Ein 43-jähriger Mann aus Afghanistan muss sich in diesen Tagen vor dem Berliner Landgericht wegen Mordes verantworten. Vor einem Jahr hatte er seine Frau in Pankow auf offener Straße erstochen. Beide hatten in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt. Nachdem sich die Frau von ihm getrennt hatte, stellte er ihr nach. Die Frau wollte per Gericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot für den Mann erreichen. Doch die Mühlen der Justiz arbeiteten zu langsam.
In vielen anderen Fällen hingegen haben Polizisten ähnlich gefährdeten Frauen schon das Leben gerettet. Im Landeskriminalamt gibt es eine Dienststelle, deren Mitarbeiter sich unter anderem um Betroffene von häuslicher Gewalt kümmern: die Zentralstelle für Individualgefährdung. Sie wurde im Jahr 2014 gegründet, um Menschen, die Bedrohungen verschiedener Art ausgesetzt sind, zu helfen.
Einer der Mitarbeiter war Kriminalhauptkommissar Udo Martens, der 43 Jahre und neun Monate bei der Berliner Polizei war. Jetzt ist der 63-Jährige pensioniert. Seine Erlebnisse bei der Arbeit mit Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking waren, hat er aufgeschrieben. Das Buch mit dem Titel „Narben verblassen, aber bleiben ein Leben lang“ veröffentlichte er bei Books on Demand.
Udo Martens heißt eigentlich anders, er möchte seinen Namen aber nicht in der Zeitung veröffentlichen lassen. Denn immer wieder kommt es vor, dass Polizisten, auch wenn sie schon pensioniert sind, von Kriminellen bedroht werden. Wir trafen uns in seiner Wohnung zum Gespräch.
Herr Martens, was haben Sie in der Zentralstelle für Individualgefährdung gemacht?
Wir bewerteten Informationen über Gefährdungen, die wir von den Abschnitten bekamen. Wenn die Sachbearbeiter dort meinen, dass eine Person, mit der sie es zu tun haben, gefährdet ist, füllen sie einen Vordruck aus. Da gibt es eine Abstufung von 1 bis 8. Wenn Stufe 1 bis 3 gewählt wird, was Hochrisiko bedeutet und eine Gefahr für Leib und Leben, dann geht dieser Vorgang automatisch an die Zentralstelle für Individualgefährdung. Dann wird mit der Frau oder dem Mann ein Sicherheitsgespräch geführt. Man versucht zu schauen, wie man diese Gefährdung wegbekommt oder minimiert.
Welche Menschen leben besonders gefährlich?
Zum Beispiel Personen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und aus Clan- oder Rockerstreitigkeiten.
Das erinnert an einen Fall von 2014. Hells-Angels-Rocker stürmten in Reinickendorf ein Wettbüro und erschossen den 26-jährigen Tahir Özbek. Dabei hatte das LKA schon Monate zuvor einen Hinweis, dass dieser Mord geschehen würde – aus Rache nach einer Prügelei. Dass er aber gefährdet war, wurde ihm von der Polizei nicht gesagt.
Genau. Und das war der Grund, warum diese Dienststelle geschaffen wurde.
Gab es einen prominenten Fall, mit dem Sie persönlich zu tun hatten?
Bushido.
Der Rapper hat sich mit dem Abou-Chaker-Clan, von dem er sich losgesagt hat, um viel Geld gestritten. Wie lief das Sicherheitsgespräch mit ihm?
Man versucht zu vermitteln, was wir leisten können und was aber auch von der anderen Seite erwartet wird. Gerade, wenn man prominent ist. Da waren ganz viele Geschichten, gerade die öffentlichen Posts von seiner Frau, was wir versucht haben zu unterbinden. Man versucht einen Weg zu finden, wie man die Sicherheit für diese Person herstellt, was natürlich im Fall Bushido verdammt schwer war. Sein Wegzug nach Dubai ist ein guter Weg. Denn hier in Berlin, das wäre eine Never Ending Story gewesen.
