Berufungsprozess

„Ich hasse die Meinungsfreiheit!“: Freispruch für Urheber des Faeser-Memes

Der Chefredakteur des rechtspopulistischen Deutschland-Kurier steht in Bamberg wegen eines Memes erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert einen Freispruch.

Nancy Faesers Gedenkfoto wurde manipuliert und ist zentraler Beweis im Verleumdungsprozess.
Nancy Faesers Gedenkfoto wurde manipuliert und ist zentraler Beweis im Verleumdungsprozess.dpa/ Bernd von Jutrczenka

Vor dem Landgericht Bamberg hat am Mittwochmorgen der Berufungsprozess gegen David Bendel, Chefredakteur des rechten Onlineportals Deutschland-Kurier, begonnen. Am frühen Nachmittag ist das Urteil gefallen: Bendels wurde vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen. Das Landgericht Bamberg hob in seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg auf.

Das Amtsgericht hatte ihn im April 2025 wegen Verleumdung der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bendels ging in Berufung.

Die umstrittene Bildmontage

Im Zentrum des Verfahrens stand ein im Februar 2024 auf X gepostetes Bild. Es zeigt Nancy Faeser mit einem Schild in der Hand. Während auf dem Originalfoto, veröffentlicht zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der Satz „We remember“ („Wir gedenken“) steht, prangt auf der vom Deutschland-Kurier verbreiteten Version der Satz: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Dazu wurde der Kommentar „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“ gepostet.

Das Amtsgericht wertete dies als „bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung“. Für den unbefangenen Leser sei die Manipulation nicht erkennbar gewesen, so das Gericht. Bendels verteidigt den Beitrag hingegen als satirisches Meme.

Ein Fall mit politischem Nachhall

Die erstinstanzliche Verurteilung nach dem umstrittenen Paragrafen 188 StGB (Verleumdung von Personen des politischen Lebens) hatte eine breite Debatte ausgelöst. Politiker wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki nannten das Urteil „schandhaft“, Grünen-Chefin Ricarda Lang sprach von Unverhältnismäßigkeit. Befürworter betonten dagegen den notwendigen Schutz der persönlichen Ehre vor gezielten Falschdarstellungen.

Alles steht nun neu auf dem Prüfstand

Im Berufungsverfahren musste das Landgericht nun die zentrale Frage neu bewerten: Handelt es sich bei der bearbeiteten Fotografie um eine justiziabel strafbare Verleumdung oder um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte „satirische“ Kritik? Die Antwort liegt nun klar auf der Hand: Der Post ist mit Blick auf den Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Entscheidung des Landgerichts wurde bereits im Vorfeld als richtungsweisend für die Grenzen politischer Satire im digitalen Zeitalter angesehen.