Berlin/Kassel-Einem als Hartz-IV-Aufstocker staatlich unterstützten Berliner Kellner darf die Unterstützung gekürzt werden, weil ihn sein Arbeitgeber an jedem Arbeitstag mit Essen versorgt. Das Bundessozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Revision gegen eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zurück.

