Bundesverfassungsgericht

Mietpreisbremse verletzt Grundrechte nicht: Berliner Vermieterin scheitert in Karlsruhe

Eine Vermieterin wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse. Doch sie hatte keinen Erfolg.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nicht rechtswidrig.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nicht rechtswidrig.Federico Gambarini/dpa

Eine Berliner Vermieterin ist mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht sah keine Verletzung von Grundrechten, weder bei der Mietpreisbremse noch bei der Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020.

Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse 2020, im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.

Berliner Vermieterin wurde bereits wegen zu hoher Miete verklagt

Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung. Sie wurde von ihren Mietern vor den Fachgerichten erfolgreich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer geringeren Miete verklagt. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2024 bestätigt. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurück.

„Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime Ziele und ist zu deren Erreichung geeignet und erfor­derlich“, so das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere sei die Eignung der Mietenregulierung nicht dadurch aufgehoben, dass zahlreiche Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Miethöhe zu ve rzeichnen sind. (mit AFP)