Der krisengebeutelte ARD-Sender RBB verlangt nach Gerichtsangaben Geld von zwei seiner früheren Direktoren zurück. Das Arbeitsgericht Berlin teilte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) fordere „Rückzahlung der aus seiner Sicht sittenwidrig vereinbarten und ohne rechtlichen Grund gezahlten Zulagen (jeweils über einen 13 Monate umfassenden Zeitraum)“.
In einem der Fälle soll eine Zulage für den Vorsitz der Finanzkommission der ARD gezahlt worden sein, im anderen Fall eine für die Sitzungsleitung bei Treffen der ARD-Direktoren in der Produktions- und Technikkommission, wie es weiter vom Gericht hieß.
Es handele sich um den früheren Verwaltungsdirektor sowie den Ex-Betriebsdirektor. Beide klagen bereits vor demselben Gericht gegen ihre außerordentlichen Kündigungen. Gütetermine hatten kein Ergebnis gebracht. Beim RBB handelt es sich um eine sogenannte Widerklage, die direkt Bezug auf die Klagen nimmt.
RBB-Affäre: Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung
Der RBB teilte auf Anfrage mit: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu laufenden juristischen Auseinandersetzungen nicht äußern.“ Außerdem hieß es: „Der RBB hat in allen Fällen gezahlter ARD-Zulagen geprüft, ob eine Rückforderung der geleisteten Zahlungen Aussicht auf Erfolg hat. Wo das der Fall ist, werden entsprechende Rückforderungen ausgesprochen bzw. werden diese Leistungen gerichtlich zurückgefordert.“ Man könne nicht weiter ins Detail gehen.



