Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des von der Bundesregierung geplanten Bürgergelds werden die Sanktionen für Sozialhilfeempfänger entschärft. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr. Leistungskürzungen sind demnach nur noch nach einem wiederholten Meldeversäumnis möglich und werden auf zehn Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.
Bürgergeld löst Hartz IV ab
Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds für den Sommer angekündigt.





