Energiesparverordnung

Neue Regeln zum Energiesparen: Was passiert, wenn ich sie nicht einhalte?

Die Energiesparverordnung der Bundesregierung ist am Donnerstag in Kraft getreten. Es gibt klare Verbote. Aber gibt es auch Konsequenzen bei Verstößen?

Berlin: Leuchtreklamen am Breitscheidplatz. Die ab dem 1. September geltende Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht vor, dass Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag abgeschaltet werden müssen.
Berlin: Leuchtreklamen am Breitscheidplatz. Die ab dem 1. September geltende Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht vor, dass Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag abgeschaltet werden müssen.dpa/Christoph Soeder

Sind das Empfehlungen oder verpflichtende Vorschiften? Die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen, kurz die Energiesparverordnung, gilt ab diesem Donnerstag bundesweit ein halbes Jahr lang und sorgt bereits für Kritik.

„Wir sind schockiert. Es war vorgesehen, dass Lichtwerbung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens abzuschalten ist“, kritisierte etwa der Geschäftsführer des deutschen Handball-Meisters SC Magdeburg, Marc-Henrik Schmedt. Jetzt stehe aber im Text der Verordnung, dass Lichtwerbung von 22.00 Uhr bis 16.00 Uhr des Folgetages abzuschalten sei.

Für Schaufenster gilt diese Regelung zwar nicht, doch es gibt andere kontroverse Vorschriften: dass die Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geheizt werden sollen und es kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben soll – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Im privaten Bereich dürfen alle Schwimmbecken und Pools, ob drinnen oder draußen, nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

Energiesprecherin des Wirtschaftsministeriums: „Keine Bußgelder vorgesehen“

Es ist davon auszugehen, dass die öffentlichen Gebäude sich an die Regeln halten werden. Doch was passiert, wenn die Lichtwerbung doch irgendwo unrechtmäßig auftaucht oder die Pools weiterhin mit Gas oder Strom geheizt werden? Oder wenn Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, ihre Mieter nicht rechtzeitig zum 30. September informieren, welche Energiekosten sie im kommenden Jahr erwarten und wie sie sparen könnten? Im Text der Verordnung finden sich dazu kaum Angaben.

„In der Verordnung sind keine Bußgelder vorgesehen“, bestätigt die Energiesprecherin des Wirtschaftsministeriums Susanna Ungrad der Berliner Zeitung. Die Länder müssten die Verordnung jedoch umsetzen.

„Prinzipiell geht es darum, Gas, das heißt Strom, welcher aus Gas hergestellt wird, einzusparen. Wenn alle ein wenig einsparen, dann kann auch unter anderem durch diesen Anteil eine Gasmangellage vermieden werden, die dann noch viel mehr drastische Auswirkungen auf alle haben könnte. Auch in diesem Sinne geht es um die Einhaltung und die Kontrolle“, sagte die Ministeriumssprecherin weiter. „Die Vorgaben der Länder gelten, so sie nicht unter denen des Bundes stehen.“ Grundsätzlich bricht das Bundesrecht laut dem Artikel 31 des deutschen Grundgesetzes allerdings das Landesrecht.

„Freiwillige Selbstverpflichtung“?

In Berlin wurde kurz vor der Energiesparverordnung des Bundes ein gemeinsames Energiesparpaket aller Senatsverwaltungen beschlossen, das eigene Vorschriften etwa zu den Raumtemperaturen beinhaltet. Demnach soll das Thermometer in Treppenhäusern und Fluren in den öffentlichen Gebäuden maximal bei 16 Grad liegen. Sonstige Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden dürfen bis 20 Grad geheizt werden. Ausnahmen gibt es etwa für die Dienststellen von Polizei und Feuerwehr, für Schulen, Kitas und für den Schutz von Kultursammlungen. Diese Praxis gelte ab sofort im Roten Rathaus, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey am Montag. Ein Beispiel, dass die Vorschriften des Bundes nicht wirklich so das Landesrecht brechen.

Am Montag hatte Giffey mit Vertretern der Berliner Wirtschaft ebenfalls ein neues Energiesparbündnis in Berlin unterzeichnet. Kontrolle bei der Durchsetzung? Gibt es nicht. Die Vereinbarungen zum Energiesparen seien freiwillig, sagte Giffey – man wolle auf Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung setzen.