Rundfunk Berlin-Brandenburg

Der RBB verliert das „Mittagsmagazin“ – und ärgert sich über die Chefin

Nur schlechte Nachrichten: Interimsintendantin Katrin Vernau hat sich nicht auf den Chef-Posten beworben. Die Affäre Schlesinger zieht sich hin.

Die Stimmung im Haus verschlechtert sich weiter.
Die Stimmung im Haus verschlechtert sich weiter.Carsten Koall/dpa

Es war ein Scoop innerhalb der ARD, als der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor fünf Jahren das „Mittagsmagazin“ vom Bayerischen Rundfunk (BR) übernahm. Der BR konnte sich die Produktion nicht länger leisten.

Jetzt wandert die wochentägliche Sendung aus dem gleichen Grund vom RBB zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), zum Ärger der Beschäftigten in Potsdam und Berlin. Sie fühlen sich vor allem von ihrer derzeitigen Interimsintendantin Katrin Vernau getäuscht.

Vernau bestätigte die Verlegung des „Mittagsmagazins“ zum MDR am Mittwoch im Hauptausschuss des Brandenburger Landtages. Der Redaktionsausschuss des RBB reagierte umgehend mit einer Stellungnahme. „Der ganze Prozess rund um das Mittagsmagazin erinnert an alte schlechte Zeiten“, heißt es darin.

Die Belegschaft und vor allem das Team des „Mittagmagazins“ hätten die Neuigkeit aus dem Tagesspiegel erfahren, anders als die Kolleginnen und Kollegen in Leipzig, die von ihrer Intendantin bereits informiert worden seien. „Das Team im RBB weiß offiziell – nichts“, kritisiert der Redaktionsausschuss.

Auch die Personalie an der Spitze des Hauses erzürnt die Belegschaft des RBB. So habe man erst aus einem Interview der Intendantin Katrin Vernau erfahren, dass diese sich nicht für den Intendantinnenposten beim RBB beworben habe. In einer Belegschaftsversammlung im Februar hatte Vernau noch erklärt, sie stünde auch nach ihrer Amtszeit für den Sender zur Verfügung. Jeder habe das so verstanden, dass sie sich auf die ausgeschriebene Stelle als Intendantin bewerben werde. „Ein Bekenntnis zum RBB sieht anders aus“, kritisiert der Redaktionsausschuss und fragt: „Wurden durch das Hin und Her vielversprechende andere Kandidat:innen abgeschreckt?“

Dem Tagesspiegel erklärte Vernau, sie mache immer eine Risikoabwägung, bevor sie etwas entscheide. Das Risiko, sich beim RBB offiziell als Chefin zu bewerben, schien ihr offenbar zu groß. „Was für ein Signal an die Belegschaft – aber auch nach außen“, schreibt der Redaktionsausschuss in seiner Einlassung. „Das ist kein Zeichen von Transparenz, fairen und gerechten Verfahren, sondern erinnert uns an Zustände, die es im RBB eigentlich nicht mehr geben soll.“

Schlechte Neuigkeiten gab es im Hauptausschuss aber auch bezüglich der Aufklärung der Affäre Schlesinger im RBB. Der Abschlussbericht der Compliance-Untersuchung wird nicht vor Ende Juni fertig sein. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Lutz Abel hatte den Rundfunkrat eigentlich schon am vergangenen Freitag über die Ergebnisse seiner Arbeit unterrichten sollen. Doch das wurde erneut verschoben.

Dabei hatte es schon Anfang des Jahres Ärger über die schleppende Aufklärungsarbeit gegeben. Damals wurde bekannt, dass die Kanzlei nicht wie erwartet bis Ende Februar fertig wird. Der erste Termin für einen Bericht zum Ende des Jahres 2022 war zu diesem Zeitpunkt bereits gerissen worden.

Die Kanzlei soll die Verfehlungen der früheren Intendantin Patricia Schlesinger umfangreich aufklären – die Kosten allein dafür sind bis Ende März auf insgesamt 1,3 Millionen Euro angewachsen. Eine enorme Summe für den Sender, dem von der Interimschefin ein striktes Sparprogramm verordnet wurde, um die Insolvenz zu vermeiden.

Es wird aber nicht bei diesen Anwaltskosten für den RBB bleiben: Derzeit klagen insgesamt vier frühere Führungskräfte vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen ihre fristlosen Entlassungen. Auch mit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger wird man sich vor Gericht treffen. Schlesinger will ihr sogenanntes Ruhegeld erstreiten.

Nach dieser Regelung bekamen ausgeschiedene Führungskräfte vom RBB noch Geld, auch wenn sie bereits aus dem Job ausgeschieden waren. Der Sender wiederum verklagt seine ehemalige Chefin auf Rückzahlung von Geld in nicht genannter Höhe.