Er wäre dann in Lebensgefahr gewesen?
Das ist Einschätzungssache. Es gab Kollegen, die das nicht so gesehen haben. Aber es gab auch welche, und dazu habe ich mich auch gezählt, die davon ausgingen. Es geht gar nicht mal um die Strafsache, die derzeit vor Gericht verhandelt wird. Aber wenn es ums Geld geht – da hört der Spaß auf. Es war auch von Entführung der Frau und der Kinder die Rede. Das wurde sehr ernst genommen.

Erinnern Sie sich an Ihren ersten Fall in der Zentralstelle für Individualgefährdung?
An meinen ersten nicht. Aber der Fall der jungen afghanischen Frau, den ich auch in meinem Buch beschreibe, war einer meiner ersten. Banu, die mit ihrem Mann nach Deutschland kam, war in ihrer Heimat zwangsverheiratet worden. Der Mann wollte nicht zulassen, dass sie hier ein selbstbestimmtes, westliches Leben führt. Er misshandelte sie und schlug sie vor den Augen ihres kleinen gemeinsamen Sohnes bewusstlos. Nachbarn haben die Polizei gerufen.
Kam er vor Gericht?
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch bevor er die Haft antreten musste, wurde er noch mal aus der Untersuchungshaft entlassen und konnte in die alte Wohnung zurückkehren. Für die Frau und das Kind bestand akute Gefahr. Der Fall hat mich lange bewegt, weil viele Hürden zu überwinden waren, mit anderen Dienststellen, anderen Institutionen, mit der Justiz. Das war schlimm.
Inwiefern?
Wie kann es sein, dass einer, der zu einer langen Haftstrafe verurteilt ist, nach einigen Monaten in den offenen Vollzug kommt, weil er eine Nahrungsunverträglichkeit hat!
Wie bitte?
Mit Hilfe seines Rechtsanwalts konnte er die Justiz davon überzeugen, dass er wegen verschiedener Nahrungsunverträglichkeiten das Gefängnisessen im geschlossenen Vollzug nicht einnehmen könne. In der Begründung hieß es, dass er im offenen Vollzug genügend Ausgang habe, um sich selbst um sein Essen zu kümmern. Tut mir leid, dafür habe ich wirklich kein Verständnis. Da sind viele Sachen passiert, die hätten nicht passieren dürfen.
Wie ging es dann weiter?
Eines Tages rief mich Banu aufgeregt an. Sie hatte ihn in einem Einkaufscenter gesehen. Panisch rannte sie in eine Boutique und bat eine Verkäuferin, die Polizei zu rufen. Als meine Kollegen eintrafen, war der Mann weg. Banu hatte nun noch mehr Angst, sie verstand nicht, dass er sich überhaupt frei bewegen durfte. Mein Kollege, ein Psychologe und ich statteten ihm in der JVA einen Besuch ab für eine Gefährderansprache. Er wirkte schüchtern und betont freundlich, blieb ruhig und völlig emotionslos. Es sei doch nichts passiert, er verstehe die Aufregung nicht. Mein Bauchgefühl sagte mir, dass wir es mit einem Psychopathen zu tun hatten. Diesen Eindruck hatte auch der Psychologe. Hinter dieser Maske verberge sich ein hohes Aggressionspotenzial, befand er. Die Leitung der JVA folgte den Ausführungen unseres Psychologen nicht. So blieb der Mann im offenen Vollzug und hatte weiter regelmäßig seine Ausgänge.
Und dann?
