Ab diesem Donnerstag gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordung soll bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme senken. Sie gilt zunächst für ein halbes Jahr.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden in der Regel nicht mehr geheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Für Krankenhäuser, Kitas, Schulen oder ähnliche Einrichtungen gilt das nicht. Auch private Arbeitgeber sollen mehr Spielraum bei der Regulierung der Raumtemperatur zum Beispiel in Büros bekommen. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.
Gebäude und Denkmäler sollen nachts dunkel bleiben
Gebäude und Denkmäler sollen nachts normalerweise nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn diese nicht zur Verkehrssicherheit nötig sind wie etwa an Bahnunterführungen. Für Schaufenster gilt diese Regelung ausdrücklich nicht, wie das Wirtschaftsministerium betont hat.
Auch im privaten Bereich wirkt sich die Verordnung aus. So dürfen Schwimmbecken oder Gartenpools nicht mehr beheizt werden. Mieterinnen und Mieter werden außerdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten. Einige Mietverträge enthalten entsprechende Bestimmungen.
Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
Die Energiesparmaßnahmen im Überblick
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen.
- Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.
- Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr ausgeschaltet werden.
- Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen bis 30. September 2022 ihre Mieter darüber informieren, wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr werden könnten.
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen ihre Mieter bis 30. September darüber informieren, wie sie am besten Energie sparen und wie sich das dann auf die Kosten auswirkt.
- Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.
- Eine weitere Verordnung, die das Kabinett ebenfalls beschlossen hat, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.








