Große Gehaltsreform

Topjob Beamter: analog, krisensicher – und bald noch mehr Geld für alle!

Die Privilegien der Staatsdiener sprengen bereits jetzt die öffentlichen Haushalte. Doch eine echte Korrektur in Deutschland kann nur scheitern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Beamtenreform entworfen, die nur die Besoldung erhöht.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Beamtenreform entworfen, die nur die Besoldung erhöht.Andreas Gora/IMAGO

Malerisch am Schöneberger Kleistpark thront das Berliner Kammergericht. Der monumentale Prachtbau aus der Kaiserzeit beherbergt auch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes. Hier im vierten Stock des Gerichts untergebracht, jagt die oberste Strafverfolgungsbehörde Berlins Terroristen und Landesverräter und regelt die Auslieferungen Verdächtiger an andere Staaten.

Wie in ganz Deutschland muss sich auch die Berliner Justiz digitalisieren, auch die Generalstaatsanwaltschaft. Doch die elektronische Akte, die eigentlich zu Jahresbeginn Standard hätte sein sollen, lässt noch auf sich warten. Zwei wackere Wachtmeister scannen zwar am Kleistpark die tägliche Papierpost über einen Kopierer ins digitale System ein, aber das Ganze gleicht einer Sisyphosarbeit: Zu viele Briefe, Anzeigen, Beschwerden und Schriftsätze erreichen die Behörde postalisch jeden Tag. Und ist der Schriftsatz dann in den Gemäuern des Kammergerichts digitalisiert, passt er nicht in die anderen Systeme, die die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem Senat, anderen Bundesländern oder der EU online vernetzen. Der arme Sisyphos irrt auch noch im digitalen Labyrinth Berlins umher.

Während die Verwaltungsdigitalisierung also etwas auf sich warten lässt, bekommen die beiden Wachtmeister und ihre Beamtenkollegen in der Zwischenzeit eine ordentliche Gehaltserhöhung. Rund 15 Milliarden jährlich ab 2026. Als Schmerzensgeld durchaus angebracht, in der Form allerdings zweifelhaft. Doch der Reihe nach.

Bundesverfassungsgericht mahnt Gehaltserhöhung an

Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Beamten besser alimentieren. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 19. November des vergangenen Jahres beschlossen. Bund und Länder legen nun der Reihe nach neue Gesetzentwürfe zur Besoldung vor. So will etwa der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) eine lineare Gehaltserhöhung und eine grundlegend neue Struktur der Besoldung. In einem ersten Schwung sollen die Beamten in Bund, Ländern und Kommunen rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent höhere Dienst- und Versorgungsbezüge bekommen. Im zweiten Schritt steigen diese zum 1. Mai dieses Jahres um weitere 2,8 Prozent.

Weil das Verfassungsgericht entschieden hatte, dass die Alimentation von Beamten und ihren Familien „amtsangemessen“ sein muss, dürfte dies allein den Bund jedes Jahr gut 3,5 Milliarden Euro kosten, rechnet das BMI vor. Hochgerechnet auf alle Beamten – auch die in Ländern und Kommunen – dürfte das Urteil der obersten Verfassungsrichter den Steuerzahler so gut 15 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr kosten. Da die Länder gut 70 Prozent aller Beamten alimentieren, entstehen dort in der Summe auch die größten Mehrbelastungen. Es sind nicht zuletzt die 700.000 verbeamteten Lehrer, die unter Landesaufsicht ihren hoheitlichen Dienst an unseren Schulen verrichten.

Überschuss: Die meisten Beamten sind Lehrer.
Überschuss: Die meisten Beamten sind Lehrer.DESTATIS

Neue Besoldung mit der Gießkanne

Für Bundesbeamte bedeutet das erheblich mehr Geld. Schon in der unteren Besoldungsstufe A5, etwa für einen Wachtmeister, sind nun schon in der ersten Erfahrungsstufe mit 3245 Euro gut 384 Euro mehr drin, und in der achten und letzten mit 3808 Euro rund 451 Euro. Doch auch die Besserverdiener unter den Beamten bekommen wesentlich mehr. So bekommt etwa die Ministerialrätin bei A16 in der höchsten Stufe nun 9798 Euro statt 8978 Euro – also 820 Euro mehr.

