner Vermieterin ist mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht sah keine Verletzung von Grundrechten, weder bei der Mietpreisbremse noch bei der Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020.
Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse 2020, im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.
Berliner Vermieterin wurde bereits wegen zu hoher Miete verklagt
Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung. Sie wurde von ihren Mietern vor den Fachgerichten erfolgreich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer geringeren Miete verklagt. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2024 bestätigt. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurück.


