Das BSW scheiterte mit 4,972 Prozent so knapp wie noch keine Partei an der 5-Prozent-Hürde. Doch dies scheint bei näherer Überprüfung nicht einmal sicher. Daten sind ein öffentliches Gut. Dies gilt erst recht für den demokratischen Wahlakt. Parteien haben das Recht, sogenannte Wahl- und Zählfehler in den Wahllokalen zu beanstanden. Jedoch werden die Daten aus den Wahllokalen, die man braucht, um Probleme zu erkennen, von etlichen Bundesländern erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die Wahlprüfungen bereits abgeschlossen sind. Dies ist ein offenkundiger Rechtsverstoß.

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