Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen, nach dem Erwachsene Cannabis für den privaten Gebrauch besitzen und anbauen können. Beides soll aber nur in begrenztem Umfang möglich sein. Das sind die Eckpunkte des Gesetzes.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf an diesem Mittwoch gebilligt hat, soll es nun bis Ende 2023 in Kraft treten. Zunächst wird der Bundestag darüber beraten und das Gesetz schließlich verabschieden. Im Bundesrat, der Länderkammer, sitzen allerdings vehemente Kritiker des Entwurfs. So bezeichnete Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) die Regelungen als „gefährlich und falsch“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einem „Anschlag auf den Jugend- und Gesundheitsschutz in Deutschland“.
Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) hob hervor, „ dass wir uns bei den Präventionsmaßnahmen insbesondere auf die jungen Menschen konzentrieren müssen. Außerdem sollte die Frage der Altersbegrenzung (Abgabe ab 21) im parlamentarischen Prozess aufgegriffen und diskutiert werden. Dem Kinder- und Jugendschutz muss bei der Gesetzgebung höchste Priorität eingeräumt werden.“
Wer darf wie viel Cannabis besitzen?
Für Volljährige soll der private Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt sein. Kinder und Jugendliche dürfen weiterhin die Droge nicht konsumieren. Die Weitergabe an diese Personengruppe ist strafbar. Legal ist der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person im privaten Anbau.
Wie kommen private Konsumenten an die Droge?
Mit Genehmigung der Behörden dürfen sogenannte Anbauvereine Cannabispflanzen kultivieren. Die daraus hergestellten Rauschmittel können an die Vereinsmitglieder abgegeben werden. Bis zu 500 Personen darf ein solcher Klub umfassen. Jedes Mitglied kann bis zu 50 Gramm pro Monat erhalten, im Alter von 18 bis 21 Jahren lediglich bis zu 30 Gramm.
Nicht nur Mitglieder können eine geringe Anzahl an Setzlingen oder Samen der Cannabispflanzen kaufen. Für die Qualität der Pflanzen und der Sicherheitsvorkehrungen sind die Vereine verantwortlich. Der Cannabis-Konsum auf dem Vereinsgelände ist untersagt. Außerdem sollen um Schulen, Kitas, Spielplätze und ähnliche sensible Bereiche Schutzzonen eingerichtet werden. Werbung für Cannabis und die Anbauvereine ist verboten.

Werden minderjährige Kiffer juristisch belangt?
Werden unter 18-Jährige mit Cannabis erwischt, bleiben sie zwar straffrei. Allerdings müssen sie dann an Interventionsprogrammen und Präventionsmaßnahmen teilnehmen. Für Kampagnen zur Aufklärung will Gesundheitsminister Lauterbach zunächst 13 Millionen Euro im ersten und neun Millionen im zweiten Jahr ausgeben.
Wird Cannabis auch in Läden verkauft?
Bis auf weiteres ist nicht geplant, die Droge über Geschäfte in Umlauf zu bringen, wie es etwa in den Niederlanden mit den sogenannten Coffeeshops der Fall ist. Lauterbach plant jedoch einen weiteren Gesetzentwurf, der einen Handel außerhalb der Anbauvereine regeln soll. So könnten Apotheken oder Läden mit staatlicher Lizenz Cannabis an Erwachsene veräußern. Dies soll zunächst in Modellregionen passieren. In Berlin hat sich bereits der Bezirk Lichtenberg als ein solcher Standort ins Spiel gebracht.
Wie wird über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt?
Von einer Kampagne über soziale Netzwerke verspricht sich Lauterbach, „alle jungen Leute zu erreichen“. Diese Kampagne sei gründlich vorbereitet und von diversen Experten begleitet worden, „um sich damit nicht lächerlich zu machen“, betont er. Angesprochen werden sollen auch Eltern. Informieren will Lauterbach vor allem über die Schäden, die die Droge am heranreifenden Gehirn verursachen kann. Dazu zählen Psychosen, schizophrene Episoden. Das Risiko solcher Erkrankungen steigt bei hochpotentem Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als zehn Prozent deutlich an. Das belegen diverse Studien.
Was ist THC und wie wirkt es?
THC steht für Tetrahydrocannabinol. Die Substanz wirkt auf das zentrale Nervensystem. In kleinen Dosen kann es euphorisierend, beruhigend und einschläfernd wirken sowie Übelkeit und Brechreiz unterdrücken. Der menschliche Körper verfügt über ein eigenes Cannabis-System. Es gehört zum Nervensystem. Etliche Körperfunktionen beeinflusst es mit. Hier setzt THC an, indem es die körpereigenen Cannabis-Rezeptoren aus der Balance bringt.




