Am Donnerstag tagt der Verwaltungsrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zum ersten Mal in seiner neuen Zusammensetzung seit der Neuwahl der Mitglieder – und sofort erwartet diese eine Mammutsitzung. Noch bevor sich entscheidet, wer den RBB künftig als Intendantin oder Intendant führt, soll das Gremium nämlich bereits weitreichende Entscheidungen treffen.
Auf dem Tisch liegt erneut ein Konzept, das die außertarifliche Bezahlung von Führungskräften im RBB vorsieht. Der finanzschwache Sender möchte gerne weiter sehr hohe Gehälter bezahlen, zumindest für einige ausgewählte Funktionen – und eventuell auch Personen.
So soll das Justiziariat des Senders in eine Hauptabteilung umgewandelt und die künftige Leiterin, die offenbar ebenfalls bereits feststeht, mit einem außertariflichen Gehalt bezahlt werden. Auch die Intendanz soll weiterhin eine Hauptabteilung bleiben. Das wurde erst unter der geschassten Intendantin Patricia Schlesinger so eingeführt und soll nach Willen von Interims-Intendantin Katrin Vernau so beibehalten werden.
In einem internen Schreiben an die Belegschaft bezeichnete Vernau die außertarifliche Bezahlung am Mittwoch als „Voraussetzung, um die derzeit vakanten Stellen eines Direktors für kaufmännische und technische Angelegenheiten und der Hauptabteilung Justiziariat zu besetzen“. Sie sollen rund 200.000 Euro im Jahr verdienen und lägen mit ihren Bezügen deutlich über dem des Brandenburger Ministerpräsidenten.
In ihrem Schreiben an die Belegschaft ließ Vernau am Mittwoch allerdings eine wichtige Information nonchalant unter den Tisch fallen. Mit keinem Wort erwähnte sie einen höchst interessanten Brief der Landesrechnungshöfe Berlin und Brandenburg, in dem es unter anderem genau um dieses Thema ging und der der Berliner Zeitung vorliegt.
Die Rechnungsprüfer kommen zu einem anderen Schluss. Sie empfehlen, für den RBB „eine Vergütungsgrenze staatsvertraglich zu regeln“. Das bedeutet: Die Einkommen sollen gedeckelt werden. Genaue Summen liefert der Rechnungshof Berlin ebenfalls mit.
So sollte der Intendant oder die Intendantin des Senders künftig nicht mehr als ein Berliner Senator oder ein Brandenburger Minister verdienen. Sie werden in die Kategorie B11 eingeordnet, was einem Grundgehalt von gut 15.000 Euro pro Monat entspricht. Interims-Intendantin Katrin Vernau verdient nach Angaben des RBB 295.000 Euro pro Jahr – das sind mehr als 24.000 Euro pro Monat.
Die Rechnungshöfe gehen noch weiter: „Eine Vergütungsobergrenze muss – nach und nach – eine Anpassung der gesamten Gehaltsstrukturen nach sich ziehen“, heißt es in dem Brief, in dem außerdem angekündigt wird, dass man auch zum neuen Konzept außertariflicher Bezahlung Stellung nehmen werde. Unverständlich ist daher, dass Vernau möchte, dass ausgerechnet dieses Konzept vom Verwaltungsrat am Donnerstag abgesegnet wird.
Auch mit der tariflichen Gehaltsstruktur des Senders gehen die Rechnungshöfe streng ins Gericht. „Die Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten tragen ein deutlich geringeres Risiko als Geschäftsführungen von Unternehmen der privaten Wirtschaft“, heißt es in dem Schreiben. Die Bezahlung müsse sich also am Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes orientieren.
Der RBB ist mit seiner Bezahlung für Festangestellte allerdings deutlich großzügiger, rügen die Kassenprüfer. So habe seit 2018 die höchste tarifliche Einstufung im öffentlichen Dienst 6274,21 Euro pro Monat betragen – beim RBB 10.329 Euro: „Inzwischen hat sich der Abstand weiter vergrößert.“
Ob sich die Interims-Intendantin mit dem üppigen Gehalt für die Chefinnen und Chefs im Sender selbst auch einen Gefallen tun könnte, ist immer noch unklar. Sie hat sich nicht offiziell auf den Intendanten-Posten beworben, lässt aber keinen Zweifel daran, dass sie interessiert sei – falls sie gerufen werde. Das könnte der Fall sein, wenn die Findungskommission keinen der Bewerber für geeignet hält.