Dann sah die Frau ihn noch einmal in einem Bus, was sie mir mit zitternder Stimme am Telefon mitteilte. Ich schickte sofort Kollegen hin. Er erklärte scheinheilig, dass er einen Arztbesuch habe. Und er verstehe nicht, was man von ihm wolle. Tatsächlich wollte er wohl die Adresse herausfinden, wo Banu inzwischen untergekommen war. Mit Unterstützung der Familienhilfe bekam Banu eine neue Wohnung – ein Wunder bei der Berliner Wohnungssituation. Mein Kollege und ich halfen ihr dann beim Umzug. Und mit ein bisschen Vitamin B von meiner Bekannten bekam sie auch einen Ausbildungsplatz.
Was für einen Beruf lernte sie?
Da ihr Ex-Mann ihr sicher immer noch auf der Spur ist, will ich ihm keine Anhaltspunkte für die Suche geben.
Ist Banu jetzt in Sicherheit?
Nicht wirklich. Der Mann ist vorzeitig freigelassen worden, ohne dass man die Frau oder uns informiert hat. Banu wollte eingebürgert werden, damit sie ihren Namen ändern kann. Voraussetzung für eine Namensänderung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich fuhr mit ihr zum Einbürgerungsamt. Der Leiter sagte uns, dass sie noch nicht lange genug in Deutschland sei. Zu diesem Zeitpunkt fehlte ihr noch ein Jahr. Er zählte all die Ausnahmen auf, die für eine vorzeitige Einbürgerung möglich waren. Man wird also in null Komma nichts als Sportler eingebürgert, wenn man für ein deutsches Team eine Medaille erringen kann. Eine Ausnahme für eine Person, die um ihr Leben fürchten muss, ist nicht vorgesehen.
Das klingt nach einer unendlichen Geschichte.
Das Urteil gegen den Mann sah eine Abschiebung nach Afghanistan direkt nach Verbüßung seiner Strafe vor. Doch das ist aus humanitären Gründen nicht möglich. Selbst wenn es bald mit der Einbürgerung klappt und sie dann als deutsche Staatsbürgerin ihren Namen wechseln kann, ist das Gefährdungsthema noch lange nicht vom Tisch.
Haben Justiz und Behörden aus Banus Geschichte Konsequenzen gezogen?
Nicht dass ich wüsste.
Mit welcher Art von Gefährdungen mussten Sie und Ihre Kollegen sich am meisten auseinandersetzen?
Mit der kulturellen Gewalt, die mit der Flüchtlingswelle 2015 kam. Damals kamen viele Frauen aus Syrien, Irak und Afghanistan. Und einige haben gesehen, dass das Leben hier anders ist, und sie wollten sich hier integrieren. Aber ihre Männer, ihre Familien haben das anders gesehen.

Welche Varianten von Stalking gibt es?
Ich unterscheide zwischen drei Formen: einmal bei Personen des öffentlichen Lebens durch „Fans“ oder Leute, die sich einbilden, dass sie mit ihnen befreundet sind. Dann gibt es die Fälle mit psychisch kranken Menschen. Ich hatte einen Fall mit einer Frau, die morgens zur Arbeit gegangen ist. Sie stand an der Bushaltestelle, daneben stand ein Mann, der befand: Das ist jetzt meine Auserwählte. Er fing an, sie zu verfolgen. Da war null Beziehung vorher. Und dann gibt es eben diese klassische Geschichte der Trennung, wo der oder die Ex anfängt, den früheren Partner zu stalken. Über Mails oder Anrufe, Sachbeschädigungen.
Ist das das klassische Mann-Frau-Schema?
Es gibt auch Männer, die Opfer von Stalking und auch von häuslicher Gewalt werden. Aber überwiegend sind Frauen betroffen.
Dass man von einem psychisch Kranken gestalkt wird, klingt gruselig.
Bei Carla, einer der Frauen, für die ich zuständig war, fing es harmlos an. Der Mann, den sie an der Uni kennenlernte, war zwar auffällig und komisch, und er wollte ihr „dienen“. Aber sie dachte, man kann ja mal mit ihm reden, warum der so ist. Und irgendwann ist da so ein Teufelskreis, aus dem man nicht mehr rauskommt. Wenn man sich dann niemandem anvertraut, wird es schwierig.
