Klimaproteste

Wie schützt sich der BER jetzt vor der Klima-Blockade der Letzten Generation?

Die Blockaden der Letzten Generation auf den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt/Main führten zu massiven Ausfällen. So soll der BER jetzt geschützt werden. 

Am BER ist es in der Urlaubszeit besonders voll. Blockaden der Letzten Generation werden befürchtet.   
Am BER ist es in der Urlaubszeit besonders voll. Blockaden der Letzten Generation werden befürchtet. Christoph Soeder/dpa

Nach den Blockaden der Letzten Generation an den Flughäfen Köln/Bonn sowie in Frankfurt/Main werden die Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen BER verstärkt. „Wir erhöhen den Schutz des Flughafens“, bestätigte ein Sprecher der Bundespolizei auf Anfrage der Berliner Zeitung. Aus einsatztaktischen Gründen könnten aber keine weiteren Details genannt werden. Auch die Frage, seit wann und wie lange die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gelten, ließ der Sprecher unbeantwortet. Der BER ließ eine Anfrage zunächst offen.   

Am Donnerstagmorgen waren Aktivisten auf das Gelände des Flughafens in Frankfurt am Main vorgedrungen und hatten den Flugverkehr stundenlang gestört. Bereits am Mittwoch hatte es Störaktionen am Flughafen Köln/Bonn gegeben. Auch an Airports in London und Oslo gab es solche Proteste. In Berlin hatte die Letzte Generation eine ähnliche Blockade schon Ende 2022 organisiert.

Danach waren Forderungen nach schärferen Sicherheitsvorkehrungen und strikteren Strafen laut geworden. In Frankfurt gibt es nach Angaben eines dortigen Flughafensprechers einen mehr als 30 Kilometer langen Zaun, der technisch gesichert sei und mit Streifen kontrolliert werde

Störaktionen an Flughäfen: Verordnung für besseren Schutz

Die Bundesregierung will die Flughafenbetreiber per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen zwingen. Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, um schnell und unbürokratisch für einen besseren Außenschutz von Flughäfen zu sorgen, sei mit den Flughafenbetreibern zunächst eine Erklärung zur Selbstverpflichtung für die Verbesserung von Schutzmaßnahmen ausgehandelt worden. Dieser Prozess sei aber letztlich am Widerstand von zwei Großflughäfen gescheitert. Deshalb habe das Ministerium nunmehr „die Abstimmung mit den Ländern zu einer Rechtsverordnung für den besseren Schutz an deutschen Flughäfen aufgenommen“. Angestrebt würden unter anderem Maßnahmen, die Zäune, Zufahrtstore und Videoüberwachungstechnik beträfen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies auf eine entsprechende Reform, die das Bundeskabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Kern des Gesetzentwurfs, über den noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt – und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.

Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig. Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den Teil des Flughafens, den die Fachleute „Luftseite“ nennen, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn jemand eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder wenn es darum geht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

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