Sachsens Kultusministerium hat seine Vorgaben zu geschlechtergerechter Sprache ausgeweitet. Das 2021 erlassene Genderverbot an Schulen gilt jetzt auch für Kooperationspartner von Bildungseinrichtungen. So soll auch bei Projekten mit Dritten das Gendern im Schriftverkehr untersagt werden. Vereine, Verbände oder Organisationen, die künftig im Auftrag vom Kultusministerium oder Landesamt für Schule und Bildung mit Schulen zusammenarbeiten, müssen eine Genderklausel unterschreiben.
Sachsens Kultusministerium beruft sich dabei auf das Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung. Wie ein Sprecher des CDU-geführten Ministeriums am Dienstag betonte, geht das Verbot von Gender-Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt in schulischen Einrichtungen mit einer anderen Empfehlung einher: Statt auf Genderformen solle auf Paar- oder geschlechtsneutrale Formen zurückgegriffen werden.
„Falsch und unnötig“: Schüler wehren sich gegen Genderverbot
Im sächsischen Landtag hagelte es Kritik an der Ausweitung des Verbots – vor allem von links. „Niemandem sollte es vorgeschrieben werden, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden oder das zu unterlassen“, erklärte die Bildungspolitikerin der Linken, Luise Neuhaus-Wartenberg, in einer Mitteilung. Das Ministerium sende ein „fatales Signal“. SPD-Bildungspolitikerin Sabine Friedel konstatierte: „Ich weiß gar nicht, was schlimmer ist – übertriebenes Gendern oder der übertriebene Kampf dagegen.“ Was dagegen wirklich dringend sei, sei die Beseitigung des Lehrermangels.
Der Landesschülerrat (LSR) in Sachsen bezeichnete das Verbot am Mittwoch als „falsch und unnötig“. Wer geschlechtergerecht sprechen und schreiben wolle, solle das tun dürfen, erklärte die LSR-Vorsitzende Lilly Härtig. Dass Schüler „für ein gutes Anliegen“ nun Punktabzug oder sogar mehrere Noten schlechter bekommen können, sei „der falsche Weg, mit dem Thema umzugehen“.
Sächsisches Kultusministerium: Lehrer sollen Gendern bestrafen
Die Landesregierung hatte bereits vor zwei Jahren in einem Brief an die Schulen verfügt, dass für offizielle Schreiben, Briefe an Eltern und Unterrichtsmaterialien das amtliche Regelwerk gelte – Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache seien tabu. „Die Verwendung von Sonderzeichen (...) erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt“, hieß es in dem Schreiben. „Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“
Durch den Beschluss des Kultusministeriums ist es seither explizit gewünscht, das Gendern zum Beispiel in Klassenarbeiten als Rechtschreibfehler zu werten und entsprechend zu sanktionieren. Ziel des Verbots sei eine „für alle verständliche Sprache“.