Dass die gut verdienenden Beamten nun noch mehr Geld bekommen, ist jedoch nicht im Sinn der Karlsruher Verfassungsrichter. Die sprachen in ihrem Urteil lediglich vom „verfassungsmäßigen Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt“, um die untersten Besoldungsgruppen vor der „Schwelle zur Prekarität“ zu schützen. Der BMI-Entwurf will nun mit der Gießkanne alle glücklicher machen – obwohl dafür im zusammengeschusterten Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kein Geld da ist. Und gerade die höher besoldeten Beamten konnten sich auch bislang nicht beklagen.

Gerechtigkeit und Sparsamkeit als Aufgabe einer Reform

So bekommen Beamte zusätzlich zum Kindergeld auch noch Kinderzuschläge: Für das erste und zweite Kind sollen es nun laut BMI-Entwurf 265 Euro sein, für das dritte 708 Euro. Bei drei Kindern wären das 1238 Euro plus 777 Euro Kindergeld. Auch von weiteren großzügigen Zulagen in der Beamtenbesoldung können Angestellte nur träumen. Ebenso traumhaft ist dann im Alter die Pension: Die Mindestpension liegt ab fünf Dienstjahren bei etwa 2100 Euro; der Höchstsatz liegt bei etwa 72 Prozent des Gehalts der letzten beiden Dienstjahre. So kommt ein Gymnasiallehrer (A13) im Schnitt auf etwa 4300 Euro „Ruhebezüge“.

Zum Vergleich: Laut Deutscher Rentenversicherung beträgt die durchschnittliche Bruttorente für Angestellte 1692 Euro. Die Rente orientiert sich anders als die Pension an einem Durchschnittsverdiener, der 45 anrechnungsfähige Versicherungsjahre aufweisen kann. Das Rentenniveau will die Regierung in Zukunft mit Ach und Krach bei 48 Prozent halten – gerechnet mit dem durchschnittlichen Gehalt seit Berufsbeginn. Wären nur die letzten beiden Jahre entscheidend, wäre die Rente auch unter Konrad Adenauer nicht finanzierbar gewesen.

Alexander Dobrindts falscher Weg

Ökonomen warnen nicht nur vor den hohen laufenden Belastungen für die nächsten Haushalte, sondern auch vor ausufernden Pensionszahlungen für kommende. Im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben für die Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten allein im unmittelbaren Bundesbereich auf rund acht Milliarden Euro, bis 2060 sollen es mehr als 25 Milliarden Euro sein, so der letzte Versorgungsbericht des Innenministeriums.

Das IW Köln etwa kommt in einer Studie vom vergangenen September zu der Schlussfolgerung, dass man Milliarden sparen könnte, wenn Länder und Kommunen beim Aufbau von Personal zurückhaltender wären. Demnach ist die Zahl der Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst in Deutschland innerhalb von zehn Jahren deutlich gestiegen – vor allem auf kommunaler Ebene um 24 Prozent und bei den Ländern um fast zwölf Prozent. Beim Bund waren es gut vier Prozent. Doch das Personal werde nicht effizient eingesetzt, meint der IW-Forscher Martin Beznoska: Deutschlandweit gebe es allein bei Ländern und Kommunen ein Einsparpotenzial von 60.000 Stellen – „das entspricht rund 3,4 Milliarden Euro“.

Ineffizient: immer mehr Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Ineffizient: immer mehr Beamte und Angestellte im öffentlichen DienstDESTATIS

Allein eine konsequente Digitalisierung und die Nutzung von KI-Hilfen könnten Neubesetzungen überflüssig machen. Man denke nur an einen digitalen Posteingang für die Berliner Justiz: Die beiden Wachtmeister im Kammergericht könnten dann bei der Verbrecherjagd helfen, anstatt Dokumente zu scannen; und kompatible IT-Systeme zwischen den Behörden brächten eine Menge an verfügbarer Arbeitszeit. Doch die größte Belastung im deutschen Beamtenstaat stellen die gut 700.000 Lehrer dar.

Stärkung der Rente, Entlastung bei Pensionszahlungen

In Österreich verbeamtet man seit vielen Jahren kaum noch. Zwischen Innsbruck und Wien sind Lehrer angestellt und zahlen in die Rentenversicherung ein. Die Lehrtätigkeit wird hier mittlerweile nicht mehr als hoheitliche Aufgabe betrachtet. Angesichts der vielen Privatschulen und Fortbildungseinrichtungen ist dies auch nicht mehr zeitgemäß. Insgesamt hat Österreich laut Statistik Austria in den vergangenen 20 Jahren die Beamtenquote im öffentlichen Dienst von 40 auf unter 20 Prozent gedrückt.

