Berlin. Nicht alle Hartz-IV-Empfänger sind dafür, Sanktionen abzuschaffen. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaft hervor. Hartz-IV-Empfänger, die nicht zu Terminen erscheinen oder keine Bewerbungen schreiben, werden von Jobcentern bislang sanktioniert. Das bedeutet, dass ihr Regelsatz um einen gewissen Prozentsatz gekürzt wird. Wer mehrfach seine Mitwirkung an der Arbeitssuche verweigert, kann bis zu 30 Prozent seiner Leistungen gekürzt bekommen. 100-prozentige Sanktionen hingegen sind indessen nicht mehr erlaubt, auch dann nicht, wenn ein Leistungsbezieher keinerlei Interesse daran hat, eine Arbeit aufzunehmen. Das urteilte im November 2019 das Bundesverfassungsgericht.

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