Stalking ist seit 2007 ein Straftatbestand. Die Nachstellung ist strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“, heißt es im Strafgesetzbuch.
Ich hatte in meiner Zeit viele Stalking-Fälle. Und es ist nicht ein Täter verurteilt worden. Der Fall Carla ist nicht mal zur Anklage gekommen. Und sie hatte ordnerweise Briefe und Mails bei der Staatsanwaltschaft abgegeben, da ist nichts passiert. Es werden neue Gesetze geschaffen. Aber in der Praxis kommt das selten an.
Woran liegt das?
Sicherlich daran, dass zu wenig Personal da ist. Aber ich habe manchmal die Vermutung, dass vieles auch heruntergespielt wird, dass es gar nicht so schlimm sei. Und dann dieser klassische Spruch: Es muss immer erst was passieren.
Genau deshalb ist aber der Stalking-Paragraf eingeführt worden.
Ja, aber man hört es trotzdem immer wieder, auch von allen Seiten der Justiz: Es ist ja nichts Großartiges passiert, ist ja noch nicht so schlimm.
Wie kann man sich gegen Stalking wehren?
Der erste Schritt: Man muss sich jemandem anvertrauen. Das kann am Anfang eine Freundin oder ein Freund sein, um auszuloten: Ist es wirklich so, wie ich es einschätze? Und es gibt die Möglichkeit, gleich zur Polizei zu gehen. Es gibt auch Beratungsstellen wie Stop Stalking, die viel Erfahrung mit diesem Thema haben.
Aber wie verhalte ich mich, wenn ich einen Verfolger von mir fernhalten will?
Den Kontakt komplett abbrechen. Nicht auf Mails, Briefe und Anrufe reagieren. Jede Reaktion stachelt ihn an und er denkt: Da ist ja doch noch was. Viele Frauen sagen immer, sie hätten eine Ahnung, wie er tickt, und glauben, es einschätzen zu können. Nein, das können sie nicht. Denn einige sind psychisch krank. Und viele verlassene Männer oder Frauen sind in einer besonderen Situation. Also: Kontakt abbrechen!
Will ein Stalker einen Menschen beschädigen oder wiederbekommen?
Oft geht es dem Täter darum, Macht auszuüben.
Wenn seitens der Polizei nicht viel passiert, was kann man dann tun?
Die Polizei unternimmt schon viel. Und es werden auch Anzeigen geschrieben. Sie müssten dann aber von der Justiz auch weiterbearbeitet werden. Ein anderer Punkt, der sehr erfolgreich ist: Wir haben den Betroffenen immer geraten, sich einen Gewaltschutz-Beschluss beim Familiengericht zu besorgen. Hier in Berlin hat es meistens gut funktioniert. Das bedeutet: Er darf sich nicht mehr annähern, darf keinen Kontakt aufnehmen. Wenn er dagegen verstößt, verhängt das Gericht eine kleinere Geldstrafe. Kommt der nächste Verstoß, wird es eine mittlere Geldstrafe. Und so kann es sich hochsteigern bis zu kleinen Freiheitsstrafen. Das ist aufwändig, denn die Frau muss jeden neuen Vorgang auch beim Familiengericht anzeigen, jeden Brief, jeden Anruf auf dem Anrufbeantworter.
Nicht alle Fälle bei Ihnen gingen gut aus. Einer endete tödlich.
Es war tatsächlich nur dieser eine Fall. Die Frau war an einem Freitag das erste Mal auf unserer Dienststelle und hatte mit einem Kollegen das Sicherheitsgespräch. Und sie hat alles, was man ihr geraten hat, gemacht. Aber wenn sich jemand das in den Kopf setzt und da schon Vorbereitungen getroffen hat, kann man es nicht verhindern.
Was war passiert?