Zwar gehen auch nicht verbeamtete Lehrer einmal in Rente, doch bei den Kosten hat sich die Alpenrepublik stark entlastet; und mittelfristig hat auch die Rentenversicherung etwas mehr Luft. So schreibt etwa Nicola Jovanovic von der Deutschen Rentenversicherung: „Interessant für die deutsche Reformdiskussion ist, wie es die Österreicher geschafft haben, ein einheitliches Rentenrecht für alle Erwerbstätigen, inklusive der Selbstständigen und Beamten, auf den Weg zu bringen.“

Übrigens haben auch die Schweizer den Beamtenstatus auf Bundesebene weitgehend abgeschafft – per Volksabstimmung im Jahr 2000. Die Hälfte der Schweizer Kantone zog mit. Als hoheitlichen Job definieren die Schweizer nur Richter, Finanzbeamte und Polizisten.

Bürokratieabbau beginnt beim Beamtenrecht

Was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als Beamtenreform verkauft, ist offensichtlich nur eine spendable Erhöhung von Gehältern und Zulagen. Bei einer echten Reform des Beamtenrechts und der Artikel 33, 36, 74, 85 und 132 des Grundgesetzes, die das „Berufsbeamtentum“ und dessen Verwendbarkeit erwähnen, könnte die Bundesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Kosteneinsparung bei gleichzeitigem Bürokratieabbau.

Aber die Motivation der Koalition scheint gering: Die CDU hatte auf ihrem 38. Bundesparteitag im Februar den Antrag ihrer Mittelstands- und Wirtschaftsunion zur Rückführung des Beamtentums auf hoheitliche Aufgaben in einen Fachausschuss verwiesen, wo er heute noch schlummert. Von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der die gleiche Forderung bereits letztes Jahr stellte, war seitdem nichts mehr zu hören. Und auch die SPD hat bislang keine konkreten Vorschläge gemacht, wie sie Beamte in die Rentenkasse zwingen will. Denn hierfür wären die obigen Grundgesetzänderungen nötig.

Die Grünen stünden hier als Mehrheitsbeschaffer bereit. Grünen-Chefin Franziska Brantner hat gefordert, genau hinzuschauen, wer künftig noch verbeamtet werden müsse, und will auch durch Künstliche Intelligenz in der Verwaltung Stellen einsparen. „Eine Reform des Beamtentums ist überfällig“, sagte die Grünen-Vorsitzende im September den Stuttgarter Nachrichten.

Beharrungskräfte des Beamtentums seit über 100 Jahren

Doch auch die Beharrungskräfte des verbeamteten Regierungsapparates sind groß. So hatte weder die Weimarer Republik dem preußischen Berufsbeamtentum aus der Kaiserzeit ein Update verpassen können noch die Bundesrepublik dem faschistischen. Trotz Bedenken der Westalliierten führte die Adenauer-Regierung das Deutsche Beamtengesetz von 1937 einfach fort. Die Amerikaner bemängelten nach dem Krieg die Intransparenz und die mangelnde Gewaltenteilung des Beamtenapparats, aber auch das Juristenmonopol im Höheren Dienst und die üppigen Privilegien, die deutsche Beamte zu einer unbeliebten Kaste innerhalb der Bevölkerung machen würden.

Der Historiker Wolfgang Benz vom Münchener Institut für Zeitgeschichte schrieb 1981, dass Anfang der 1950er das „alte faschistische Beamtengesetz lediglich demokratisch auffrisiert worden“ sei. Die Beharrungskräfte der deutschen Politiker seien so groß gewesen, dass die Alliierten irgendwann die Lust an einer harten Reform verloren hätten. Benz nannte es schon damals eine „verpasste Chance der Neuordnung“.

Und so werden wohl die beiden Wachtmeister im Kammergericht am Kleistplatz weiterhin täglich Tausende Papierseiten einscannen und digital in den Berliner Beamtenkreislauf einspeisen, Tag für Tag, Jahr um Jahr. Zumindest mehr Schmerzensgeld bekommen sie demnächst.