Im Prozess um die Farbattacke auf die Weltzeituhr am Alexanderplatz in Berlin-Mitte sind vier Aktivisten der Letzten Generation am Donnerstag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Für Kathrin H. und Lina S. gab es je 140 Tagessätze à 15 Euro, für Hendrik F. 120 Tagessätze à fünf Euro, für Lilli G. 180 Tagessätze von je 10 Euro. Die Strafen wurden je nach Einkommen und Tatschwere von der Vorsitzenden Richterin errechnet.
Die 22-bis 28-jährigen Angeklagten hatten am 17. Oktober vergangenen Jahres die Weltzeituhr am Alexanderplatz mittels Sprühdosen und Feuerlöschern mit oranger Farbe besprüht. Durch den Vandalismus hätten sie die „größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit“ erreichen wollen, hieß es in der Anklage. Gegen zwei weitere Aktivisten erfolgen gesonderte Verfahren nach dem Jugendstrafrecht.
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Die Aufmerksamkeit für ihren Auftritt vor Gericht war denn auch groß; zahlreiche Reporter und Fernsehkameras warteten bereits vor der Ankunft der Angeklagten vor dem Saal 371 des Kriminalgerichts Moabit. Auf den Zuschauerbänken saßen Freunde und Unterstützer der Angeklagten.
Farbattacke auf Weltzeituhr: Kosten für Instandsetzung bei 9670 Euro
Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen. Die Mindestschadenssumme wurde ursprünglich auf 16.000 Euro geschätzt, auf Antrag der Verteidiger mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde diese jedoch im Laufen der Verhandlung auf 9670 Euro gesenkt. Die Mechanik der Weltzeituhr sei nicht beeinträchtigt gewesen, hieß es damals vom Bezirksamt. Die Reinigungsarbeiten seien aber mit einem Aufwand verbunden gewesen. „Der Einsatz gestaltete sich technisch anspruchsvoll“.
Am Vortag des Termins im Kriminalgericht Moabit war die Angeklagte Lilli G. wohl an einer anderen Aktion der Letzten Generation beteiligt. Am Mittwoch klebte sie sich neben vier weiteren Aktivisten auf ein Rollfeld am Flughafen Köln/Bonn fest. Die Aktion sorgte für einen vierstündigen Flugausfall. Am Rande der Verhandlung sagt Lilli G. im Interview, sie und andere Aktivisten der Letzten Generation hätten vor, in den nächsten Wochen mehrfach Flughäfen mit Klebeaktionen ins Visier zu nehmen.
Laut dem Polizeibeamten K., der als einziger Zeuge vor Gericht aussagt, waren die Aktivisten weitgehend kooperativ, ihr Verhalten friedlich. Das spreche zugunsten der Angeklagten, so der Staatsanwalt. „Aber man kann es den Bürgern nicht mehr erklären, warum noch keine Freiheitsstrafe für diese wiederholten Aktionen erteilt worden ist“, sagt er.
Insofern beantragt er für Kathrin H., Lina S. und Hendrik F. Haftstrafen von sechs Monaten, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten – in der Hoffnung, dass sie es sich in dieser Zeit überlegen und schließlich mit ihren Aktionen aufhören. Für Lilli G. sei allerdings diese Hoffnung nicht mehr gegeben – für sie beantragt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die nicht ausgesetzt werden soll. Die Verteidiger der Angeklagten plädieren für ihren Freispruch.


