Politik

Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW zieht vor Bundesverfassungsgericht

Das BSW verpasste bei der Wahl vor wenigen Wochen knapp den Einzug in den Bundestag. Nun zieht die Partei vor das Bundesverfassungsgericht.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ficht die Bundestagswahl an.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ficht die Bundestagswahl an.Sören Stache/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat angekündigt, nach dem verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Laut BSW fehlten der Partei nur etwa 13.000 Stimmen zum Einzug in das Parlament. Zuvor hatten prominente Politiker des BSW angekündigt, die Wahl anzufechten. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der FAZ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“. Das Ergebnis des BSW bei der Bundestagswahl sei „historisch knapp“, so das BSW in einem Beitrag auf der Plattform X. „Bei den vielen Fehlern und Unregelmäßigkeiten kann nicht seriös gesagt werden, ob das BSW wirklich unterhalb von 5 % steht oder vielleicht doch den Einzug in den Bundestag geschafft hat“.

BSW sieht Benachteiligung bei Bundestagswahl

Bereits am Tag nach der Wahl kündigte Fabio De Masi an, die Wahl anfechten zu wollen. Das BSW kam nach Auszählung aller Wahlkreise auf 4,972 Prozent der Stimmen, wie die Bundeswahlleiterin mitteilte.

Als Grund für eine mögliche Anfechtung sah De Masi unter anderem die Probleme bei der Briefwahl der Auslandsdeutschen. Diese fehlenden 13.000 Stimmen seien seinen Rechnungen zufolge etwa sechs Prozent der in das Wahlverzeichnis eingetragenen 213.000 Auslandsdeutschen, „die in erheblichem Maße an der Wahl gehindert wurden“. Zuvor gab es zahlreiche Berichte von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen, die Auslandsdeutsche nicht erhielten und so um ihre Stimmabgabe bangten.

Doch auch beim Wahlzettel sah De Masi eine Benachteiligung. „Ich lese vereinzelt in der Berichterstattung, dass die Tatsache, dass in einigen Wahllokalen das BSW mit 0 Stimmen, aber das Bündnis Deutschland mit etlichen Stimmen ausgewiesen wurde“, schrieb der BSW-Politiker auf der Plattform X. Laut De Masi könne dies daran liegen, dass „Wähler dies aufgrund der ungünstigen Lage unter dem Knick des Wahlzettels verwechselt hätten“. Das BSW sei sehr ungünstig auf dem Wahlzettel positioniert gewesen. Wahrscheinlicher sei jedoch ein Übertragungsfehler. „Wir haben in 10 Prozent des Wahlgebiets bereits 600 Stimmen in dieser Kategorie (0 Stimmen BSW, aber etliche Stimmen Bündnis Deutschland) identifiziert“, so De Masi weiter.

Auf der Plattform X schrieb das BSW am Dienstag dazu: „In mehreren Wahllokalen erhielt das BSW 0 Stimmen oder nur eine, während Kleinstparteien auffällig hohe Werte erreichten – statistisch nahezu unmöglich“. Einige dieser Vertauschungen seien korrigiert worden – so beispielsweise in Brandenburg, wo das BSW nun vor den Linken steht.

Vertreten wird das BSW unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er sagte der FAZ: „Der äußerst knappe Wahlausgang zulasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“