Politik

„BSW wird bezahlt“: Ermittlungen gegen Robert Habeck wegen Verleumdung

Robert Habeck soll „inhaltlich unzutreffende Tatsachen“ über die Partei und ihre Gründerin Sahra Wagenknecht getätigt haben. Nun wird gegen ihn ermittelt.

Gegen Robert Habeck wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Verleumdung eingeleitet.
Gegen Robert Habeck wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Verleumdung eingeleitet.Tobias Schwarz/AFP

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nach einer Strafanzeige des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingeleitet.

Das teilte die Behörde am Dienstag in der sächsischen Landeshauptstadt mit. Habeck soll demnach nach Darstellung des BSW bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August vergangenen Jahres „inhaltlich unzutreffende Tatsachen“ über das BSW und dessen Parteigründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben.

Habeck kritisierte BSW und Wagenknecht scharf

Habecks Verteidigung sieht in den fraglichen Äußerungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft hingegen „eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung“. Die Strafanzeige stellte das BSW demnach zwei Monate nach der Wahlkampfveranstaltung am 30. Oktober, diese ging am 13. November bei der Staatsanwaltschaft ein. Nach der vorgeschriebenen Information des Bundestags eröffnete die Staatsanwaltschaft dann am 21. März ein Ermittlungsverfahren. Habeck ist aktuell Bundestagsabgeordneter.

Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen macht die Behörde nicht. Einem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge sagte Robert Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung am 30. August – dem in der Mitteilung benanntem Datum – jedoch Folgendes: Er beschrieb seine Partei als Gegengewicht zu autoritären und populistischen Gruppierungen. Die Grünen in Ost und West bildeten keine geschlossene Formation, sondern bestünden aus unterschiedlichen politischen Stimmen. Das unterscheide sie fundamental vom BSW und Sahra Wagenknecht, die noch 1989 in die SED eingetreten sei und die „Demokratie mit Gummihandschuhen“ anfasse. BSW und AfD warf er Korruption vor. „Sie werden bezahlt. Das wissen wir und das ist widerlich.“

Das BSW zeigte Habeck demnach wegen Verleumdung sowie im Fall von Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens an. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach eigenen Angaben beim Bundestag die Aufhebung der Immunität Habecks. Eine Entscheidung des Parlaments sei ihr bislang noch nicht übermittelt worden, teilte diese am Dienstag weiter mit.

Bundestag lehnt Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Habeck ab

Nach Angaben des Bundestags lehnte dessen Plenum am 5. Juni die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Habeck mehrheitlich ab. Es folgte damit einer Empfehlung des für derartige Fälle zuständigen Immunitätsausschusses. Um was es bei dem Strafverfahren geht, teilte der Bundestag aber nicht mit.

Politiker und Amtsträger sind über den üblichen strafrechtlichen Ehrschutz hinaus zusätzlich durch einen Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuchs geschützt. Dieser ahndet Beleidigungen und Verleumdungen, die öffentlich mit Blick auf ihre Tätigkeit erfolgen. Parlamentsabgeordnete sind zugleich durch Immunitätsregeln geschützt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie sind nur möglich, wenn das Parlament zustimmt und die Immunität aufhebt. Das soll amtierende Abgeordnete vor ungerechtfertigter Verfolgung schützen.