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„Finanziellen Schaden von Beitragszahlern abwenden“: RBB geht in Berufung gegen Schlesinger

RBB versus Patricia Schlesinger geht in die nächste Runde: Die Ex-Intendantin soll für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar gemacht werden.

Soll noch mehr Geld zurückzahlen: Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger.
Soll noch mehr Geld zurückzahlen: Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger.Britta Pedersen/dpa

Es geht weiter im Prozess RBB versus Ex-Intendantin Patricia Schlesinger: Der RBB-Verwaltungsrat will im Verfahren gegen die 64-Jährige Berufung gegen Teile des Urteils des Berliner Landgerichts einlegen. Das wurde bereits am 5. August innerhalb des RBB-Gremiums beschlossen, wie der Sender jetzt mitteilt. Mit dieser Berufung wolle man erreichen, dass das Kammergericht als zuständige Berufungsinstanz feststellt, dass die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger „für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist.

Zudem will der Sender auch für das bereits 2022 eingestellte Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH) Schadenersatz. Krüger: „Darüber hinaus ist es unser Anliegen, die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen“. 12,9 Millionen Euro will der RBB von seiner früheren Chefin wiederhaben – plus Zinsen. Das Landgericht hatte diesen Komplex vom Verfahren abgetrennt.

Neuer Job: Schlesinger wird Führungskräfte im Umgang mit Krisen beraten

Nachdem Schlesinger jüngst vor Gericht einen Teilerfolg gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber erzielt hatte, wurde bekannt, dass sie beruflich einen Neuanfang wagt. Sie wird künftig für eine Beratungsagentur für Führungskräfte im Bereich der Krisenbewältigung und öffentlichen Erwartungen tätig sein, wie die Berliner Agentur Stella Circle mitteilte. Soll heißen: Sie wird Spitzenkräfte zum Umgang mit Krisen beraten. Es soll sich um eine Tätigkeit auf Honorarbasis handeln.

Das bereits im Juli gefallene, aber noch nicht rechtskräftige Urteil im Verfahren RBB vs. Schlesinger war für beide Seiten Sieg und Niederlage zugleich. Das Gericht entschied, dass der RBB Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen muss – das allerdings zunächst nur für einen Monat. Aber auch die Schadenersatzforderungen des Senders gegen Schlesinger mit Blick auf Bonus-Zahlungen und eine ARD-Zulage bestätigte das Gericht in erster Instanz. Außerdem soll Schlesinger rund 24.200 Euro Schadenersatz für Reisekosten an den RBB zurückzahlen.