Ihr Ex-Freund war der Meinung, dass sie sein Leben kaputt gemacht habe. Er hatte schon lange den Plan gefasst, sie umzubringen. Deshalb brachte er einen Peilsender an ihrem Auto an, sodass er immer wusste, wo sie war. Als sie am Morgen zur Arbeit gehen wollte, lauerte er ihr vor ihrem Haus auf und stach mit einem Messer auf sie ein.

Sie waren fast 44 Jahre bei der Berliner Polizei. In was für Dienststellen haben Sie gearbeitet?
Ich habe im mittleren Dienst bei der Schutzpolizei angefangen, war zu den Hausbesetzerzeiten Anfang der 80er in der Einsatzbereitschaft. Irgendwann kam ich dann zum Abschnitt und wurde relativ schnell Zivilfahnder. Nach der Wende bin ich freiwillig in den Ostteil gegangen und hatte in Mitte im Bereich Oranienburger Straße als Zivilfahnder viel mit dem Straßenstrich zu tun. Das war eine harte Zeit. Aber man bekam so ein bisschen Kontakt und führte einige Gespräche. Und so hatten wir etwas Insiderwissen. Als im LKA eine Hauptmeisterstelle frei wurde, bin ich da hin gewechselt. Ein Jahr später bin ich zur Fachhochschule, sodass ich die gehobene Laufbahn einschlagen konnte. Dann war ich zwölf Jahre im Bereich Menschenhandel, Prostitution. Ich dachte, irgendwann werde ich da auch pensioniert. Aber manchmal kommt es anders. Wegen des Heroin-Handels in Bussen und Bahnen musste 2008 umstrukturiert und in den Bereich viel Personal reingegeben werden. Man hat unser Rotlicht-Kommissariat aufgelöst. Und so durften wir von einem auf den anderen Tag Rauschgiftkriminalität bekämpfen. Und wir hatten null Ahnung.
Das hat Ihnen Freude gemacht?
Richtig wohl habe ich mich da nicht gefühlt, musste da aber sieben Jahre aushalten. Durch Zufall kam dann dieser Kontakt mit der neuen Dienstelle. Da habe ich sogar noch ein Jahr freiwillig verlängert. Das hätte ich mir während der Rauschgiftzeit nie träumen lassen.
In der Zentralstelle für Individualgefährdung haben Sie offensichtlich mehr als nur Dienst nach Vorschrift gemacht. Muss man als Polizist beim Umzug helfen?
Jemandem in Not zu helfen, erzeugt unglaublich viele Glückshormone. Und wenn man so lange mit solchen Menschen zu tun hat, ist es völlig selbstverständlich zu helfen. Es gab manchen Vorfall, wo Frauen am Wochenende anriefen. Vieles andere war Alltagsgeschäft, und die Gefährdung hatte sich nach ein paar Wochen wieder aufgelöst. Die Geschichten in dem Buch waren Fälle, die gingen über Monate oder Jahre. Ich habe zu einigen heute immer noch Kontakt. Auch wenn es für viele recht gut aussieht, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass diese Täter nicht noch mal auftauchen.
Reichen die Frauenhäuser und Unterkünfte in Berlin aus?
Bis heute ist in Berlin nicht ein Frauenhaus mehr entstanden. Tagtäglich saßen mir Frauen gegenüber, und ich brauchte jetzt für sie eine Unterkunft. Dann haben wir uns die Finger wundtelefoniert. Meistens war alles belegt. Ich hatte das Glück, ich kannte aus meiner Rotlicht-Zeit eine Frauenorganisation, die heißt In Via. Wenn ich die Chefin angerufen habe, die hatte immer eine Lösung – und wenn es zwei Nächte bei ihr auf der Couch waren. Das sind für mich Macherinnen, die wissen, wann es drauf ankommt. Die handeln nach der Devise: Nicht quatschen – machen!






