In der EU müssen Unternehmen künftig ihre internationalen Geschäfte mit Menschenrechten und dem Klimawandel in Einklang bringen. Wie aus Mitteilungen des EU-Parlaments und der EU-Staaten von Donnerstag hervorgeht, können Unternehmen im Rahmen eines neuen Lieferkettengesetzes zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit profitieren. Auf den Kompromiss haben sich die Institutionen im sogenannten Trilog-Verfahren geeinigt.